Zählerstände ablesen durch Dritte

  • Hallo,


    beim Auszug aus einer von mir gemieteten Wohnung zum Ende Mai hat mein Vermieter mir angeboten für mich die Zählerstände von Strom und Gas durchzugeben, da ich selbst zum ersten Mal in einem Mietverhältnis war und nicht wusste, wie das geht. Ein Übergabeprotokoll wurde auf seine Beschwichtigung hin, dass das nicht nötig sei auch nicht erstellt. Anscheinend hat er dann doch keine Zählerstände an den Stromversorger übermittelt, da eine geschätzte Rechnung kam, die höher als erwartet lag. Ich habe sie dennoch bezahlt, da ich keinen Nachweis hatte.

    Nun kam jedoch vor wenigen Tagen noch eine Abrechnung mit Zählerständen, nach diesen hätte ich jedoch plötzlich dreimal so viel Strom und Gas verbraucht wie selbst in der hohen Schätzung des Stromversorger. Damit hätte ich in den fünf Monaten deutlich mehr verbraucht, als zuvor in einem ganzen Jahr... Ich habe aber nichts anders gemacht und keine neuen Elektrogeräte oder so etwas angeschafft. Auf meine Anfrage konnte der Vermieter der angeblich damals ein Foto der Zählerstände gemacht hat dieses nicht mehr auftreiben, obwohl er die Zählerstände nur wenige Tage zuvor an dem Stromversorger gemeldet hatte. Ich habe daher die Vermutung, dass es sich um einen Betrug handelt...

    Ich weiß, dass es naiv und dumm von mir war dem Vermieter derart zu trauen und nicht selbst die Zählerstände zu melden oder selbst ein Foto beim Auszug zu machen, aber habe ich jetzt noch eine Chance? Kann ich dann wenigstens nur den geschätzten Verbrauch bezahlen oder sind die Zählerstände, die der Vermieter meldet gültig, obwohl der Strom Vertrag auf mich läuft? Kann er einfach melden was er will und ich muss alles bezahlen, weil ich nichts gemeldet habe?

    Ich habe dem Stromversorger per Einschreiben geschrieben, dass ich der zweiten Rechnung mit den unplausiben Zählerständen widerspreche, damit die Zahlungsfrist nicht einfach abläuft.

    Wenn ich Aussicht auf Erfolg hätte würde ich auch vor Gericht gehen wenn nötig...


    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!


    VG Muffin

  • Warum gab es denn zwei Rechnungen, als Schätzung und Verbrauch? Wurde die Schätzung korrigiert?


    Ich sehe hier ehrlich gesagt wenig Chancen, wenn Du keinen Nachweis über den Zählerstand bei Auszug hast.

    Der Schritt zum Versorger ist aber schon mal richtig. Diese müssen Dir ja beantworten können, welche Werte hier zum Ansatz gebracht worden sind, bzw. wann diese abgelesen/gemeldet worden sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nachdem kein Stand bei Auszug gemeldet wurde, hat der Betreiber geschätzt und Mitte Juli eine Rechnung auf Basis der Schätzung geschickt. Ich war zwar überrascht, da der Vermieter ja die Zählerstände übermitteln wollte, außerdem war die Schätzung schon etwas höher als erwartet, aber ich habe die Nachzahlung geleistet und dachte es wäre damit erledigt. Erst jetzt Mitte September kam dann plötzlich eine "korrigierte" Schlussrechnung, da der Vermieter nun vier Monate nach meinem Auszug Zählerstände übermittelt hat und diese meinem Auszug zuschrieb. Diese Zählerstände sind unplausibel hoch (ca. der Dreifache Verbrauch den ich sonst hatte) und ich soll nochmal mehrere Hundert Euro nachzahlen...

  • Das klingt wie: Nachmieter ist schon drin und erst jetzt wurde abgelesen.


    Der Sachverhalt ist aber tatsächlich schwierig, da Du keinen Nachweis in der Tasche hast, dass der Verbrauch zu hoch ist.

    Letztendlich kann jetzt nur der aktuelle Stand geprüft werden. Ist der momentan noch identisch, es wohnt aber schon ein neuer Mieter darin, wäre das ein Ansatz für einen Widerspruch.

    Da kannst Du nur auf die Mitarbeit des Versorgers hoffen und nochmal Kontakt zu dem ehemaligen Vermieter aufnehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja sowas wäre möglich, wobei es fraglich ist, warum die sich darauf verständigt haben sollten mich ihren Strom bezahlen zu lassen. Mit meinem durchschnittlichen Verbrauch wäre der gemeldete Zählerstand erst Mitte nächsten Jahres erreicht worden. Vielleicht wurde auch energieaufwendig renoviert...


    Vielen Dank auf jeden Fall für deine Antwort, auch wenn sie mir wenig Hoffnung macht... Na erstmall werde ich vom Betreiber eine Plausibilitätsrechnung anfordern und eine Zwischenablesung durch einen Mitarbeiter des Stromversorgers beauftragen, natürlich habe ich dann diese Kosten zu tragen, aber womöglich ist der angebliche Zählerstand noch nicht mal erreicht und man könnte das bisher verbrauchte auf die Monate zurückrechnen wo ich noch drin war. Außerdem würde ich gerne untersagen, dass von mir nicht autorisierte Dritte Zählerstände für meinen Vertrag melden dürfen... geht sowas?


    Bin gerade überall am lesen was man machen könnte und überlege auch die Polizei einzuschalten wegen Betrugsverdacht...

  • Bin gerade überall am lesen was man machen könnte und überlege auch die Polizei einzuschalten wegen Betrugsverdacht...

    Davon würde ich vermutlich absehen, da Du einen Betrug entsprechend begründen musst. Da Du selbst keine Zählerstände bei Auszug hast, wird die Argumentation eher schwierig.

    Das kann dann auch nach hinten losgehen.


    Außerdem würde ich gerne untersagen, dass von mir nicht autorisierte Dritte Zählerstände für meinen Vertrag melden dürfen... geht sowas?

    Wie meinst Du das jetzt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Widerspruch beim Stromversorger ist schon der richtige Weg. Denn dieser ist es auch, der es rechtfertigen muss, wenn die Zählerwerte und somit der Verbrauch nicht plausibel sind. Hinzu kommt noch dein Argument, dass der Vermieter vielleicht einen zu hohen Zählerstand gemeldet haben könnte, um Verbrauch nach deinem Auszug dich bezahlen zu lassen. Natürlich kannst man das nicht nachweisen, aber durch eine Ablesung des aktuellen Zählerstands vielleicht doch auf Plausibilität prüfen.

  • Ich meine, dass nicht andere wie der Vermieter einen Zählerstand übermitteln dürfen, den ich dann bezahlen muss...

    Naja, es steht Dir ja frei, den Zählerstand selbst zu melden. Im Idealfall vielleicht sogar ein Foto davon machen.

    Der Vermieter ist in dem Fall kein Dritter. Wenn Du ausziehst, springt die Grundversorgung ja zu ihm zurück.


    Als Ergänzung: Im aktuellen Fall liegt natürlich kein Foto und Zählerstand vor. Das gilt allgemein und für aktuelle/künftige Mietverhältnisse. Foto machen und Zählerstand selbst melden

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Widerspruch beim Stromversorger ist schon der richtige Weg.

    Ja ich bin noch im Kontakt mit den Stadtwerken und hoffe auf eine Plausibilitätsprüfung...



    Naja, es steht Dir ja frei, den Zählerstand selbst zu melden.

    Ja stimmt... Auf jeden Fall werde ich in Zukunft selbst ein Foto machen und zusätzlich auf einem Übergabeprotokoll bestehen, nochmal lasse ich mich sicher nicht so bequatschen.