Der Vermieter ist schwer zu erreichen und die Kaution wird nicht zurückerstattet

  • Zwei internationale Studierende, A und B, haben einen Mietvertrag mit Vermieter S unterschrieben. Hier sind einige wichtige Punkte.

    • Miete ab Oktober 2021, mindestens 9 Monate (d.h. bereits zum 30. Juni 2022)
    • Die Miete ist eine Warmmiete, die Wasser, Strom, Warmwasser, Heizung und einige Wartungskosten beinhaltet
    • Dreimonatige Kündigungsfrist für den Mietvertrag
    • Die Kaution sollte innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet werden
    • Die vom Vermieter S im Mietvertrag angegebene Kontaktadresse ist die Adresse der Mietwohnung im Mietvertrag, der Vermieter S wohnt jedoch nicht hier.
    • Der Vermieter S hat ihr eine Adresse aus der Wohnungsgeberakte mitgeteilt.

    Im März 2022 teilten A und B dem Vermieter S auf Whatsapp ihren Wunsch mit, das Mietverhältnis zum 30. Juni zu beenden. Vermieter S gab mündliche Zustimmung über Whatsapp.

    1. Ich habe Ende Mai den Kontakt zum Vermieter S verloren und Einschreiben (Empfang unterschreiben), Whatsapp (gelesen, keine Antwort), Anruf (Die von Ihnen gewählte Rufnummer nicht vergeben) geschickt.
    2. Mitte Juni listete der Vermieter S die Wohnung auf wg-gesucht mit einem Einzugstermin zum 1. Juli auf (Screenshot als Beweis aufbewahrt). A und B versuchten, Vermieter S über die Website zu kontaktieren, erhielten aber keine Antwort.
    3. A und B zogen am 30. Juni nacheinander aus der Wohnung aus, während der Vermieter S unerreichbar blieb und die Schlüssel nicht übergeben werden konnten.
    4. Im Juli stellte A fest, dass das Einzugsdatum für das Haus auf wg-gesucht immer wieder aktualisiert wurde, aber A und B konnten den Vermieter S immer noch nicht erreichen.

    Ende August sahen A und B, wie mehrere neue Mieter in die Wohnung einzogen, und A besuchte die neuen Mieter, bei denen es sich ebenfalls um internationale Studenten handelte. Der neue Mieter gibt an, dass der Vermieter S umgehend auf Whatsapp-Nachrichten antwortet und in guter Verfassung zu sein scheint. Es wurde bestätigt, dass der Vermieter S seine Handynummer geändert hatte und eine andere Nummer zur Kontaktaufnahme mit dem neuen Mieter nutzte. Der Vertrag des neuen Mieters hat im Wesentlichen den gleichen Inhalt wie die Verträge von A und B. A und B versuchen, den Vermieter S unter seiner neuen Nummer zu erreichen, aber es meldet sich immer noch niemand. Vermieter S antwortete nicht auf die Whatsapp-Nachricht von A., antwortete aber gleichzeitig auf die Nachricht des neuen Mieters.


    Jetzt, wo es fast September ist, sollten A und B direkt klagen?


    Steht dieser Vermieter außerdem im Verdacht, internationale Studenten um ihre Kaution zu betrügen?

  • Jetzt, wo es fast September ist, sollten A und B direkt klagen?

    Man sollte vorher einen Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgereicht stellen. Denn wenn der Vermieter keinen Widerspruch einlegt, ist das die einfachere Methode, zu einem vollstreckbaren Titel zu kommen. Zuvor empfiehlt es sich aber, dem Vermieter nochmal eine Aufforderung zur Rückzahlung zukommen zu lassen. Und das nachweisbar. Persönlicher Einwurf mit einem Zeugen ist besser als Einschreiben.

    Steht dieser Vermieter außerdem im Verdacht, internationale Studenten um ihre Kaution zu betrügen?

    Auf die Idee könnte man durchaus kommen, und vielleicht will man dem Vermieter im Brief ankündigen, Strafanzeige zu erstatten, um den Druck zu erhöhen. Allerdings nennt man das dann nicht Betrug, sondern Unterschlagung.

  • Danke für Ihre Antwort. Vielleicht kann der neue Mieter helfen, einen neuen Antrag bei Vermieter S.