Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt: Partei A und Partei B wohnen als Untermieter des Hauptmieters Partei C (Vater von Partei A, der nicht mit in der Wohnung wohnt) in einer WG seit drei Jahren. Die WG Zimmer der einzelnen Parteien waren unmöbliert und sind jeweils durch Partei A und Partei B selbst eingerichtet worden. Nur in der Küche wurden die Kosten für Geräte geteilt. Es besteht kein schriftlicher Untermietervertrag mit abweichenden Vorschriften. Es kam zu keiner Gewalt, Bedrohung oder ähnlichem.
Partei A und Partei C möchten nun Partei B ihr Zimmer kündigen. Welche Kündigungsfristen lassen sich geltend machen? Fristlos, 3 oder 6 Monaten?
Vielen Dank für die Beantwortung!
Noch ein kurzer Hinweis: 573 BGB Absatz 2 Satz 1 wurde von Partei B nicht verletzt.
Zudem ein weiterer kleiner Hinweis: Partei B schreibt von Oktober - März seine Bachelorarbeit, welches nach Sternel ((Sternel 2009: Mietrechtaktuell Rn 337) als Widerrufsgrund geltend gemacht werden kann. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass eine Kündigung ausgeschlossen ist bis zur Beendigung der Bachelorarbeit?