Vermieter behauptet - er brauche keine Kündigungsfrist mehr einhalten

  • Hallo


    Habe da mal eine frage, ich hatte vor ca. 3 Jahren mal ein erheblichen Mietrückstand der jetzt bezahlt ist, der Vermieter hatte mir damals fristlos die Wohnung gekündigt, und auch bei voller Zahlung das das Mietverhältnis eine Weiterführung ausgeschlossen ist, darauf hin habe ich eine Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbart und er nahm die Kündigung zurück, aber nur wenn in Zukunft die Miete ordnungsgemäß voll und pünktlich bezahlt wird.


    Jetzt hatte ich Mietmängel in der Wohnung, der Vermieter verweigerte die Beseitigung, darauf kürzte ich die Miete um 20%.


    Jetzt behauptet der Vermieter es sei miete offen von 800 Euro und er will das ich das sofort bezahle, darauf sagte ich im dass es sich um eine Mietminderung handelt weil er es verweigert die Mängel zu beseitigen.


    Und jetzt sagt der Vermieter er hat mir ja damals fristlos gekündigt und eine geduldete weiter Nutzung der Wohnung untersagt und wenn ich das nicht zahlen würde wehre ich in drei Tagen draußen, er braucht keine Kündigungsfrist mehr einhalten da er mir ja damals fristlos gekündigt hätte, ich soll das sofort bezahlen ansonsten wehre er sofort beim Gericht und ich wehre spätestens in einer Woche raus.


    Der Vermieter sagt auch das ich öfter die miete zu spät bezahlt hätte und das, dass der Vermieter nicht dulden muss, und somit Werre ich schon deswegen raus!!


    Ist das Rechtens?? Wenn in der Vergangenheit etwas schief gelaufen ist verliert man dann seine Rechte? :cursing:


    Mfg

  • Bei Mietminderungen aufgrund von Mängeln kann man tatsächlich viel falsch machen. Um dort sicher zu gehen, würde ich einen Anwalt involvieren.

    Wurden denn die damaligen Mietschulden komplett beglichen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo


    Ja Mietschulden wurden komplett bezahlt.



    Meine Frage wehre nur ob das rechtens ist wenn der Vermieter sagt das er keine Kündigungsfrist mehr einhalten muss weil er mir schon fristlos damals gekündigt hat??



    Und Anwalt brauche ich keinen holen, die wollen alle vorab von mir 1500 Euro ansonsten machen die nix, da kann ich auch den Vermieter bezahlen, davon abgesehen habe ich keine 1500 Euro.

  • ob das rechtens ist wenn der Vermieter sagt das er keine Kündigungsfrist mehr einhalten muss weil er mir schon fristlos damals gekündigt hat

    Diese Aussage ist falsch. Ein solches Recht gibt es nicht. Aber das Problem ist vielmehr, dass eventuell ein neuer Grund für eine fristlose Kündigung entstanden sein könnte, falls die Mietminderung höher war als berechtigt. Denn dann wärst du mit der Zahlung im Verzug und der Rückstand wird von Monat zu Monat mehr.

    Ob die Minderung zu hoch war, können wir hier nicht klären. Das darf nur ein Anwalt oder ein Mieterverein. Wenn dein Einkommen gering ist, kannst du einen Beratungschein beim Amtsgericht holen und dann kostet dich der Anwalt nichts.

  • Ja das ist das Problem ja, der Vermieter sagt einfach das ich kein recht mehr auf Instandsetzung der Wohnung hätte, weil er damals ja den Mietvertrag fristlos gekündigt hat und somit die Mietminderung unzulässig ist.


    Und gemindert habe ich nur 20%


    In der Wohnung ist alles hin, Wohnungseingangstür lässt sich nicht mehr abschließen und hängt schief und geht ab und an von alleine auf so das ich sie sichern muss.


    Die mit gemietet Einbauküche fällt nach 20 jähen Benutzung auseinander und alle Geräte sind hin usw.


    Auch sagt der Vermieter das ich nur 165 Euro Kalt miete bezahle für eine 30qm Wohnung, da soll ich die Mängel selbst beseitigen, das wehre geschenkt, andre müssten für so eine Wohnung 300 Euro kalt bezahlen.


    Auch sagt der Vermieter, würde ich ein Prozess verlieren da ich nur so wenig miete zahlen würde das würde jedes Gericht genauso sehen!!!

  • Ich kann nicht mehr als dir deine Fragen zu beantworten. Wenn du es nicht glaubst, dann solltest du doch zu einem Anwalt gehen.


    Laut deinem Eingangsbeitrag hat der Vermieter ja ausdrücklich die Kündigung zurück genommen. Das Mietverhältnis ging dann also ganz normal weiter. Dass danach die Miete nicht mehr gemindert wäre, das stimmt nicht. Denn die Mietminderung beantragt man nicht, sondern sie entsteht aufgrund des Gesetzes, also zwangsweise.


    Vielleicht kann man über die Höhe der Minderung streiten oder vielleicht kann man auch darüber streiten, welche Sachen der Vermieter zwingend beheben muss und was davon du so hinnehmen musst eventuell. Aber das ändert nichts, dass die Wohnung funktionieren muss, also in einem Mindestmaß benutzbar sein muss. Das ist der Punkt, den die Gerichte so sehen. Ein Vermieter ist zur Intandhaltung verpflichtet, da ist die gesamte Rechtsprechung einheitlich. Lass dich nicht verrückt machen. Nur die Höhe der Minderung solltest du noch prüfen lassen.