Hallo,
es wurde zwar schon ein paar mal darüber diskutiert, aber einen Konsens hat man wohl noch nicht wirklich gefunden.
Darf der Vermieter die Miete von Rauchwarnmeldern und den Rauchwarnmelderservice auf den Mieter umlegen?
Auf haufe steht z.Bsp.: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Auf mieterschutz.de: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Ich habe das jetzt so verstanden, dass der Vermieter die Kosten NICHT umlegen darf - egal, ob er die Rauchmelder kauft oder anmietet. (Von beidem steht pbrigens nichts in meinem Mietvertrag).
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