wie handhabt dass das Gericht denn?
Das Gericht wird erst mal schauen, ob das Mieterhöhungsverlangen denn überhaupt formell wirksam ist. Wenn nicht, hat der Vermieter eh schon verloren.
Bezüglich der Fläche würde das Gericht dann einen Sachverständigen beauftragen mit der Vermessung der Wohnung. Der Wert ist dann für das Gericht maßgebend. Wer dementsprechend den Prozess verliert, zahlt auch den Gutachter. Es kann auch sein, dass ihr beide zum Teil verliert, weil dein Wert auch nicht richtig ist. Dann werden die Kosten verhältnismäßig aufgeteilt.