Lärmbelästigung durch islamisches Schulungszentrum in einem Innenhof

  • Hallo ans Forum,

    Herr A. wohn in einem Mietshaus im 3. Stock. Das Mietshauf bildet 3 weiteren Mietshäusern (keine Hochhäuse normale Häuse) einen Innenhof, der zu Straße hin ein eigenes Tor hat.

    Die Häuser stehen nahe beiander, also kein Riesenhof, sondern alles steht mit wenigen Metern Abstand. Der Hof ist mit Platten verlegt also die Häuser sind jetzt n icht durch Gärten oder so getrennt, alle Laufen über den Innenhof um durch das Tor auf die Straße zu kommen.

    Das Problem ist nun, dass in das Haus gegenüber von Herrn As Haus seit 2 Jahren ein neuer Mieter eingezogen ist der dort Schulungen und Seminare veranstaltet. Das Haus ist 6-7m entfernt von Herrn As Haus.
    Dadurch findet auf dem Innenhof viel Trubel statt. Es wird oft vorne am Tor geklingelt, Das Hoftor hört man wenn es auf und zugeht. Leute stehen auf dem Hof und reden miteinander bevor sie das gegenüberliegende Haus betreten - oder reden nach Veranstaltungen miteinander auf dem Hof. Leute führen laute Telfonate am Handy auch Sonntags. Autos fahren in den Hof und parken dort.


    Auch steht die Tür oder Fenster oft offen und man hört Lärm der aus dem Schulungszentrum herüberschallt. Außerdem spricht der Betreiber mit dem Zentrum oft lauf am Handy auf dem Hof.

    Es wurde dem neuen Betreiber darüber schon gesprochen der hatte versprochen, dass sich die Situation bessert, hat es aber nicht wirklich.

    Herr A fragt sich nun was er rechtlich dagegen tun kann, wenn weitere Gespräche nichts bringen.

    In den Jahren zuvor war es jedenfalls auf dem Hof sehr leise, es Befand sich die Verwaltung eine Unternehmens in dem Gebäude, die Fenster und Türen war immer geschlossen man hat nichts gehört.

    Auch haben die Mitarbeiter vielleicht mal kurz 3-5min auf dem Hof beim Rauchen gesprochen das war es. Jedenfalls nicht so dass zwischen 2-4 mal im Monat vor allem auch Sonntags und Abends deutlich Lärm vom Hof kommt.

    Viele Grüße!

  • Das sieht in meinen Augen nicht gut aus. Dass es bisher sehr leise war heißt nicht, dass ihr einen Anspruch darauf habt, dass es weiterhin sehr leise bleibt. Außerdem war vorher bereits eine Verwaltung im Gebäude, es wird also eine gewerbliche Nutzung erlaubt sein und der Hinterhof wird per se nicht gewerblich genutzt.

    Es gibt natürlich auch dafür Grenzen, diese sind dem Grunde nach in §§ 906, 1004 BGB geregelt, man ist also nicht schutzlos. Das ist wiederum alles eine Frage des Einzelfalles, was zumutbar ist und was nicht. Klar gibt es Sachen, die abgestellt werden können, eine leisere Klingel oder Tor, aber wahrscheinlich nicht die Geräusche der Fahrzeuge.

    Also eventuell kann man was erreichen, aber dazu sollte auch bereits vorher ein Lärmprotokoll geführt werden, damit man dann auch was handfestes hat. Man braucht Zeugen, die dies auch bestätigen können.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Außerdem war vorher bereits eine Verwaltung im Gebäude, es wird also eine gewerbliche Nutzung erlaubt sein und der Hinterhof wird per se nicht gewerblich genutzt.

    Also dass der Hof nicht gewerblich genutzt wird halte ich nicht für stichhaltig. Wenn in einem Gebäude Schulungen mit Jungen Menschen stattfinden und der Schulunfsleiter macht nciht deutlich genug klar dass auf dem Hof nicht laut gesprochen/telefoniert werden soll, dann stehen die Jugendlichen ja da wie auf einem Schulhof. Zudem sind die Autos die kommen ja klar mit dem Gewerbe in Zusammenhang. Außerdem wenn Der Betreiber selbst oft laut auf dem Hof spricht, dann ist es ja auch er...

    Und was meinst Du denn was man noch erreichen könnte. Wie?

    von 906-10XX ist glaube ich nicht das richtige das steht mehr zu Eigentum an der Sache und alles mögliche andere. Zu Lärm einer Mietsache habe ich da nihcts gefunden..

  • Und was meinst Du denn was man noch erreichen könnte. Wie?

    Das was kann ich dir nicht sagen, aber ich kann dir das wie sagen. Nämlich durch eine Unterlassungsklage. Alles weitere kannst du bei einer Beratung bei einem Anwalt erfragen, denn eine Einzelfallbewertung dar hier nicht vorgenommen werden. Dir wird keiner genau sagen können was du noch erreichen kannst und ob du überhaupt was erreichen kannst.

    Zu Lärm einer Mietsache habe ich da nihcts gefunden..

    §§ 906, 1004 BGB wird analog, bzw. doppelt analog angewendet. Es sind also die richtigen Normen für dich, denn auch Mieter können sich darauf berufen, da sie durch das Mietverhältnis mit Eigentümer vergleichbar sind.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Na §§ 906 und 1004 BGB analog.

    1004 BGB gibt einem dem Anspruch auf Unterlassen zu klagen, wenn ein Grundstück, bzw. hier die Mietsache, beeinträchtigt wird. § 906 BGB sagt dann, wann eine Beeinträchtigung vorliegt, nämlich wenn Geräusche zugeführt werden, die die Nutzung mehr als unwesentlich beeinträchtigen.

    Wann eine solche Beeinträchtigung vorliegt entscheidet entweder das Gesetz oder ein Richter. Es gilt also Judikatur zu wälzen oder besser von einem Juristen wälzen zu lassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ah danke für den Hinweis. 906 hat als Überschrift: Zuführung unwägbarer Stoffe. Die erste Zeile liest sich: "Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch..."

    Da habe ich aufgehört aber da kommen ja ganz Zwischenreingeschoben "Geräusche"...

    Danke für den Tip.

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