Betriebskostenvorauszahlung trotz Guthaben erhöht

  • Hallo,

    wir haben Ende August unsere Mietnebenkostenabrechnung für 2021 erhalten.

    Hieraus hat sich ein Guthaben in Höhe von 551,77€ ergeben.

    Nun sagt der Vermieter (Genossenschaft), dass er die Vorauszahlungen für Warmwasser- und Heizkosten und Strom auf Grund der gestiegenen Energiekosten um 150% erhöht und wir somit 44,04€/Monat mehr zahlen sollen.

    Irgendwie bin ich irritiert, da er sich auf irgendeinen Paragraphen (welchen er mir nicht nennen kann/will) stützt, in dem es um die Wirtschaftlichkeit geht.
    Er sagt mir aber auch, dass es keine schriftlichen Preissteigerungen vorliegen.

    Nun habe ich soweit recherchiert, dass er dies eigentlich nicht dürfte und mir ist auch schleierhaft, woher er diese Freiheit hernimmt, die Vorauszahlung so an zu setzen.

    Frage ist natürlich nun, ob ich mich so irre oder selbst so verwirrt bin oder ob ich recht habe, dass er das so gar nicht tun dürfte.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Lieben Gruß
    Dennis

  • Eine Anpassung kann der Vermieter nur auf Grundlage des § 560 (4) BGB vornehmen, d.h. nach einer erfolgten Abrechnung und - aus der Praxis heraus - wenn es eine Nachzahlung gegeben hat.

    Letztendlich spricht der Paragraph von einer angemessenen Höhe. Bei einer Nachzahlung wäre das eine monatliche Erhöhung von 1/12 des Nachzahlungsbetrags.

    Die Angemessenheit kann hier ggfs. aber auch durch die massiv gestiegenen Energiekosten begründet werden.

    Gemäß dem Paragraphen kann jede Partei nach der Abrechnung eine solche Anpassung vornehmen.

    Er sagt mir aber auch, dass es keine schriftlichen Preissteigerungen vorliegen.

    Diese Preissteigerungen kannst Du aber den Medien, egal ob Zeitung, Radio oder Fernsehen entnehmen. Bei einer teilweise Verdreifachung der Gaspreise wird dann aus dem Guthaben von 500 € schnell eine Nachzahlung.

    Ob der Vermieter nun recht hat, ist schwer zu beurteilen, da wir uns in momentan in einer Ausnahmesituation befinden.

    Meine Meinung: Ich würde die Erhöhung schlucken. Es handelt sich ja auch um Vorauszahlungen. Wenn Du zuviel gezahlt hast, bekommst Du am Ende dein Geld zurück.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.