Neue Zentralheizung - Zukünftige Abrechnung

  • Hallo miteinander,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus der xxx . Dieses wird seit einiger Zeit renoviert. Teil der Renovierungsarbeiten ist der Ausbau der dezentralen Heizanlagen und die Ersetzung durch eine Zentralheizung. In diesem Zuge wurden unsere individuellen Gaszähler entfernt und ein

    zentraler eingebaut.

    Für die Abrechnung der Kosten für Warmwasser, als auch der Heizkosten stellt sich für mich nun nur folgende Frage: Wie soll und vor allem darf hier mein individueller Verbrauch abgerechnet werden?

    An den Heizkörpern sind keine Zähler. Der Einbau einer anderen Messeinheit wurde angekündigt, aber zumindest in meiner Wohnung nicht durchgeführt, derweil andere Mieter einen Zähler haben, welcher aber nicht aktiviert wurde.

    Letztlich sitze ich also in einer Wohnung in welcher ein individueller Verbrauch gar nicht berechnet werden kann. Nun zieht der Vermieter über die Miete zusätzliches Geld für diese Kosten ein, vorher wurde ich durch einen Gasversorger versorgt. Irgendwann im kommenden Jahr wird ja eine Abrechnung fällig und mir fehlt gerade einfach das Wissen und die Vorstellungskraft wie das ordentlich zugehen soll.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Irgendwann im kommenden Jahr wird ja eine Abrechnung fällig

    Momentan kannst du gar nichts machen, sondern musst abwarten, bis die Abrechnung da ist, die dann zu prüfen wäre, wie der Vermieter gerechnet hat.

    Wie soll und vor allem darf hier mein individueller Verbrauch abgerechnet werden?

    Imdem Zähler eingebaut werden. Anders geht es nicht. Das schreibt auch die Heizkostenverordnung vor. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen von dieser Regelung abgewichen werden kann. Trifft keine Ausnahme zu, hat man als Mieter das Recht, 15% der Kosten pauschal abzuziehen.

    Derzeit könntest du aber mal beim Vermieter eine Anfrage stellen, wie die Sache mit den Verbrauchszählern für Heizung und Warmwasser geplant ist und wann diese voraussichtlich eingebaut werden. Die Antwort könnte vielleicht schon einen Hinweis geben, auf was die Abrechnung hinaus läuft.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

    Leider hatte ich schon vermutet, dass erst gehandelt werden kann, wenn das Kind längst im Brunnen liegt. Denn wie soll ich im Nachhinein nachweisen, dass ich viel weniger verbrauche als angegeben? Die Abrechnungen des Versorgers aus den letzten Jahren weisen nach, dass ich in der Vergangenheit weit unter dem durchschnittlichen Verbrauch lag, aber nicht für dieses Jahr.

    Eine Anfrage bei meinem Vermieter habe ich schon gestellt. Dieser hat mich an den Monteur verwiesen, welcher wiederum sagte dass sollte längst geschehen sein und wenn es nicht geschehen sei, solle ich mich über die kostenlose Energie freuen.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

  • Das sagen Monteure gerne mal, kenne ich. Man kann es ihnen aber nicht verübeln, denn sie haben meistens keine Ahnung von der Heizkostenabrechnung. Zur Vorbeugung, dass das Kind nicht in den Brunnen fällt, kann ich dir nur empfehlen, hartnäckig gegenüber dem Vermieter zu bleiben. Informiere ihn darüber, was der Monteur sagte. Und weise ihn auf die Pflicht zum Einbau von Erfassungsgeräten hin, wie es in §5 der Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Sag ihm, es ist dir ein Anliegen, späteren Diskussionen über falsche Verbrauchsschätzungen vorzubeugen.