Wasseruhren und Wärmemengenzähler mieten

  • Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung bekommen wir vom Vermieter immer alle Nebenkostenrechnungen des Abrechnungsjahres per E-mail. Bei der Durchsicht der Position für die Warmwasserzähler und Wärmemengenzähler ist mir aufgefallen, dass der Heizungsbauer dem Vermieter relativ hohe Summen in Rechnung stellt, die der dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung den Mietern in Rechnung stellt. Wenn ich es richtig sehe, dann müssen die Uhren alle 5 Jahre gewechselt werden.


    Auf der Rechnung steht für den Tausch von 6 Warmwasseruhren und 7 Wärmemengenzähler ein Gesamtbetrag von 2630 €. (Dafür habe ich früher mal einen fast neuen VW Käfer gekauft.) Das ergibt pro Jahr 526 € und für jede Mietpartei folglich knapp 88 €/Jahr. Was mich auch wundert ist die Tatsache, dass es in dem 6-Familienhaus 7 Wärmemengenzähler gibt. Wieso das?


    Dann ist mir noch aufgefallen, dass der Vermieter die Wasseruhren und Wärmemengenzähler immer mietet, also nicht fest kauft. Wäre es nicht für alle billiger, wenn der Vermieter die Messgeräte beim Heizungsbauer kaufen würde. Durch das Vermieten verdient der Heizungsbauer vermutlich zusätzlich.


    Ich habe das Gefühl, dass der Vermieter immer exakt abrechnet. Aber die Sache mit den Warmwasseruhren und Wärmemengenzählern kommt mir etwas seltsam und teuer vor.


    Besten Dank schon mal für eure Hilfe.

  • Dann ist mir noch aufgefallen, dass der Vermieter die Wasseruhren und Wärmemengenzähler immer mietet, also nicht fest kauft. Wäre es nicht für alle billiger, wenn der Vermieter die Messgeräte beim Heizungsbauer kaufen würde.

    Bei Kauf sind die Zähler aber nicht umlagefähig auf die Nebenkostenabrechnungen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Das Wort "Tausch" steht nicht auf der Rechnung. Ich hatte das wohl falsch bezeichnet. De facto ist es aber doch ein Tausch, wenn man den Vorgang physikalisch betrachtet. Die alten Uhren werden ausgebaut und durch die neuen ersetzt. Das ist physikalisch gesehen für mich doch ein Tausch.

    Ich vermute du meinst: In der Rechnung dürfte das Wort "Tausch" nicht auftauchen. Wie gesagt, es taucht auch nicht auf.


    Unten auf der Rechnung steht: "Die oben stehenden Messeinrichtungen sind auf eine Dauer von 5 Jahren ab Datum dieses Schreibens gemietet."

  • Ja es ist ein Tausch, schon klar. Aber es geht darum, wofür genau die 2630€ sind. Da muss doch eine Bezeichnung auf der Rechnung dabei stehen? Und auf der Nebenkostenabrechnung muss das auch bezeichnet sein. Was steht da genau?

    Und für die Miete müsste es doch auch einen Beleg geben, oder?

  • Der Rechnungsausschnitt in meiner Anlage zeigt die Positionsbezeichnungen und die zugehörigen Euro-Beträge. Das ist der Beleg für die Miete der Messgeräte, den alle Mieter bekommen.

    Man kann sehen, wie die 2629,43 € zustande kommen.


    Auf der Nebekostenabrechnung des Vermieters für 2021 nennt sich diese Position:

    "Miete Warmwasser- und Wärmemengenzähler". Dort ist ein Betrag von 525,88 € eingetragen, der dann auf die 6 Mietparteien umgelegt wird, so dass jede Mietpartei genau 87,64 € zu bezahlen hat.

  • Danke für das Dokument. Damit wird es jetzt klarer.


    Aus diesem Beleg ergibt sich, dass die Geräte gekauft sind, nicht gemietet. Der Eigentümer musste den Preis direkt komplett bezahlen. Und das ist keine Miete.


    Der Satz ganz unten steht da nur pro forma um den Anschein zu erwecken, dass es eine Miete sei. Bei einer Miete würde aber auf der Rechnung stehen, Miete pro Monat x 12 Monate, um auf den Jahresbetrag zu kommen, der dann jedes Jahr an den Installateur zu zahlen ist. Auf diese Weise den Kauf von Geräten abzuwälzen ist gegen die Prinzipien der Gesetzgebung.


    Ich vermiete selber auch Messgeräte an meine Kunden, und die bekommen jährlich eine Rechnung, auf der dann der Mietpreis der Geräte für das jeweilige Jahr abgerechnet wird. Alles andere hätte schon längst zu Beanstandungen durch die Mieter geführt.


    Was mich auch wundert ist die Tatsache, dass es in dem 6-Familienhaus 7 Wärmemengenzähler gibt. Wieso das?

    Um noch auf diese Frage zurück zu kommen. Es wird ein zusätzlicher Zähler am Warmwasserausgang an der Heizanlage benötigt, um damit die Kosten der Heizung und des Warmwassers aufzusplitten. Das ist normal so.


    Ich habe das Gefühl, dass der Vermieter immer exakt abrechnet.

    Daran hätte ich jetzt nach diesen Erkenntnissen Zweifel.

  • Der Satz ganz unten steht da nur pro forma um den Anschein zu erwecken, dass es eine Miete sei. Bei einer Miete würde aber auf der Rechnung stehen, Miete pro Monat x 12 Monate, um auf den Jahresbetrag zu kommen, der dann jedes Jahr an den Installateur zu zahlen ist. Auf diese Weise den Kauf von Geräten abzuwälzen ist gegen die Prinzipien der Gesetzgebung.

    Ich weiß nicht, ob ich das beanstanden soll. Deine Argumentation kommt mir sehr formaljuristisch vor. Wenn ich dich richtig verstehe, dann hat der Heizungsbauer eine fehlerhafte Rechnung an den Vermieter gestellt. Sie enthält einen Formfehler. Daraus kann man dann wohl schließen, dass es keine Miete, sondern ein Kauf ist.

    Die Rechnungssumme insgesamt ist aber OK. So wie das aussieht, dürfte der Vermieter die Gesamtkosten in Höhe von 2629,43 € in einem Rutsch bezahlt haben. Wir als Mieter zahlen dann 5 Jahre lang jährliche Raten von 2629,43 / 5 = 525,88 €.

    Andererseits: Ob der Vermieter das sofort komplett bezahlt oder in 5 Einzelrechnungen kann uns als Mieter doch eigentlich egal sein, dem Vermieter eigentlich auch.


    Für den Heizungsbauer sieht die Sache aber anders aus. Ich bleib jetzt genau bei meinem Beispiel:

    Der Heizungsbauer baut zu einem bestimmten Zeitpunkt die Wärmemengenzähler und Warmwasseruhren ein. Wenn die Messgeräte tatsächlich vermietet wären (nicht nur dem Schein nach), würde er jedes Jahr ein fünftel des Gesamtbetrags erhalten. Nach 5 Jahren hätte der Vermieter die Gesamtsumme abgestottert.


    Welcher Heizungsbauer würde sich auf sowas einlassen? Er träte dann gegenüber dem Vermieter mit einer erheblichen Teilsumme für vier Jahre in Vorlage. Wie soll der Heizungsbauer sich da vor Zahlungsausfall schützen?


    Möglicherweise habe ich auch deinen Einwand nicht ganz verstanden.



    Ich denke: Praktisch wird auch zukünftig der Vermieter immer den Gesamtbetrag (für eine Mietdauer von 5 Jahren) an den Heizungsbauer zahlen müssen. Die "Formulierungen" in der Rechnung würden sich ändern, damit es dann ganz echt nach Miete aussieht.

  • Zu welchem weiteren Vorgehen du dich entscheidest, das musst du für dich allein überlegen. Natürlich gibt es manchmal Situationen, wo man nicht unbedingt auf sein Recht beharren muss. Aber ich kläre auf, wie es juristisch vorgesehen ist. Denn falls es zu einem Rechtstreit kommt, dann zählt nur noch allein das Formaljuristische, etwas anderes interessiert einen Richter nicht.

    dann hat der Heizungsbauer eine fehlerhafte Rechnung an den Vermieter gestellt

    Nein, das stimmt nicht, die Rechnung ist schon richtig. Ich habe nur festgestellt, dass die Rechnung über den Kauf lautet, und nicht über eine Miete. Es spricht nichts dagegen, dass der Vermieter die Geräte kauft. Das ist wichtig zu unterscheiden, denn die Miete ist gemäß Betriebskostenverordnung umlagefähig, der Kauf nicht.

    Ob der Vermieter das sofort komplett bezahlt oder in 5 Einzelrechnungen kann uns als Mieter doch eigentlich egal sein

    Nicht ganz. Die Wärmemengenzähler können nach den 5 Jahren weiter verwendet werden, sie müssen dann lediglich geeicht werden. Die Kosten der Eichung sind dann wieder umlagefähig. Bei Wasserzähler ist es etwas anderes, die sind in der Anschaffung wesentlich günstiger, weshalb hier der Austausch günstiger kommt als die Eichung.

    Er träte dann gegenüber dem Vermieter mit einer erheblichen Teilsumme für vier Jahre in Vorlage.

    Dagegen spricht doch nichts, er verdient daran ja Geld. Wenn es danach ginge, dürfte keine Bank Kredite anbieten, wäre das Gleiche im Prinzip.

    Möglicherweise habe ich auch deinen Einwand nicht ganz verstanden.

    Um es zusammen zu fassen, der Kauf ist nicht umlagefähig laut Gesetz, die Miete schon. Und wenn der Vermieter den Kauf umlegt, dann kassiert er übrigens doppelt ab, denn die Ausgaben kann er in der Steuererklärung geltend machen. Er bereichert sich also sogar dabei.

  • Um es zusammen zu fassen, der Kauf ist nicht umlagefähig laut Gesetz, die Miete schon. Und wenn der Vermieter den Kauf umlegt, dann kassiert er übrigens doppelt ab, denn die Ausgaben kann er in der Steuererklärung geltend machen. Er bereichert sich also sogar dabei.

    Doppelt würde er nur dann verdienen, wenn er die Ausgaben tatsächlich beim Finanzamt einreichen würde. In diesem Fall würde er aber mit Sicherheit eine Sache nicht machen: Allen Mietern die Rechnung des Heizungsbauers austeilen.


    Außerdem müsste er dann noch die Bemerkung "Die obenstehenden Messeinrichtungen sind für die Dauer von 5 Jahren... gemietet" verschwinden lassen, sonst könnte das Finanzamt hellhörig werden und dann auch gleich die Rechnung des Heizungsbauers überprüfen. Der muss schließlich auch eine Steuerklärung machen.


    Ich kann mir dieses doppelte Abkassieren nicht vorstellen.

  • müsste er dann noch die Bemerkung "Die obenstehenden Messeinrichtungen sind für die Dauer von 5 Jahren... gemietet" verschwinden lassen, sonst könnte das Finanzamt hellhörig werden

    Nein. Diese Anmerkung hat für das Finanzamt keine Relevanz. Für das Finanzamt zählt nur, ob die Beträge ordnungsgemäß in die Berechnung der Einkünfte eingeflossen sind. Ob die Rechnung inhaltlich korrekt ist, muss der Rechnungsempfänger prüfen.

  • Welcher Heizungsbauer würde sich auf sowas einlassen? Er träte dann gegenüber dem Vermieter mit einer erheblichen Teilsumme für vier Jahre in Vorlage. Wie soll der Heizungsbauer sich da vor Zahlungsausfall schützen?

    Das ist ein sehr ertragreiches Geschäftsmodell der großen Abrechnungsfirmen. Die verdienen sich bei der Vermietung der Geräte eine goldene Nase, weil die Miete erheblich teurer ist als die Geräte selbst zu kaufen. Letzteres kann der Vermieter jedoch nicht umlegen und deshalb mietet er lieber, egal ob das für die Mieter noch deutlich teurer ist. Der Zahlungsausfall bei Vermietern ist eher unwahrscheinlich, denn bei den meisten ist ja Vermögen durch die Immobilie vorhanden, zumal die Summen ja wirklich sehr überschaubar sind.


    An deiner Stelle würde ich auch gut überlegen, was man hier unternimmt. Wie Fruggel gesagt hat, ist diese Satz bzgl. der Miete wohl falsch und der Vermieter hat die Geräte schlicht und einfach gekauft. Damit darf er es eigentlich nicht umlegen. Andererseits ist die Summe letztlich fair, und wenn ihr euch beschwert, mietet der Vermieter vielleicht zukünftig von einem der großen Abrechnungsunternehmen tatsächlich incl. Abrechnungsservice und ihr zahlt am Ende viel mehr für die gleiche Leistung.