Unrenovierte Wohnung übernommen und nun wie abgeben

  • Moin zusammen,


    ich hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme. Mein erster Wohnungsauszug steht bevor und ich bin mir etwas unschlüssig, was genau ich nun in der Wohnung alles machen muss/sollte.

    Ich habe die Wohnung in einem nicht-renovierten Zustand übernommen, habe die Wohnung 3 Jahre bewohnt und verlasse sie nun zum 31.10.2022.

    Natürlich sind innerhalb der 3 Jahre leichte Abnutzungserscheinungen aufgetreten. Hätte ich die Wohnung renoviert übernommen, wäre die Lage einfach und ich müsste die Wohnung renoviert verlassen.

    Aber wie sieht es so aus? Der Holzboden in der Wohnung sieht natürlich nicht mehr so aus wie vor 3 Jahren. Es handelt sich aber nur um normale Abnutzungserscheinungen. Muss ich den Holzboden nun vor Auszug schleifen/polieren lassen, was natürlich nicht kostengünstig ist.

    Dasselbe gilt für die Wände. Die Wände haben sich über die 3 Jahre natürlich auch minimal verschlechtert. Muss ich nun die gesamte Wohnung streichen?


    Ich habe natürlich auch schon versucht mich im Internet einzulesen, aber die Situation, eine nicht-renoviert übernommenen Wohnung wieder zu verlassen, wirft bei mir noch einige Fragen auf.

    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir hier jemand mit etwas mehr Erfahrung mal eine grobe Einschätzung geben kann damit ich das Ganze für mich besser einordnen kann.


    Viele Grüße

  • Gemäß der Rechtsprechung unseres obersten Gerichts ist eine Vereinbarung zu den Schönheitsrenovierungen unwirksam, wenn man die Wohnung im unrenovierten Zustand bekommen hat, oder wenn unrenoviert übernommen, man keinen finanziellen Ausgleich vom Vermieter bekommen hat.