Mieterwechsel Zwischablesewerte nicht für Abrechnung verwendet

  • Hallo,

    Ich habe kürzlich die Heizkostenabrechnung für 2021 für meine alte Wohnung erhalten.

    Die Abrechnung wurde durch ein Unternehmen im Auftrag des Vermierters erstellt.

    Die Abrechnung wurde nach Heizgradtagen erstellt, Basis sind die Zählerstände vom 15.11.21. Dabei wurden die Zähler gewechselt.

    Ich bin jedoch im April ausgezogen, und bei der Wohungsübergabe wurde die Zählerstände von der Maklerin des Vermieters aufgeschrieben. Diese wurden wegen angeblicher Unplausibilität nicht für die Abrechung verwendet.

    Dabei sind die Werte absolut plausibel und spiegeln meine vorherigen Verbräuche wieder.

    Wenn ich die Abrechnung mit diesen Werten rechne komme ich auf die Hälfte.

    Dieses Vorgehen kann ich nicht verstehen. Da so offensichtlich die Werte der Abrechnung stimmen. Ich habe ja auch keine Ahnung was in den ca. 7 Monaten nach der Wohungsübergabe passiert ist.

    Hat da jemand Erfahrungswerte?

    Was kann ich machen?

  • Sind denn alle Heizkosten auf Grundlage der Gradtagszahlen abgerechnet worden oder vielleicht doch nur die Grundkosten?

    Theoretisch werden ja mindestens 30 % der Gesamtkosten als sogenannte Grundkosten in Rechnung gestellt. Lediglich die restlichen 70% werden nach Verbrauch umgelegt.

    Bei einem Nutzerwechsel, also einem Unterjährigen Auszug können die Grundkosten nach Gradtagszahlen umgelegt werden.

    Dahingehend bitte mal prüfen, ob tatsächlich die gesamten Kosten nach Gradtagszahlen abgerechnet worden sind. Wenn das der Fall ist und Du entsprechende und plausible Zählerstände hast, dann widersprich der Abrechnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es ist alles nach Heizgradtagen abgerechnet, basierend auf den Werten vom November, nicht denen der Wohungsübergabe.

    Ich bin deswegen schon mit dem Vermieter und der Abrechnungsfirma in Kontakt getreten. Werde aber darauf verwiesen, dass die Ablesewerte der Übergabeprotokolls nicht genommen werden, da sie nicht zu denen passen die die Firma im November abgelesen haben will.

  • Theoretisch wäre eine komplette Umlage nach Gradtagszahlen möglich, wenn das Gerät defekt gewesen ist. Das lässt sich im Zweifel auch nachweisen. Die modernen Geräte können mindestens im Monatsturnus abgelesen werden.

    Letztendlich kann man es hier nur mit einem schriftlichen Widerspruch versuchen, wenn die Werte tatsächlich mit denen des Vorjahres plausibel sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • die Ablesewerte der Übergabeprotokolls nicht genommen werden, da sie nicht zu denen passen die die Firma im November abgelesen haben will.

    Dann lass dir die Werte vom November zeigen, und auch die Abrechnung des Nachmieters dazu. Das Recht dazu hat man im Rahmen der Belegeinsicht. Du kannst andernfalls einen Widerspruch nicht ordnungsgemäß begründen, was aber erforderlich ist.

    Es könnte ja möglich sein, dass bei den Werten im November die Zählernummern vertrauscht wurden und es die Werte einer anderen Wohnung sind. Außerdem ist ja gar nicht gesagt, dass Deine Zählerwerte unplausibel sind. Man kann es anders herum sehen, dass deine Zahlen in Ordnung sind und die im November nicht plausibel.

  • Bei zwei Zählern soll der Wert vom April (Zwischenablesung) über dem vom November liegen. Daher die ganze Abrechnung nach Gradzahltagen. Daduch verdoppelt sich mein Verbrauch und liegt für höher als beim gesamten Vorjahr, bei gleichem Heizverhalten.Das ist schon sehr auffällig, interessiert sie allerdings nicht.

    Die Zwischenablesung ist ja Pflicht. Dann muss doch auch die Abrechnung damit erfolgen.

    Die Werte des Nachmieters wurden mir verweigert (Datenschutz), hake da nochmal nach. Danke für den Hinweis!


    Zur Info: Die Vorjahreswerte der Zähler hatte die Maklerin bei der Zwischenablesung auch mit abgelesen. Diese stimmen exakt mit denen meiner Vorjahresabrechnung überein. Und die aktuellen werte sollen dann falsch abgelesenen worden sein?

    Dachte das Ganze ginge auch ohne Rechtsstreit mit Anwalt.

  • Die Werte des Nachmieters wurden mir verweigert (Datenschutz),

    Das kann ein Vermieter nicht verweigern. Der Datenschutz hin oder her. Du als Mieter hast das berechtigte Interesse, die Rechnung zu prüfen, und aufgrund von §259 BGB auch das Recht dazu. Zur Belegeinsicht gehört auch die Einsicht in die Zählerwerte aller Wohnungen. Wird das nicht gewährt, gilt die Belegeinsicht als verweigert.

  • Warum stehe ich in der Beweispflicht für die Korrektheit der Werte der Zwischenablesung?

    Die Ablesung vom Zählertausch im November wird mir vermutlich nicht viel nützen, da ich kaum beweisen kann das diese falsch abgelesen wurden. Dabei sollen die Werte von 2 der 6 Zähler unter denen vom April liegen. Damit soll die gesamte Zwischenablesung unbrauchbar sein. Lediglich ein Blick auf die Zähler selbst wäre da hilfreich.

  • Ich habe nicht gesagt, dass du in der Beweispflicht stehst, sondern nur, dass ein Widerspruch sachlich begründet werden muss. Es genügt nicht, wenn man sagt, dass die Werte so abgelesen wurden und daher auf jeden Fall stimmen müssen. Eventuell gelingt die Begründung aber schon indem du die Verbrauchswerte der Jahre deiner Mietzeit aufzeigst, und die Zwischenablesung sich im Rahmen dessen bewegt und daher durchaus plausibel sind. Ich weiß es nicht, ist jetzt nur eine Idee.

  • Missverständnis. Mein ersten Satz war nicht auf Dich bezogen, sondern die Abrechung. Da fühle ich mich in der Beweispflicht. Selbst wenn 2 von 6 Weten falsch sein sollten, darf die Abrechnung dann vollständig in Heizgradtagen erstellt werden?

    Die Werte des Protokolls passen zu den Verbräuchen 20 und 19. In Summe pbersteigen die Werte der Abrechnung die des Jahres 20, und sind doppelt so hoch wie die Werte des Protokolls. Wobei ich den April auch nicht mehr geheizt habe.

    Werde wohl doch den Weg über einen Anwalt gehen müssen.

  • Werde wohl doch den Weg über einen Anwalt gehen müssen.

    Das ist im Moment noch nicht nötig. Zunächst kannst du selber erst mal deine Einwände gegen die Abrechnung dem Vermieter schriftlich mitteilen und das wie gesagt entsprechend begründen. Wenn sich die Sache daraufhin nicht klären lässt, kannst du immer noch über einen Anwalt gehen.

    Doch vergiss nicht, es wäre wichtg, die Belegeinsicht in Anspruch zu nehmen, in der du die restlichen Zählerwerte zu sehen bekommst. Vielleicht wurde ja der Zählerwechsel in der Abrechnung vergessen. Dann ist der Wert natürlich niedriger, da neuer Zähler. Es wäre schon interessant, das aufzuklären.

    Und außerdem muss ein Vermieter keine korrigierte Abrechnung erstellen. Die Abrechnung dient nur dazu festzustellen, was du dem Vermieter an Nachzahlung schudest. Das bedeutet, man rechnet selbst aus, was korrekt wäre, und das gilt dann aus Sicht des Mieters.

  • Und außerdem muss ein Vermieter keine korrigierte Abrechnung erstellen. Die Abrechnung dient nur dazu festzustellen, was du dem Vermieter an Nachzahlung schudest. Das bedeutet, man rechnet selbst aus, was korrekt wäre, und das gilt dann aus Sicht des Mieters.

    Interessant.

    Die Belege werde ich nochmal anfordern.

    Ich hatte ja schon mehrfach Kontakt zu Vermieter und Abrechnungsfirma per Telefon und Mail, in denen ich erklärt habe, dass ich die Abrechnung nicht nachvollziehen kann. Auf die sehr starken Unterschiede hingewiesen, die mir nicht erklärbar sind, sowie eine Rechnung mit den Werten des Protokolls vorgelegt, die plausibel im Vergleich zu meinen Vorherigen ist.

    Nach "Prüfung" der Abrechnung bleibt die Firma jedoch dabei, dass eine Abrechnung nach Gradzahltagen unabdingbar ist. Für mich absolut unverständlich.

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