Hallo,
ich bewohne seit dem Jahr 2000 die von mir angemietete Mietwohnung. Zum Jahreswechsel 2020 auf 2021 hat meine Vermieterin gewechselt, da die Wohnungen auf eine neue Gesellschaft übergegangen sind.
Vereinbart ist, dass jährlich die Betriebskosten abgerechnet werden. Mir liegt nun für das Jahr 2021 die erste Abrechnung der neuen Vermieterin bzw. Hausverwaltung vor.
Diese endet mit einer Steigerung der Betriebskosten um nahezu 33% im Vergleich zu den Vorjahren. Macht für mich eine Nachzahlung knapp 400 Euro. U.a. sollen die Hausmeisterkosten um 81%, die Kosten für den Aufzug um 139%, Versicherungen um 220% und der Strom um 165% teurer geworden sein.
In den Jahren 2000 bis 2020 wurde von der alten Vermietern die Abrechnungseinheit mit 6 Häusern (ca. 12.000m²) abgerechnet. Die neue Vermieterin scheint nun allerdings die einzelnen Häuser abzurechnen. Jedenfalls gibt sie nur noch die Fläche des Hauses an (ca. 1.600m²) und wohl auch nur noch die Kosten für dieses Haus.
Meine Fragen sind
1. ist die neue Vermieterin einseitig berechtigt den Abrechnungsschlüssel abzuändern oder aber hätte es hierzu meiner Zustimmung bedurft?
2. hätte mich die neue Vermieterin zumindest darüber informieren müssen, dass sie den Abrechnungsschlüssel abändert?
3. hätte sie mich im Vorfeld auf die exorbitante Steigerung der Kosten hinweisen müssen?