Entsorgung von Waschmaschinen

  • Hallo,

    ich wohne schon seit etlichen Jahren beim jetzigen Vermieter, bereits vor meinem Einzug standen im Keller 2 Waschmaschinen, die eigentlich vor meinem Einzug entsorgt werden sollten, so der Vermieter damals. Jetzt versucht der Vermieter die Kosten der Entsorgung dieser beiden Waschmaschinen auf mich bzw. auch auf die Mieter, die nach mir eingezogen sind und definitiv nichts mit den Waschmaschinen zu tun haben, abzuwälzen.

    Natürlich werde ich das nicht bezahlen und möchte wissen, ob man sich da rechtlich wehren kann?

    Danke für Eure Hilfe.

    Grüße

    Bitte keine Vermieter Namen nennen, Anonymität wahren!

  • Natürlich werde ich das nicht bezahlen

    Teile das dem Vermieter einfach mit, dass du die Forderung zurück weist, per Brief oder E-Mail, je nachdem wie mit dem Vermieter üblicherweise kommuniziert wird. Das muss (und sollte) auch nicht großartig begründet werden.

    die eigentlich vor meinem Einzug entsorgt werden sollten, so der Vermieter damals

    ... was du hoffentlich im Streifall in irgend einer Weise nachweisen kannst, dass der Vermieter wissen musste, dass die Waschmaschinen vom vorherigen Mieter stammen. Nur für den Fall, dass der Vermieter jetzt Erinnerungslücken hat.

  • Wieso sollte eine Entsorgung einer Waschmaschine etwas kosten?
    Jeder Schrotthändler freut sich wenn er eine Waschmaschine kostenlos abholen darf. Zumindest ist das hier in der Großstadt so.

  • Das ist nicht in allen Städten so. Die Städte haben zum Teil unterschiedliche Bestimmungen, wie sie die Entsorgung handhaben. Außerdem gilt der Vermieter als gewerblich, und für Gewerbe gelten oftmals andere Bedingungen.

  • Dann scheine ich wohl in einer unkomplizierten Stadt zu wohnen.
    Ich entsorge derartige Elektrogeräte immer so, indem ich einen Schrotthändler anrufe der dann, meistens innerhalb von ein paar Minuten, vorbeikommt und den Schrott abholt. Den "Schrotti" interessiert es auch nicht wer oder was ich bin ;)

  • Hallo!

    Ergänzung OT und Information zum Thema!

    Ich entsorge derartige Elektrogeräte immer so, indem ich einen Schrotthändler

    anrufe der dann, meistens innerhalb von ein paar Minuten, vorbeikommt und

    den Schrott abholt.

    Der hoffentlich eine Berechtigung dazu hat:

    § 12 ElektroG - Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten

    Es gibt inzwischen ein Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und

    die Umwelt verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

    Gruß



  • Danke euch erst einmal, ich glaube vor meinem Einzug wurde ein Protokoll geschrieben, was es für Schäden in der Wohnung gab un eventuell standen darin auch die beiden Waschmaschinen.

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