Ein Parkplatz zwischen zwei Grundstücken und zwei Vermieter

  • Hallo,

    seit etwa zwei Jahren haben wir einen neuen Vermieter. Unser Stellplatz ist an unseren Mietvertrag gebunden.

    Er liegt allerdings zwischen zwei Häusern und damit auf zwei Grundstücken. Ein Jahr später verkaufte der alte Vermieter auch das andere Haus.

    Jetzt hat der neue zweite Eigentümer herausgefunden, dass der Hof und Stellplatz zur Hälfte auch zu ihm gehört.

    Er hat mich nun gebeten nicht mehr dort zu parken bis die Sache mit meinem Vermieter geklärt ist. Das war vor 5Wochen.

    Was wenn er den Parkplatz selbst nutzen will?

    Welche Rechte habe ich als Mieter?

  • Was wenn er den Parkplatz selbst nutzen will?

    Dann hat er Pech gehabt. Denn wenn der Parkplatz fest zum Mietverhältnis gehört, dann ist er nicht separat kündbar. Der Parkplatz bleibt im Mietverhältnis, solange der Vertrag über die Wohnung läuft. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Parkplatz mittlerweile einen anderen Eigentümer hat. Es ist also Sache der beiden Eigentümer, eine Lösung für das Problem zu finden, nicht die des Mieters. Eventuell kann man euch einen anderen Stellplatz im Tausch anbieten.

  • Danke für deine Antwort.

    Ich habe vorher mit dem Eigentümer telefoniert der nicht mein Vermieter ist. Er meinte, er hatte mit einem Anwalt gesprochen und mein Mietvertrag würde ihn nicht betreffen. Er könne wenn er wollte auch einen Zaun längs durch den Hof ziehen.


    Da es bisschen kompliziert ist versuch ich es nochmal den Sachverhalt zu erklären:

    Vor 8 Jahren hab ich Wohnung mit Parkplatz gemietet. Die Vermieterin besaß "unser" Haus und das Haus daneben. Der Parkplatz liegt auf dem Hof und die Grundstücksgrenze halbiert den Parkplatz. Dann starb die Vermieterin. Die Tochter führte das fort. Dann starb auch sie. Der Mann verkaufte schließlich "unser" Haus. Später dann auch das andere.


    Stimmt es, dass lediglich mein Vermieter an den Mietvertrag inkl. Parkplatz gebunden ist? Oder gilt das auch für den neuen anderen Eigentümer?

    Schließlich ist ein halber Parkplatz der mir zusteht nicht wirklich sinnvoll.

  • Er meinte, er hatte mit einem Anwalt gesprochen und mein Mietvertrag würde ihn nicht betreffen.

    Und genau diese Auffassung ist falsch. Er ist gemäß §566 BGB in das Mietverhältnis mit eingetreten. Du hast bezüglich des Stellplatzes also zwei Vermieter, die zusammen eine Gemeinschaft bilden. Siehe hierzu das BGH Urteil vom 28.09.2005 - VIII ZR 399/03.


    Du brauchst an den Stellplatz Eigentümer keine Miete zahlen. Mit der Zahlung der Gesamtmiete an den Wohnungseigentümer ist deine Pflicht erfüllt. Aber aufgrund des zuvor Erklärten hat der Stellplatz Eigentümer einen Anspruch gegen deinen Vermieter, einen Anteil für den Stellplatz zu bekommen.

  • Wow. Das klingst ja schonmal super.

    Ich hab das so an meinen Nachbarn weitergegeben.

    Er wird sich das anschauen, aber er fühlt sich im Recht da beim Kauf mit Notar und Vertraglich keinerlei Pflichten seinerseits aufgenommen wurden.

    Sollte ich dort parken, droht er mit Anzeige und Anwaltskosten.

    Eine gerichtliche Entscheidung würde eh nur in einem Vergleich enden... .


    Jetzt bin ich echt ein wenig in der Zwickmühle. Lohnt es sich noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

    Soll ich es riskieren und einfach dort parken?

  • Was du im Weiteren tust, musst du selbst entscheiden. Eventuell könntest du ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt nehmen, und ich bin sicher, dieser würde dir das Selbe erklären was ich hier geschrieben habe.


    Manche Dinge müssen nicht in einen notariellen Vertrag aufgenommen werden, sofern diese sich bereits aus geltendem Recht ergeben. So wie hier der §566 BGB, und dieser ist eindeutig.

  • Hab gerade noch einmal mit ihm telefoniert.


    Er meint, dass BGH Urteil träfe in seinem Fall nicht zu, da er ein eigenes Grundstück erworben hat und kein Grundstück geteilt wurde. Es sich also schon immer um zwei Grundstücke handelte.

    Er könne schließlich wenn er wollte in der Mitte einen Zaun ziehen. Dann könnte niemand mehr parken.

    Zweitens bezweifelt er Pflichten übernehmen zu müssen, die irrtümlicherweise nicht in seinen Kaufvertrag aufgenommen wurden.


    Er droht mir wenn ich dort parke mit Gericht. Und sollte ich im Recht sein, würde er alles unternehmen, dass ich dort nicht parken kann.

    Ich habe immer wieder versucht ihn zu beschwichtigen. Und werde erstmal noch abwarten, bis er mit meinem Vermieter gesprochen hat.

  • Mit deinem Vermieter möchtest du vielleicht selbst auch nochmal darüber sprechen. Denn er hat auch ein Problem, weil er seinen Vertrag mit dir erfüllen muss. Also irgend eine Lösung muss her. Besser man bemüht sich gemeinsam darum anstatt ein Gericht bemühen zu müssen.

  • Ich hatte nun die Möglichkeit mit meinem Vermieter zu sprechen.

    Er sagt er habe mit seinem Anwalt gesprochen und dieser habe ihm 2 Dinge gesagt:

    1. Ein Stellplatz war nie auf dem Grundstück eingetragen

    2. Der Mindestabstand zwischen den Häusern wäre zu gering für einen Parkplatz


    Er selbst hat kein Problem damit, aber er konnte sich bisher nicht mit dem Nachbarn einigen, zwecks der Teilung der Mieteinnahmen.


    Da diese beiden Aspekte nun neu für mich sind, wollte ich nachfragen, ob und wie sie eine Rolle spielen.

    Und wenn ich kein Recht auf den Parkplatz habe, worauf muss ich bei Anpassung des Mietvertrages achten?


    Vielen Dank

  • wollte ich nachfragen, ob und wie sie eine Rolle spielen.

    Keine. Denn wenn dir im Vertrag ein Parkplatz zugesichert ist, ist es das Problem deines Vermieters, dir diesen zur Verfügung zu stellen. Entweder kannst du das einfordern, oder die Miete ist um den Wert des Parkplatzes gemindert.

    worauf muss ich bei Anpassung des Mietvertrages achten?

    Im Zweifel nicht unterschreiben. Man kann dich nicht zwingen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, denn dein bisheriger gilt. Und wenn du unterschreibst, dann sollte darin auch irgend etwas enthalten sein, was dir im Gegenzug für den entfallenen Parkplatz einen Vorteil bringt.