Hallo
Habe da mal eine frage, ich hatte vor ca. 3 Jahren mal ein erheblichen Mietrückstand der jetzt bezahlt ist, der Vermieter hatte mir damals fristlos die Wohnung gekündigt, und auch bei voller Zahlung das das Mietverhältnis eine Weiterführung ausgeschlossen ist, darauf hin habe ich eine Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbart und er nahm die Kündigung zurück, aber nur wenn in Zukunft die Miete ordnungsgemäß voll und pünktlich bezahlt wird.
Jetzt hatte ich Mietmängel in der Wohnung, der Vermieter verweigerte die Beseitigung, darauf kürzte ich die Miete um 20%.
Jetzt behauptet der Vermieter es sei miete offen von 800 Euro und er will das ich das sofort bezahle, darauf sagte ich im dass es sich um eine Mietminderung handelt weil er es verweigert die Mängel zu beseitigen.
Und jetzt sagt der Vermieter er hat mir ja damals fristlos gekündigt und eine geduldete weiter Nutzung der Wohnung untersagt und wenn ich das nicht zahlen würde wehre ich in drei Tagen draußen, er braucht keine Kündigungsfrist mehr einhalten da er mir ja damals fristlos gekündigt hätte, ich soll das sofort bezahlen ansonsten wehre er sofort beim Gericht und ich wehre spätestens in einer Woche raus.
Der Vermieter sagt auch das ich öfter die miete zu spät bezahlt hätte und das, dass der Vermieter nicht dulden muss, und somit Werre ich schon deswegen raus!!
Ist das Rechtens?? Wenn in der Vergangenheit etwas schief gelaufen ist verliert man dann seine Rechte?
Mfg