Wohnungsübergabe nach vertraglich vereinbartem Einzugstermin

  • Guten Tag,

    ich beabsichtige, zum 01.09. eine Wohnung mit meiner Lebensgefährtin und meinem besten Freund zu beziehen. Wir haben eine Wohnung gefunden und den Vertrag unterschrieben, einem Einzug steht also nichts mehr im Wege. Das Problem ist nur, dass die Übergabe der Wohnung an uns noch nicht stattgefunden hat, da der erste Termin (am 11.08.) vom zuständigen mitarbeiter der Hausverwaltung versäumt wurde (wir waren dort, er ist einfach ferngeblieben und war auch nicht erreichbar). Der einzige weitere Termin, der uns nun angeboten wurde, ist der 31.08. um 15:00 Uhr. An diesem Tag bin ich aber verhindert, da ich arbeiten muss. Selbiges gilt für meine Partnerin. Die Hausverwaltung verlangt nun, dass mein Freund, der die dritte Mietpartei darstellt, die Übergabe alleine macht. Das würde aber heißen, dass er ein Übergabeprotokoll unterschreiben muss, obwohl zwei der Mieter die Wohnung nicht zuvor haben begutachten können. Nun stellt sich mir die Frage, ob dieses vorgehen der Hausverwaltung rechtens ist oder ob wir eine rechtliche Handhabe dagegen haben.

    Noch interessant ist vielleicht, dass die Abnahme der Wohnung mit der Vormieterin direkt vor der Wohnungsübergabe an uns am selben Tag stattfinden soll.

    Ich wäre für eine hilfreiche Antwort sehr dankbar!

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,

    David:)

  • Der Termin für eine Wohnungsübergabe ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wann dieser zu erfolgen hat. Das ist eine Sache der Vereinbarung, einen passenden Termin zu finden. Und ja, das kann manchmal durchaus schwierig sein. Es bleibt nichts übrig, als sich zu bemühen, irgend wie Zeit frei zu machen.

    Es spricht nichts dagegen, dass die dritte Mietpartei die Übergabe macht. Und das ist auch kein Nachteil für euch. Denn ein Protokoll muss nicht unterschrieben werden, dazu besteht kein Zwang. So kann es nicht passieren, dass man irgend etwas verbindlich erklärt und es lassen sich eventuelle Mängel später noch beanstanden. Das wäre also eine mögliche Lösung.