Mietspiegel Berechnung ortsübliche Vergleichsmiete

  • wie handhabt dass das Gericht denn?

    Das Gericht wird erst mal schauen, ob das Mieterhöhungsverlangen denn überhaupt formell wirksam ist. Wenn nicht, hat der Vermieter eh schon verloren.


    Bezüglich der Fläche würde das Gericht dann einen Sachverständigen beauftragen mit der Vermessung der Wohnung. Der Wert ist dann für das Gericht maßgebend. Wer dementsprechend den Prozess verliert, zahlt auch den Gutachter. Es kann auch sein, dass ihr beide zum Teil verliert, weil dein Wert auch nicht richtig ist. Dann werden die Kosten verhältnismäßig aufgeteilt.

  • Ok,


    also wenn mit formell richtig auch richtig berechnete qm-Preise sind, dann stimmt die Mieterhöhung sowieso nicht, da er sich - unabhängig von der tatsächlichen Größe - beim qm-Preis verrechnet hat. Ein klassischer Rechenfehler also.


    Bzgl. der Größe stimmt meine Messung auch nicht zu 100%, da unsere Wände krumm sind und - je nachdem von welcher Stelle der Wand man misst - ein anderer Wert raus kommt. In der Summe macht das allerdings vielleicht 0,1 qm aus. Aber keine 6.


    Ich warte mal ab, was als nächstes geschieht und melde mich dann wieder.

  • wenn mit formell richtig auch richtig berechnete qm-Preise sind

    Nein, das hat nichts mit formell richtig zu tun. Das ist eine materielle Sache. Aber dazu hattest du nichts erwähnt in deiner Frage und daher bin ich davon ausgegangen, dass der Betrag pro qm korrekt ermittelt ist.

  • Naja, ist ja im Endeffekt auch egal. Ändert ja nichts dran, dass meine Miete erhöht wird und das ist ja auch rechtens. Und da mein Vermieter sowohl auf wohnwertmindernde und steigernde Merkmale pfeift und die Wohnungsgröße sowieso nicht passt, spielt ein mathematisch falsch berechneter qm-Preis nun auch keine Rolle mehr.


    Und da er das weiß, versucht er nun den Mietvertrag als Pauschalmietvertrag durchzuboxen. Die Ironie daran ist, dass er auch hier wieder scheitert, weil er Pauschalmietvertrag mit Mietvertrag ohne Bezug auf Wohnungsgröße verwechselt. Und beides haben wir nicht.

  • Jetzt ist die Miete unserer Garage aber an die Kündigung unserer Wohnung gebunden.

    Wenn dies rechtlich so ist, kann der VM die Garage nicht separat kündigen, allerdings auch der Mieter nicht.

    Die Quadratmeter unserer Wohnung wurden uns nie von unserem Vermieter mitgeteilt und stehen auch nicht im MV.

    Für eine Mieterhöhung ist die exakte Wohnfläche anzugeben. Im Übrigen steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches der VM im Erhöhungsverlangen hinweisen soll/muß.



    In der Betriebskostenabrechnung stehen 65m².

    Wenn ich per Lasermessgerät nachmesse, komme ich auf 68m².

    Unser Vermieter schreibt bei der Mieterhöhung 70m².

    Es ist zu beachten, dass für die Heizkosten die evtl. angerechnete Wohnfläche des Balkons herausgerechnet wird.

  • Hallo Leo2 ,


    das mit der Garage ist bereits geklärt. Ob es sich hierbei wirklich um einen separaten MV handelt, ist nicht zu 100% sicher.


    Für eine Mieterhöhung ist die exakte Wohnfläche anzugeben. Im Übrigen steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches der VM im Erhöhungsverlangen hinweisen soll/muß.

    Das weiß sowohl ich, als auch mein Vermieter. Ich nehme aber an, dass er nicht - schon wieder - zugeben will, dass ich im Recht bin. Deswegen versucht er eben nun die Sache mit dem PauschalMV durchzuboxen. Der aber nicht das ist, für was er ihn hält.

    Ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten hat er mir schriftlich eingeräumt und später dann mündlich sogar von heute auf morgen.

  • Ob es sich hierbei wirklich um einen separaten MV handelt, ist nicht zu 100% sicher.

    Warum nicht? Du hast doch geschrieben, dass im Vertrag ausdrücklich steht, dass die Garage an den Wohnungsvertrag gekoppelt sein soll. Eindeutiger geht es doch gar nicht.

  • Hallo,


    kurzes Update:


    nachdem mein Vermieter mir nun fünf mal mit Gericht geklagt hat, scheint er heute beim sechsten Mal ernst machen zu wollen und will die Miete einklagen. Das schreibt er zumindest dem Mieterbund.


    Was er allerdings nicht zu wissen scheint, ist, dass seine 3-monatige Klagefrist am 28.2. abgelaufen ist.


    Das heißt also, dass er jetzt erstmal klagen wird und ich (oder der Mieterbund, Gericht, Anwalt, wer auch immer) ihm dann sagen werde, dass seine Einklagefrist verstrichen ist.


    Heißt das nun, dass das ganze Trara von vorne los geht? Er wird mir eine erneute Mieterhöhung schicken müssen und wird erneut auf seine ausgerechnete Miete verlangen. Dann habe ich wieder 2 Monate zu zu widersprechen - was ich auch machen werde und er wird erneut versuchen zu klagen?


    Edit:


    Ich zahle meinem Vermieter - als entgegenkommen meinerseits - seit 01.01. mehr Miete. Und zwar so viel, wie ihm rechtlich maximal zusteht.

    Sollte ich diesen Betrag nun weiter zahlen, oder sollte ich ab nächsten Monat wieder die alte Miete zahlen?


    So wie ich das sehe, habe ich jetzt drei Monate zu viel Miete gezahlt.

  • Sollte ich diesen Betrag nun weiter zahlen, oder sollte ich ab nächsten Monat wieder die alte Miete zahlen?

    Bitte wende dich bezüglich dieser Frage an den Mieterbund oder an einen anderen Anwalt. Hier möchte niemand eine Verantwortung für Empfehlungen übernehmen, die eine rechtliche Konsequenz für dich bedeuten können.

    Heißt das nun, dass das ganze Trara von vorne los geht?

    So ist es nach dem Gesetz. Ein Vermieter hat jederzeit die Möglichkeit, nach einem gescheiterten Mieterhöhungsverlangen ein neues zu schreiben. Das Prozedere und die Fristen beginnen dann neu.

    Dann habe ich wieder 2 Monate zu zu widersprechen

    Einen Widerspruch sieht das Gesetz nicht vor, sondern nur eine Frist, in der man sich überlegen kann, ob man zustimmt. Der Widerspruch ist also in dem Sinne nur eine Mitteilung, dass du nicht zustimmen willst, aber man kann auch gar nichts machen, ganz wie man möchte.