Wohngemeinschaft - Mietvertrag für 12 Monate verlangt

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer!


    Ich bin einer von 5 Kandidaten für eine Wohnung innerhalb einer 3-er WG in XYZ (bin Student) ... es sieht also nicht gut aus und ich bin etwas in Zugzwang. Sollte mir wider Erwarten die Wohnung angeboten werden, soll ich einen Mietvertrag für 12 Monate unterschreiben.


    Ich finde das nicht gut, weil ich mich 1. nicht an den Standort binden möchte (kenne die Stadt bisher nicht; wenn z.B. wegen meines Studienverlaufs ein Umzug in eine andere Stadt erforderlich ist) und 2. wenn sich herausstellt, dass ich mit meinen WG Mitbewohnern doch nicht klar komme. Daher die Frage - ist so eine 12-Monatsfrist bindend? 3 Monate fände ich für alle Seiten akzeptabel. Hat hier jemand Erfahrungen?


    Gruß

    Tobias

  • Grundsätzlich ist es möglich einen beidseitigen Kündigungsverzicht zu vereinbaren. Dieser kann bis zu 4 Jahren vereinbart werden.


    Nach der Rechtsprechung funktioniert das aber nicht bei Formularverträgen, wenn der Mieter Student ist, da dies unbillig sei. Auch der BGH argumentiert mit den Unwägbarkeiten des Studiums. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich um eine AGB handeln muss. Hier kommt es dann bei einer WG maßgeblich um die Vorlage an, die verwendet wird.


    Man muss den tatsächlichen Vertrag abwarten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!