Toilette verstopft - Notdienst unserer Hausmeisterfirma angerufen und jetzt Rechnung bezahlen

  • Hallo Leute,

    nun nach fast einem Jahr habe ich wiedermal ein Problem, ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    Freitag vor Pfingsten, 03.06.2022, hatte ich am Nachmittag eine Verstopfung in der Toilette. Dafür bin ich aber nicht verantwortlich, denn ich pflege die Toilette und werfe nichts hinein was nicht rein gehört.

    Dazu muß ich noch mal sagen, ich bin Mieter einer Eigentumswohnung im EG von meinem Vermieter.

    Weil ich mir nicht anders zu helfen wußte, habe ich den Notdienst unserer Hausmeisterfirma angerufen. Ich wußte ja zu diesem Zeitpunkt nicht wo die Verstopfung ist, zumal in der Wohnung alle Anschlußrohre neu gemacht wurden und ich Erstbezieher bin. Ich könnte mir nur vorstellen das aus den darüberliegenden Wohnungen jemand etwas in die Toilette fallen gelassen hat und mit weggespült wurde. Auch kann es sein, das sich Ratten im Kanalsystem befunden haben, alles möglich.

    Als der Mitarbeiter dann kam wollte ich ihn in den Keller schicken, da dort ja ein Zugang zum System liegt, das wollte er nicht sondern zuerst bei mir nachsehen. Da er nur ein stellvertretender Mitarbeiter war hatte er keinerlei Werkzeug mit. Einen Schlauch mit dem er durchspülen wollte war das einzige, aber ich keinen solchen Wasseranschluß im Bad habe, war das überflüssig. Eine Spirale konnte er nicht besorgen, weil er keinen Zugang zur Werkstatt hatte um dort einen zu holen. Nach allem hin und her hat er dann mit meinem Pömbel ca eine halbe Stunde unter hoher Anstrengung gearbeitet, er wollte schon aufgeben, aber beim letzten Hieb klappte es dann doch. Selbst im Keller war der Zugang zum System nicht möglich, da es ein Kellerraum eines Mieters ist und der selten Daheim ist.

    Ich fragte Ihn wegen der Bezahlung, er sagte mir das es an die Hausverwaltung geht und ich nichts bezahlen muß, da es ja auch nicht nachweislich war das ich der Verursacher bin, somit unterschrieb ich seinen Arbeitsplan.

    Soweit so gut, es verging ca. 1 1/2 Monate, da informierte mich mein Vermieter das er ein gespräch mit dem Chef der Hausmeisterfirma hatte und er hätte wohl schon 3 mal mich angeschrieben und die Briefe wären jedesmal zurück gekommen. Bei mir ist allerdings nie etwas angekommen und er hat mir dan den Brief lt Aussage selbst in den Kasten gesteckt, das war am 21.07.22, die Rechnung des Einsatzes. Daraufhin habe ich mich gleich bei der Firma telf. gemeldet um das zu klären. Die hat mich abgewimmelt und gesagt " Wer bestellt der zahlt". Darauf habe ich mich an die Hausverwaltung gewandt, dort der gleiche Text und ich soll mich an meinen Vermieter wenden. Das tat ich dann auch und zwar mit einer SMS, da ich ihn nicht bei der Arbeit stören wollte, es kam kein Rückruf. In der Zwischenzeit habe ich einmal bissel recherchiert und kam auf den §§535 und 538, welche u.a. aussagt welche kosten der Vermieter übernehmen muss, ein Punkt ist verstopftes Abflussrohr. Alle sendete ich meinem Vermieter am 26.07.22 per E-Mail zu. Leider auch darauf keine Rückmeldung von ihm.

    Dann erhielt ich am 26.07.22 eine Mahnung von der Hausmeisterfirma, da keine Zahlung eingegangen ist. Wieder ein Telefonat mit der Firma und habe mich gerechtfertigt, damit, das sich mein Vermiter nicht bei mir gemeldet hat, weil ich nicht der Verursacher der Verstopfung war sondern nur der Besteller und der Geschädigte und das ich mich noch einmal an meinen Vermieter wenden werde. Er wollte noch einmal Rücksprache mit der Verwaltung nehmen, da habe ich am 01.09.22 nachgefragt ob etwas raus gekommen wäre, leider nichts. Dann habe ich mich wieder per SMS an meinen Vermieter gewandt und um Rückruf gebeten. Am Abend immer noch keine Meldung, dann habe ich einen Brief geschrieben und noch einmal kurz umschrieben wie der Fall liegt, als Anhang natürlich beite RG bzw. Mahnung, der Brief wurde persönlich von mir in den Briefkasten meines Vermieters gesteckt, da er in der Nähe wohnt.

    Auch da keine Reaktion, jetzt bekam ich am 12.09.22 von der Hausmeisterfirma die LETZTE Mahnung, mit dem Hinweis wenn bis 18.09.22 kein Zahlungseingang gebucht ist, geht alles an das Inkassoverfahren. So nun habe ich wieder einen Brief an meinen Vermieter geschrieben mit der Mahnung als Inhalt und heute in den kasten gesteckt.

    Vor ca. 2 Stunden rief er mich dann an, regte sich auf das ich ihm wieder geschrieben habe und ich solle die RG selbst bezahlen. Er sagte mir das ich ihn hätte anrufen sollen, den er hat eine Spirale und weiteres Werkzeug so das er das reparieren hätte können. Aber jetzt gibt er die Sache seinen Anwalt und der wird sich mit mir auseinander setzen und er wäre nich dafür verantwortlich.

    Nun meine eigentliche Frage, muß ich nun die RG selbst bezahlen? eigentlich ist mir sowas noch nie zu Ohren gekommen das der Mieter der im Prinzip schuldlos ist bezahlen muß.

    Des weiteren hat er mir mit Kündigung der Wohnung gedroht.

  • Weil ich mir nicht anders zu helfen wußte, habe ich den Notdienst unserer Hausmeisterfirma angerufen

    Ist es denn in irgend einer Form nachweisbar, dass Du vorher versucht hast, den Vermieter zu kontaktieren? Ausgehender Anruf, SMS, o.ä.?

    Gibt es bezgl. von Havarien irgendwelche Vereinbarungen mit dem Vermieter? Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass derjenige zahlt, der bestellt. Ausnahmen wären hier wirkliche Havarien, bzw. bei Gefahr in Verzug (beispielsweise, wenn die Toilette schon überläuft), die außerhalb der üblichen "Geschäftszeiten" an Werktagen passieren.

    Nun meine eigentliche Frage, muß ich nun die RG selbst bezahlen?

    Unbedingt. Du bist der Auftraggeber und musst erst einmal bezahlen. Wenn der Hausmeister tatsächlich einen Inkassoservice beauftragt, dann wird dieser an den Schuldner herantreten und das bist faktisch Du.

    Im Anschluss der Zahlung sollte geprüft werden, ob diese Kosten an den Vermieter weitergegeben werden können. Hier könnte man ggfs. einen Anwalt oder Mieterverein mit der Prüfung beauftragen, wobei man abwägen muss, ob die Rechnungssumme so hoch ist, dass sich das lohnt.

    Des weiteren hat er mir mit Kündigung der Wohnung gedroht.

    Diese Drohung ist komplett haltlos.

    Er sagte mir das ich ihn hätte anrufen sollen, den er hat eine Spirale und weiteres Werkzeug so das er das reparieren hätte können.

    Damit hat er leider nicht ganz unrecht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    vielen Dank für deine Info,

    Werde erst einmal die ganze Sache ruhen lassen und das aus folgenden Grund,

    Ich habe mich bei einem RA erst einmal angemeldet, er soll mal über die ganze Sache schauen. In der Zwischenzeit, um die Kosten nicht noch höher zu treiben, egal wie es ausgeht, habe ich die RG bezahlt, allerdings mit dem Vermerk " Unter Vorbehalt ". Da ich leider keine Rechtsversicherung habe und nicht im Mieterverein bin, habe ich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragt, er wurde leiter auch abgeleht, da meine Rente + Wohngeld = Einkommen zu hoch liegen.

    Da ja mein Vermieter die ganze Sache seinen AW übergen hat, lasse ich ihm nun den Vortritt, solange bis eine Entscheidung herbei geführt wird.

    Noch einmal zu meinem Fall, ich habe mit besten Wissen den Hausmeisterdienst bestellt, da ich ja wußte mich betrifft die Verstopfung nicht. Zum Einen habe ich ja nichts verstopft und zum Anderen, das Wichtigste, ich bin in der Wohnung Erstbezieher und mein Vermieter hat die Wohnung vollkommen neu renoviert, u.A. auch die Rohre der Toilette bis zum Hauptrohr. Beim Eintreten des Monteurs habe ich schon gesagt wir gehen erst in den Keller, da dort ein Zugang zu diesem Hauptrohr ist. Seine Äußerung, weil er nicht das richtige Werkzeug dabei hat muß er durch meine Toilette es versuchen. Er kann aber nichts dafür, da er keinen Zugang in die Werkstatt hatte, was ja auch nicht richtig ist. Außerdem war er nur der Ersatzmann und hatte sich schon telefonisch mit jemanden informiert was er tun soll.

    Deshalb habe ich es so eingeschätzt das das Haus eine Havarie hat. Meine Worte wollte aber keiner hören, deshalb wurde es mir bzw. der Wohnung zugeschrieben. Mein Vermieter hat leider die ganze Sache in den falschen Hals bekommen und leider mit mir keine Rücksprache gesucht, weil er lt. seiner Aussage nicht die SMS'e gesehen hat und die E-Mail in sein Spam gerutscht ist.

    Nun bin ich soweit dem RA abzusagen und der kommenden Dinge abzuwarten. Werde warscheinlich somit auf dem Geldbetrag sitzen bleiben.

    Noch eine kleine Frage zu einer Mieterhöhung, das ist auch ein Punkt zur Kündigung, weil ich die Wohnung dann nicht mehr bezahlen kann. Ich weiß das eine Erhöhung nach 3 Jahren erfolgen kann und max. bis zu 20%. Da ich 6 Jahre ohne Erhöhung hier wohne, ist er eigentlich dazu berechtigt. Nun meine Frage, wird die Warmmiete oder die Kaltmiete dazu hinzu gezogen, durch die Nebenkosten, die ja in den Jahren immer mal gestiegen sind, waren schon bei der Warmmiete Erhöhungen, das ist ja auch normal. Er will ja die Kaltmiete erhöhen und deshalb weiß ich nicht ob er das so einfach kann??????

    Danke wieder im Voraus für evtl. Info's

  • Das kannst du natürlich versuchen, das Geld vom Vermieter wieder zurück zu bekommen. Aber rechne nicht, dass er das freiwillig tun wird. Vermutlich kann es gut sein, dass du ohne einen Anwalt dafür keine Chance hast, weil man hierbei sehr genau argumentieren muss, warum der Vermieter dazu verpflichtet sein soll.

    Nun meine Frage, wird die Warmmiete oder die Kaltmiete dazu hinzu gezogen

    Die 20% Begrenzung innerhalb von 3 Jahren beziehen sich auf die Kaltmiete, also ohne Nebenkosten.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für die Info bezogen auf Mieterhöhung, da weiß ich ja jetzt bescheid. Mir liegt aber bis jetzt noch keine schriftliche Auflage vor, er hat es mir nur tel. gesagt.

    Noch zu meinem eigentlichen Problem. Ja, ich weiß auch das es §§ gibt und zwar §§ 535 und 538 welche aussagen das alle Verstopfungen der Vermieter zu beseitigen hat oder die Kosten zu tragen hat. Nur in meinem Fall, wie ich oben schon beschrieben, hat er auch keine Schuld, weil er das Rohrsystem im Wohnungsbereich alles neu verlegt hat. Er ist auch nur Eigentümer meiner Wohnung und wir sind 11 Parteien, alle sind bei einer Verwaltung integriert. Wenn ich das Geld zurück bekommen sollte muß es von der Verwaltung kommen. Da ich vor einigen Jahren mal ca 3/4 Jahr in einer Verwaltung gearbeitet habe, weiß ich einige Dinge. Die Verwaltung hätte meine RG bekommen mußen und dann die Wohnungen bzw. Eigentümer zur Kasse bitten, die über mir und somit an diesen Strang des Hauptrohres angeschlossen sind. Aber da durch meine Toilette die Beseitigung statt gefunden hat, haben die sich nicht die Mühe gemacht das aufzubrößeln.

    Na egal für den Moment, ich warte wie gesagt jetzt erst einmal ab. Klar ich weiß vieles auch §§, aber ich brauche zumindest eine Anwaltsbestätigung um bei Gericht standhaft und glaubwürdig zu sein. Wenn es dazu kommen sollte kann ich immernoch den RA hinzuziehen, das habe ich mit ihm schon so vereinbart.

  • Ja, ich weiß auch das es §§ gibt

    Die du allerdings nicht korrekt anwendest. Deine zitierten §§ 535, 538 BGB sind hier nicht einschlägig, natürlich ist der Vermieter zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass du die Erhaltungsmaßnahme vorgenommen lassen hast und das ist in § 536a II BGB geregelt, dabei handelt es sich nämlich um eine Selbstvornahme.

    Diese ist nur in zwei Fällen möglich. Beim Verzug des Vermieters, welcher nicht vorliegt, da dieser vorher nicht informiert worden ist oder bei Notlagen, die hier offensichtlich auch nicht vorlag. Warum man von einer Verstopften Toilette auf eine komplette Havarie des Hauses schließt wird man niemanden verkaufen können. Dann dürften sämtliche Abflüsse nicht mehr funktionieren, wenn das Hauptrohr dicht ist, also weder im Waschbecken des Bades oder sonst so.

    Hier wurde vorschnell gehandelt und alles andere wird nicht beweisbar sein und du bist hier in der Beweispflicht. Man kann noch die Höhe der Rechnung selbst überprüfen, weil der Mitarbeiter völlig unvorbereitet da war, aber viel mehr wird man in diesem Fall, wie er bisher geschildert worden ist nicht tun können.

    Klar ich weiß vieles auch §§, aber ich brauche zumindest eine Anwaltsbestätigung um bei Gericht standhaft und glaubwürdig zu sein.

    Ein guter Anwalt würde von einer Klage wegen dem zu hohen Prozessrisiko abraten, denn die Prozesskosten werden die der Rechnung wahrscheinlich deutlich übersteigen. Es sieht einfach nicht danach aus, ob man in diesem Fall gewinnen würde.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo darkshadow,

    Vielen Dank für die gute Info.

    Ja du hast recht ich habe zu voreilig gehandelt, Pech für mich. Ich wollte ja garnicht meinen Vermieter zur Kasse bitten, er sollte das nur mit der Verwaltung regeln.

    Mit dem Hauptrohr muß ich dazu sagen, dass es sehr marote ist und schon lange in Betracht gezogen wurde das ein Austausch der Selbigen geplant ist. Das habe ich von einem Eigentümer der ein Verbindungsmann zwischen Eigentümer und Verwaltung ist. Er hatte mir aber auch gesagt das ich das nicht bezahlen muß, nur weil der Monteur kein Werkzeug mit hatte und deshalb nicht in den Keller gehen konnte, hat er sich an meiner Toilette abgemüht.

    Hier spielen soviele fakten eine große Rolle. Aber wie du auch geschrieben hast, ein Anwalt würde mein Buget sprengen, es steht in keinem Verhältnis zur RG. Deshalb halte ich ja nun die Füße still. Mir geht es jetzt nur noch um meine Wohnung und ob ich gekündigt werde oder nicht, da mein Vermieter es ja angedroht hat.

    Ich melde mich noch wieder wenn ich mehr weiß. Allerdings beantworte ich alle Infos die noch eingehen.

    Danke noch mal für die bisherigen Info's