Liebe Community,
In unserem Mehrparteienhaus werden regelmäßig und gesetzeskonform die gemieteten Wasserzähler (durch einen Ablesungsdienst) getauscht.
Nun ist mir aufgefallen, daß die erst im vorigen Jahr getauschten Zähler bereits diesen Jahres erneut getauscht werden müssen, da deren Gültigkeit Ende 2022 endet.
Ich hätte erwartet, daß der nächste Zählertausch erst in 5 bzw. 6 Jahren erfolgen würde - habe beim Tausch in 2021 aber nicht darauf geachtet.
Ist dies so rechtmäßig oder wurden uns da "alte Zähler" untergejubelt?
Die Kosten für den Tausch der Zähler werden ja vom Mieter getragen und ich habe den Eindruck, dass dies vermeidbare Kosten sind.
Wie ist eure Erfahrung und Meinung dazu?
Gibt es juristische Urteile?
An wen könnte/sollte ich mich sonst mit meiner Frage wenden?
Danke!