Generelles Verbot der Tierhaltung

  • Hallo liebe Experten,


    angebommen, steht im Mietvertrag folgendes:


    “Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (z.B. Ziervögel) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung dieser Personen oder des Grundstücks zu befürchten ist.”


    Der Mieter schreibt dem Vermieter folgende Mail:


    “Sehr geehrter Herr Vermieter,


    es ist noch gar nicht bekannt, ob wir das überhaupt machen würden, aber damit wir schon mal wissen, ob wir überhaupt daran denken sollten, könnten Sie uns bitte sagen, wie es bei Ihnen mit der Haustierhaltung, insbesondere Katzen, geregelt ist?”.


    Darauf antwortet der Vermieter:


    “Sehr geehrter Herr Mieter,


    es erstaunt uns, dass Sie eine Anfrage für
    Tierhaltung stellen. Beim Einzug in Ihre Wohnung im März 2020 haben
    wir Sie explizit darauf hingewiesen, dass wir grundsätzlich keine
    Haustiere in unseren Häusern genehmigen. Bei Neuvermietung erhalten
    Interessenten mit einem Haustier grundsätzlich eine Absage. Diese
    Regelung gilt für alle unsere Mieter. Wir bitten um Verständnis für
    unsere Entscheidung.”


    Dann schreibt der Mieter:


    “Sehr geehrter Herr Vermieter,


    meine Anfrage bitte ich Sie, mir zu entschuldigen. Ich habe das nochmals angefragt, rein weil das "nur" grundsätzlich so ist und ich somit eine Erlaubnis nicht vollkommen ausschließen konnte. Nicht nur hatten wir keine Haustiere als wir eingezogen sind, sondern nicht mal Gedanken darüber. Erst jetzt als meine Frau mit ihrem Ehrenamt beim Tierheim angefangen hat, haben wir gesehen, wie überfüllt das Heim ist. Das ist der Hauptgrund, warum wir mit den Gedanken gespielt haben, und für meine Anfrage trotz dem grundsätzlichen Verbot der Haustierhaltung.
    Falls sich das bei Ihnen irgendwann ändern sollte und wir eine Katze doch adoptieren dürften, bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben. Alle damit verbundene Kosten (eventuelle durch eine Katze verursachte Schäden an Wänden, Böden usw.) würden wir selbstverständlich im vollen Umfang übernehmen.”


    Dann schreibt der Vermieter:


    “Sehr geehrter Herr Mieter,


    aufgrund unser jahrelangen schlechten Erfahrung in unsere Objekten gilt diese Regelung für alle Mieter. Es ist sehr schwierig einem Mieter eine Ausnahme zu genehmigen und anderen Mieter diese Zustimmung zu verweigern.


    Jeder Mieter hat eine individuelles Anliegen bei der Anfrage einer Genehmigung. Um alle Mieter in unseren Häusern gleich zu behandeln müssen wir leider auf die Absage für die Tierhaltung bestehen.”


    Dann schreibt der Mieter:


    “Sehr geehrter Herr Mieter,


    vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung.


    Ich verstehe Ihre Entscheidung und Sie müssen diese auch nicht begründen. Ich weiß die Begründung aber sehr zu schätzen.


    Sie können sich sicher sein, dass wir ohne Ihre Erlaubnis nie etwas machen würden, selbst wenn das nur eine reine kleine Wohnungskatze wäre, die im Gegensatz zu einem Hund niemanden stören und auch von niemandem gesehen würde. Letztendlich ist das ja nicht etwas, was wir zum Überleben brauchen. Wir wollten ja nur helfen. Dann helfen wir halt weiter so wie auch vorher und so viel wir können, nämlich indem wir uns ehrenamtlich engagieren.


    Wir sind Ihnen für diese Wohnung sehr dankbar und werden auch immer dankende Mieter sein.”


    Nun zur Frage: wie gut sind die Chancen des Vermieters, irgendwas durchzusetzen, wenn der Mieter sich nun doch eine Katze geholt hat? Kann er den Mieter dazu verpflichten, die Katze aufzugeben? Hat der Vermieter eine Chance, dem Mieter den Mietvertrag sogar erfolgreich zu kündigen? Kann der Vermieter vielleicht sonst noch etwas unangenehmes für den Mieter durchsetzen?


    Danke

  • Das ist eine ewige Diskussion, was nun besser ist: Auf die Erlaubnis klagen, weil man einen Anspruch darauf hat oder einfach das Tier zulegen und dann gegen eine Kündigung klagen, bzw. gegen die Räumung, weil die Erlaubnis so oder so hätte erteilt werden müssen. Der zweite Weg ist deutlich riskanter, weil es durchaus noch Richter gibt, die sagen, die Pflichtverletzung ist die fehlende Zustimmung, unabhängig davon, ob meinen Anspruch darauf hat oder nicht. Oder aber, weil es Grund auftaucht den man nicht bedacht hat oder ähnliches.

    Insgesamt sollte man hier aber wohl eine Erlaubnis durchsetzen können, da der Mietvertrag selbst die Versagungsgründe aufzählt, so dass vorherige schlechte Erfahrungen eh nicht berücksichtigt werden können, unabhängig von der Frage, ob das grundsätzlich möglich wäre. Aber eine abschließende Prüfung ist hier nicht möglich und stellt dies auch nicht dar.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!