Gemeinsamer Mietvertrag - Vollmacht für Zutritt Dritter nach Trennung

  • Ich stecke gerade in einer verzwickten Situation. Meine Partnerin und ich haben uns getrennt. Sie ging zu ihren Eltern. Wir stehen beide im Mietvertrag eines Hauses. Ich ließ den Schlüssel von innen stecken, weil ich mir schon dachte das Hinz und Kunz hier reinkommen werden.

    Vorhin stand ihre Mutter vor der Tür mit einer weiteren Person, sie wollten Sachen meiner Ex holen. Ich gewährte Ihnen Einlass.

    Als ich merkte das diese Personen sich auch in meinen privaten Räumen aufhielten und Sachen suchten, ging ich hin und teilte Ihnen mit: Ihr könnt mir gerne die Liste geben und ich werde die Sachen zusammensuchen, ihr verlasst nun das Haus, ich möchte das nicht.

    Daraufhin wure mir gesagt, die Mutter hätte von Ihrer Tochter eine Vollmacht bekommen und sie hat hier somit die gleichen Rechte. Sie würden das Haus nicht verlassen. Im übrigen drohte sie mir: Sollte ich nochmals den Schlüssel von innen stecken lassen, wird sie die Polizei holen. Ich muss Ihr und jedem der eine Vollmacht bekommen hat ins Haus lassen.

    Ist das so richtig?

    Wir sind zwar beide im Mietvertrag, aber kann auch nur eine Person so eine Vollmacht auf Dritte ausstellen? Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden. Selbstverständlich kann meine Ex ihre Sachen holen, aber wenn ich Dritte Personen hier nicht haben will, muss ich das zulassen und mir sogar drohen lassen? Im Umkehrschluss habe ich doch die gleichen Rechte und wenn ich das nicht will, muss ich sie doch nicht reinlassen?

  • Wir sind zwar beide im Mietvertrag, aber kann auch nur eine Person so eine Vollmacht auf Dritte ausstellen?

    Ja, solange Sie im Mietvertrag steht hat sie ein Recht zum Besitz und das schließt es auch ein, dass Sie Dritte den Zugang erlauben kann, dafür braucht Sie auch keine Erlaubnis von dir. Dasselbe Recht steht dir auch zu. Nur wenn Sie keinen Besitz mehr hat, hat sie das Recht nicht mehr. Da Sie noch einen Schlüssel hat, erkenne ich keine Besitzaufgabe an der Wohnung.

    Bei widersprüchlichen Entscheidungen ist eine Interessenabwägung zwischen den Personen vorzunehmen. Natürlich dürfen diese Personen nicht deine persönlichen Sachen durchsuchen, ob es private Räume gibt bei einen gemeinschaftlichen Mietvertrag müsste man sich genauer anschauen, könnte vllt auf ein Arbeitszimmer zutreffen. Ihr seid wahrscheinlich keine WG, wo jeder einzelne Räume zugewiesen worden ist. Für die Interessenabwägung müssen im Übrigen gewichtige Gründe ansprechen, etwa Besuch während der Nachtzeit und die sich laut verhalten etc.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!