Huhu liebe Community, ich habe folgende Frage für folgendes Fallbeispiel:
Partei A ist Hartz 4 Empfänger und möchte eine Wohnung mieten, es handelt sich um eine Wohnung einer bekannten Wohngenossenschaft. Die Wohngenossenschaft hat keine Kaution, sondern Genossenschaftsanteile: 1300 €
Die Warmmiete beträgt 450 € (Kalt: 300 €)
Die Genossenschaft hat von Partei A eine Bürgschaft ontop gefordert. Die Bürgschaft seiner Mutter abgewiesen ohne Grund, obwohl die Mutter ü. 1600 € Netto einnimmt und aus der Probezeit raus ist und einen unbefristeten Vertrag hat.
Ohne eine Bürgschaft würde Partei A die Wohnung gar nicht bekommen. Die Zahlung der Genossenschaftsanteile sei nicht ausreichend. Partei A ist zahlungsfähig.
Partei B hat sich angeboten, eine selbstschuldnerische Bürgschaft aufzunehmen und hat dies getan.
Diese selbstschuldnerische Bürgschaft ist zeitlich unbefristet (alle Forderungen vom Vermieter usw.) und auf erstes schriftliches Anfordern.
Der Vorgang ist 1 Jahr her!
Partei B möchte nun auswandern und hat den Vermieter angefragt, den Bürgen zu ändern ,da er nicht mehr in DE sein wird .Der Vermieter hat darauf verzichtet und bestand darauf, dass Partei B weiterhin Bürge bleibt, obwohl seit einem Jahr keine Probleme existieren und das Einkommen von Partei A durch Hartz 4 regelmäßig gesichert ist.
Auch Angebote für einen zahlungsfähigeren Bürgen weigerte sich der Vermieter, den Bürgen auszutauschen.
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Meine Fragen:
War die Bürgschaftsnotwendigkeit gegeben? Hätte das Jobcenter die Bürgschaft nicht übernehmen können oder sollen?
Liegt hier vielleicht nicht eine Übersicherung vor?
Ich weiß ,dass Genossenschaftsanteile keine Kaution darstellen, jedoch wie eine Art Kaution benutzt werden von der Genossenschaft als Vermieter. Bei der Warmmiete, die vom Jobcenter zu 100% übernommen wird, wäre hier die Frage für mich interessant, ob die Rechtmäßigkeit gegeben ist/war?
Ich freue mich auf Euren Input bzw. Lösungsvorschläge bei so einem Fallbeispiel!
MfG