Betriebskosten Gartenpflege und Sperrmüll Fragen

  • Hallo zusammen, ich habe wohl wie einige andere auch meine neue Betriebskostenabrechnung erhalten. Dort ist mir folgendes aufgefallen,

    1. "Sperrmüll", darf das abgerechnet werden? Immerhin kann hier bei uns jeder einmal im Jahr seinen Sperrmüll kostenlos abholen lassen. Und selbst wenn mal irgendwelche Leute sich aus dem Staub machen, wieso muss ich dann dafür aufkommen? Ich finde jetzt auch über 3000€ für Sperrmüll schon echt heftig.

    2. Dann gibt es ja noch den Punkt Gartenpflege, darunter befinden sich auch der Unterpunkt "Heckenschnitt", bei uns gab es früher mal Hecken an den Hauseingangstüren. Diese sind aber schon um die 5 Jahre nicht mehr vorhanden. Das wurde sogar letztes Jahr auch abgerechnet, hab ich echt nicht drauf geachtet. Ich vermute mal das dies dann nicht abgerechnet werden darf?

    3. Unter Gartenpflege gibt es einen weiteren Unterpunkt der sich "Gehölzfläche" schimpft, was genau kann man sich darunter vorstellen? Mit knapp 6000€ auch nicht zu verachten :)

    gruß andi

  • Ich finde jetzt auch über 3000€ für Sperrmüll schon echt heftig.

    Das ist in der Tat viel. Du solltest zum Vermieter gehen und dir die Rechnung zeigen lassen um zu sehen, welche Arbeiten ganz konkret da umgelegt wurden.

    früher mal Hecken an den Hauseingangstüren. Diese sind aber schon um die 5 Jahre nicht mehr vorhanden

    Auch hier den Beleg zeigen lassen und bei der Gelegenheit dem Vermieter die Frage zum Sachverhalt stellen, warum dennoch solche Kosten entstehen. Spekulationen helfen nicht, du musst konkret wissen, aus welchem Anlass der Vermieter etwas abrechnet. Erst dann kann man das bewerten.

    einen weiteren Unterpunkt der sich "Gehölzfläche" schimpft, was genau kann man sich darunter vorstellen?

    Darüber musst du dir keine Gedanken machen. Laut BGH hat ein Vermieter die Positionen so zu bezeichnen, dass man weiß was gemeint ist und man entscheiden kann, ob das umlagefähig ist. Ein Richter würde eine solche Position ersatzlos raus streichen.

  • Danke dir für die Antwort.

    Sperrmüll, das ist hier eine recht große Siedlung, ggf. ist deshalb der Sperrmüll so hoch, obwohl das immer noch heftig wäre. Das mit den Hecken kläre ich auch.

    Noch mal zurück zum Gehölz, bedeutet das dies nun also rechtens ist oder nicht?

    Edit: Zum Thema Rechnung vorzeigen lassen, muss der Vermieter mir dir vorzeigen? Und falls ja, muss dort dann explizit auch Heckschnitt oder Sperrmüll-Entsorgung drauf stehen?

    gruß

  • Gehölz, bedeutet das dies nun also rechtens ist oder nicht?

    Sieh selbst wie es die Betriebskostenverordnung beschreibt:

    die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Beschneiden von Gehölz wäre umlagefähig oder Erneuerung von Bäumen. Aber der Begriff Gehölzfläche lässt sich gar nicht zuordnen. Vielleicht ist es ja ein Gehölz Museum :-girl

    muss der Vermieter mir dir vorzeigen?

    Wer auch immer die Rechnungen hat. Es könnte auch eine Hausverwaltung dafür zuständig sein.

    muss dort dann explizit auch Heckschnitt oder Sperrmüll-Entsorgung drauf stehen?

    Müssen tut gar nichts. Es geht nur darum festzustellen, was drauf steht, um dann entscheiden zu können, ob das umlagefähig ist, oder vielleicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot widerspricht.

  • Ja, ein Museum hätte was. Also bei mir steht das unter Gartenpflege aufgeführt,

    Gartenpflege:

    - Rasenfläche

    - Heckenschnitt

    - Gehölzfläche

    - Spielfläche

    - Außenreinigung

    so ist das bei mir gegliedert.

    Aber bei mir ist z.b auch Müllabfuhr und dann noch mal Müllabfuhr - Dienstleistung einzeln aufgeführt.

    gruß

  • Hallo!

    Ergänzend zu Müllabfuhr - Sperrmüllkosten:

    Siehe auch:

    Entscheidung des BGH mit Urteil vom 13. Januar 2010, - Az.: VIII ZR 137/09

    Gruß



  • Okay, das ist doof. Aber dennoch beachtlich, auch wenn der wirklich nicht kleine Komplex hier dann Sperrmüll in Gesamtkosten von 3100€ erzeugen soll. Für diese Summe müssen ja wirklich schon einige Tonnen abgeholt werden.

    gruß

  • Hallo!

    Deshalb schrieb Fruggel ja:

    Das ist in der Tat viel. Du solltest zum Vermieter gehen und dir die Rechnung zeigen lassen um zu sehen, welche Arbeiten ganz konkret da umgelegt wurden.

    Selbiges gilt für die Sperrmüllberechnung, denn das kann im Forum

    nicht beurteilt werden was an Sperrmüll angefallen ist.

    Randbemerkung, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sollten

    grundsätzlich von einem Mieterverein, oder einem Rechtsanwalt

    für Mietrecht bei vorhandener Rechtsschutzversicherung jährlich

    geprüft werden.

    Gruß



  • mal noch eine Frage die nicht wirklich hierzu passt.

    In meiner Mietbescheinigung steht unter Ausstattung "getrenntes WC"! was genau bedeutet das, ich konnte nichts dazu finden. Weil bei mir ist WC nicht vom restlichen Badezimmer getrennt.

    gruß

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