Untermietzuschlag für Mitbewohner

  • Hallo liebes Forum,

    Folgende Situation: Unsere Vermietung in meiner 4rer-WG, die sich seit Anfang September neu gegründet und in eine neue Wohnung gezogen ist, macht gerade ziemlich Probleme. Zwei meiner Mitbewohner haben die WG gegründet und stehen als Einzige im Hauptmietvertrag, diese haben allerdings von Anfang an mit unserer Vermietungsgesellschaft (die die Vermietung regelt) kommuniziert, dass sie noch 2 weitere Mitbewohner sich suchen wollen und diese noch in den Mietvertrag mit aufgenommen werden sollen. Unsere Vermietungsgesellschaft hat gemeint, dass sie mit dem Vermieter der Wohnung sprechen müssen und es sein kann, dass sie einen Untermietzuschlag zahlen müssen. In der Zwischenzeit haben sie zwei weitere Personen (mich und noch eine andere Person) als Mitbewohner gefunden. Nun kam gestern die Nachricht, dass die Vermieter uns beide nicht als Hauptmieter in den Vertrag aufnehmen wollen und wir Untermieter werden sollen und 60 € Untermietzuschlag zahlen sollen. Ist das rechtens? Ich habe online mich ein wenig belesen, dass man Untermietzuschlag verlangen kann, wenn alles andere für den Vermieter sonst unzumutbar wäre. Allerdings war von Anfang an kommuniziert, dass es eine WG werden soll und noch zwei weitere Personen dazukommen sollen. Außerdem sind in unserem Haus nur 4rer WGs und als wir nachgefragt haben, warum bei diesen niemand Untermietzuschlag zahlen müsse, hieß es nur, weil diese von Anfang an zu viert gewesen sind. Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen, weil ich diese als unfair wahrnehme und ich ehrlich gesagt noch nie von Untermietzuschlag gehört habe.

  • Hallo!

    Außerdem sind in unserem Haus nur 4rer WGs und als wir nachgefragt haben, warum bei diesen niemand Untermietzuschlag zahlen müsse, hieß es nur, weil diese von Anfang an zu viert gewesen sind.

    Alle Mieter der Wohngemeinschaft stehen als Hauptmieter im Mietvertrag.

    Zwei meiner Mitbewohner haben die WG gegründet und stehen als Einzige im Hauptmietvertrag,

    Sind Hauptmieter und stehen im Mietvertrag. Dazu folgende Information:

    Über die Höhe des Untermietzuschlags:

    Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder Fälle, in denen Gerichte einen Untermietzuschlag zulassen (vgl. Landgericht [LG] Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2016 – Az.: 18 T 65/16). Das Gesetz sieht einen Zuschlag in „angemessener Höhe“ vor (vgl. § 553 Absatz 2 BGB), was von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird. Im Wesentlichen gibt es drei Meinungen:

    • In der Regel sind bis zu 25,-- Euro pro Monat angemessen;
    • Ein Zuschlag auf die Miete des Hauptmieters ist in Höhe von 20% bis 25% der vereinbarten Untermiete angemessen;
    • Das ortübliche Niveau für Untermietszuschläge ist ausschlaggebend bei Bestimmung der Angemessenheit. Hierfür wird regelmäßig ein kostenintensives Sachverständigengutachten erforderlich sein.

    Gruß



  • und ich ehrlich gesagt noch nie von Untermietzuschlag gehört habe.

    Einen Untermietzuschlag gibt es tatsächlich. Dieser ist in §553 BGB begründet.

    Mal davon abgesehen, dass ein Vermieter den Zuschlag nicht willkürlich verlangen kann, sondern dies begründet sein muss, ist der genannte Paragraph aber gar nicht relevant, denn dieser gilt nur, wenn sich nach Beginn des Mietverhältnisses ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung ergibt.

    Das Interesse (und auch die Erlaubnis, 2 weitere Mitbewohner aufzunehmen) besteht bei euch ja schon von Vertragsbeginn an. Deshalb ist der Zuschlag in so einem Fall wie bei euch nicht zulässig und man muss sich auch keine Gedanken um die Höhe machen. Der Vermieter hatte ja die Möglichkeit, gleich von Anfang an eine höhere Miete zu verlangen (sofern das nicht die Mietpreisbremse verhindert).

    dass die Vermieter uns beide nicht als Hauptmieter in den Vertrag aufnehmen wollen und wir Untermieter werden sollen

    Das solltet ihr nicht negativ bewerten. Aus Sicht eurer WG ist es von Vorteil, Untermietverträge zu bilden. Denn wenn ein Bewohner auziehen möchte, dann kann das größere Komplikationen geben, dass man aus dem Vertrag wieder entlassen wird. Mit einem Untermietvertrag kann das nicht passieren.