Miete von Rauchwarnmeldern umlagefähig

  • Hallo,


    es wurde zwar schon ein paar mal darüber diskutiert, aber einen Konsens hat man wohl noch nicht wirklich gefunden.


    Darf der Vermieter die Miete von Rauchwarnmeldern und den Rauchwarnmelderservice auf den Mieter umlegen?


    Auf haufe steht z.Bsp.: xxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Auf mieterschutz.de: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


    Ich habe das jetzt so verstanden, dass der Vermieter die Kosten NICHT umlegen darf - egal, ob er die Rauchmelder kauft oder anmietet. (Von beidem steht pbrigens nichts in meinem Mietvertrag).


    Für Zitat von fremden Webseiten bitte grundsätzlich die Zitatfunktion

    des Forums mit Quellenverlinkung verwenden. Urheberrechtsverletzung

  • Hallo,


    Du wirfst hier zwei Sachen zusammen: Umlage auf die Betriebskosten und Umlage auf die Miete durch Modernisierung.


    Die Gerätemiete dieser Melder kann nicht über die Betriebskosten umgelegt werden, sondern nur die Wartungen (wenn vertraglich vereinbart).


    Anders sieht es aber bei einer Mieterhöhung/Modernisierungsumlage aus. Hier können 8% der Kosten auf die Miete umgelegt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also könnte ich meinem Vermieter sagen, dass ich die mir auferlegten Kosten nicht tragen werde? Ich glaube nur, dass er dann einfach die Miete erhöhen wird...

  • Es kommt ja darauf an, was er umlegen will. Betriebskosten oder Modernisierung? Bei den Betriebskosten wäre ggfs. die Wartung umlagefähig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke!


    Abschließend noch eine allgemeine Frage...


    Wenn ich meinem Vermieter jetzt mitteile, dass er die Kosten für die Anmietung nicht auf die Mieter umwälzen darf und ihm im gleichen Atemzug noch mitteile, dass ich für die Anschaffung eines neuen Rasenmähers auch nichts zahlen werde (in diesem Jahr steht nämlcih zum ersten Mal der Punkt 'Gartenpflege' in meinen sonstigen Betriebskosten - und das ist die Anschaffung eines Rasenmähers), wird er mir - da ich ihn gut kenne - mit Mieterhöhung und Kündigung drohen.


    Rasenmäher und Rauchmelder machen zusammen etwa 50€ aus. Soll ich die Pille schlucken, oder eine Mieterhöhung in Kauf nehmen? Damit hat er mir schon öfter gedroht.


    Nachtrag:


    Ich habe meinem Vermieter geschrieben, dass er die Kosten der Rauchwarnmelder nicht umlegen darf. Ebenso habe ich nachgefragt, ob er mir den Punkt "Gartenpflege" erläutern kann. Es kam, wie es kommen musste.


    Er antwortete mir, dass nach Rechtssprechung die Miete der Rauchwarnmelder umgelegt werden darf (mit 3 Ausrufezeichen).


    Und weiter im Original:


    "Das Wort Gartenpflege ist eindeutig! Wir haben nach wie vor Aufwand für die Gartenpflege! Sie mähen nicht regelmäßig den Rasen und beseitigen auch kein Unkraut! Für 100€ im Jahr finden wir keine Firma und müssen es selbst erledigen! Alternativ können die Mieter die Gartenpflege in Eigenregie erbringen und somit Kosten sparen.


    Wir können alternativ auch über eine längst fällige Mieterhöhung reden!"


    Ich finde das schon mehr als nur frech, denn: wir mähen unseren Rasen alle 2 Wochen, vom Garten selbst steht überhaupt nichts im Mietvertrag und in den letzten 18 Monaten kam er genau ein Mal vorbei und hat Unkraut gezupft.


    Das heißt, er hat pauschal für ein Mal Unkraut zupfen 100€ verlangt.


    Ich würde ihm jetzt das Urteil des BGH schicken und ihn darauf hinweisen, dass in unserem Mietvertrag überhaupt keine Gartenmitbenutzung verankert ist.

  • Zur Gartenpflege wurde ein extra Thema eröffnet. Bitte Fragen diesbezüglich dort weiter besprechen und nicht hier zusätzlich, da es sonst unübersichtlich wird.

  • Habe ich getan, kein Problem!


    Zu den rauchmeldern… meinem Vermieter ist das Urteil des bgh egal. Er besteht auf die vollständige Rückzahlung der Nebenkosten. Was soll ich jetzt tun?

  • Was soll ich jetzt tun?

    Das musst du selbst entscheiden. Wir können hier nur über relevante Gesetze und Urteile informieren. Wenn du dir weiterhin unsicher bist, dann geh zu einem Anwalt oder Mieterverein.

    meinem Vermieter ist das Urteil des bgh egal

    Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte und der Vermieter aufgrund des BGH Urteils verliert, dann spätestens wird ihm das Urteil sicherlich nicht mehr egal sein.

  • Ok, ich glaube es ist besser, wenn ich diese Woche zum Mieterschutzbund gehe und meinem Vermieter erstmal nicht mehr antworte.


    Viele dank!


    edit:


    ich bin übrigens auch auf ein Urteil des Landgerichts Hagen von 2016 (Az.: 1 S 198 / 15) gestoßen in dem auch gesagt wird, dass der Vermieter die Kosten nicht auf die Mieter umgehen darf.

  • Noch eine allgemeine Information zur Nebenkostenabrechnung. Wenn ein materieller Fehler enthalten ist, dann muss man diesen dem Vermieter mitteilen und begründen. Soweit klar. Viele denken aber, der Vermieter müsse dann eine neue Abrechnung erstellen. Und das ist nicht so. Den streitigen Differenzbetrag zieht man einfach von der Nachzahlung ab und man schuldet dem Vermieter nur den korrekten Betrag. Die Sache wäre dann erledigt. Wenn der Vermieter der Meinung ist, ihm steht alles zu, dann liegt es in seinem Risiko, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Man kann als Mieter da also etwas entspannt sein, sofern man sich sicher ist, dass der Fehler wirklich besteht.

  • Ich wäre jetzt auch so vorgegangen, dass ich ihm schriftlich oder per Mail erneut mitteile, warum er falsch liegt (mit Berufung auf die beiden Urteile und auch mit Berufung auf den fehlenden Eintrag im MV zur gartenpflege in meinem anderen Beitrag), mich beim Miwterschutz anmelde und ihm die NK abzgl. der Kosten für die rauchmelder und die gartenpflege zahle.


    Dann wird er mir zwar die Miete erhöhen, aber das könnte er unabhängig davon sowieso machen.

  • Dann mach es vielleicht anders herum, geh zuerst zum Mieterschutz und schreibe ihm danach erst. Denn meine Antwort zur Gartenpflege glaubst du offenbar nicht und du würdest dann dort eine Bestätigung dafür bekommen.

  • Hallo nochmal,


    also ich lasse das ganze über den Mieterschutz klären, habe aber erst am 31.8. einen Termin. Und bis zum 29. 8. muss ich die Nebenkosten überweisen.


    Ich würde das ganz unter Vorbehalt überweisen und das auch so bei der Überweisung mit angeben und gar nicht mehr mit ihm schreiben. Das gibt wieder nur Stress.


    Wenn ich dann Absicherung durch den Mieterschutzbund bekomme - bezahle ich ihm dann bei der nächsten Miete einfach die Differenz weniger? Weil er wird mir das Geld mit 100%iger Sicherheit nicht zurück überweisen. Oder wie läuft so etwas ab?

  • Eine Aufrechnung mit der Miete ist möglich. Man muss dies aber vorab ankündigen.


    Du kannst die Position Miete für die Rauchwarnmelder auch auch gleich abziehen von der Nachzahlung, das dem Vermieter schreiben als Beanstandung gegen die Abrechnung. Eventuell kommt vom Vermieter dann eine Antwort, in der er deswegen meckert. Aber bis dahin hattest du ja dann den Termin und dann weißt du es genau.


    Es kann auch sein, dass dann gar keine Antwort mehr vom Vermieter kommt, weil er vielleicht selber keinen Sinn darin sieht, wegen dem geringen Betrag zu streiten.

  • Ich würde ihm erstmal die volle Miete überweisen und schauen, was der Mieterbund sagt. Neben der Miete der Rauchwarnmelder gibt es ja auch noch den Punkt 'Rauchwarnmelderservice' bei dem ich keine Ahnung habe, was das sein soll. Weil gewartet werden die Teile nicht. Und ich will noch wissen, was bei der Gartengeschichte bei raus kommt.


    Wenn ich ihm jetzt nur einen Teil überweise, kommt eine Stunde später der Anruf mit der Mieterhöhung. Und wenn ich ihm dann noch stecke, dass ich das alles noch prüfen lasse und ihm bei der nächsten Miete dann eventuell noch was abziehe, schickt der mir glatt nen Attentäter auf den Hals.