Fristlose Kündigung, Vermieter droht mit Räumungsklage

  • Hallo zusammen,

    momentan habe ich tierischen Stress mit meinem Vermieter. Das Verhältnis zwischen uns war zwar nie sonderlich harmonisch, aber man hatte sich bis dato miteinander arrangiert.
    Bei der Wohnung handelt es sich um eine 2 Personen WG im Haus des Vermieters. Neben der WG wohnt noch eine dritte Partei im Haus.
    Der mündliche Mietvertrag beläuft sich auf ein Zimmer in einer seperaten Wohnung im Keller des Hauses, Badezimmer und Flur mit Kochnische sind zur gemeinschaftlichen Nutzung durch die WG überlassen worden.
    Mittlerweile wohne ich hier alleine, da mein Mitbewohner auf drohen des Vermieters mit der Kündigung und den ständigen Beschwerden ausgezogen ist.
    Vorrab möchte ich noch erwähnen, dass die beiden Vormieter ebenfalls Probleme aufgrund trivialer Kleinigkeiten mit dem Vermieter hatten und letztendlich freiwillig gegangen sind.

    Angefangen hat das Problem eigentlich Anfang des Jahres mit einem verschulden meinerseits. Es gab dabei einige Unstimmigkeiten, da ich den Dauerauftrag für die Mietzahlungen nur bis zum Dezember 2010 befristet hatte. Da ich über Weihnachten zu Hause war habe ich davon keinerlei Notiz genommen und wurde erst Mitte Januar, bei der Rückkehr in die Wohnung, von meinem Vermieter darauf hingewiesen, dass ich zwei Monatsmieten im Rückstand sei (Dezember und Januar). Natürlich habe ich die Mietschuld umgehend beglichen, allerdings war von hier an das Verhältnis recht gespannt.
    Die Abrechnung des Stroms erfolgt seperat über einen Stromzähler in der Wohnung der von mir abgelesen wird, die Kosten errechnet werden, und monatlich bar an den Vermieter gezahlt werden. Durch Stress an der Uni oder Abwesenheit ist es natürlich hin und wieder vorgekommen, dass ich die Zahlung etwa eine Woche nach Monatsbeginn vorgenommen wurde, was ebenfalls vom Vermieter scharf kritisiert wurde.

    Nunja, zu diesen Problemen gesellte sich dann noch ein Anspruch darauf, dass ich in der Wohnung keinen Besuch haben dürfe, von Übernachtungsgästen ganz zu schweigen (er berief sich hierbei auf ein Gerichtsurteil bzgl. Überbelegung der Wohnung). Natürlich habe ich ihn darauf hingewiesen, dass es mein gutes Recht ist in der Wohnung auch Besucher zu empfangen, um soziale Kontakte zu pflegen.
    Wirklich aktzeptiert hat er das bis zum heutigen Tag nicht.
    Von einigen Besuchern wurden zum Teil Fahrräder im Hof abgestellt, was von meinem Vermieter als Hausfriedensbruch aufgefasst wurde. Ich habe die Besucher darauf hingewiesen die Fahrräder bitte auf der Straße zu lassen, jedoch nicht jedes Mal wenn ein Gast anwesend war daran gedacht ihn zu fragen ob er mit dem Fahrrad da sei. Insbesondere nicht bei Besuchern die öfter da sind und die ich bereits darauf hingewiesen hatte.
    Ein regelmäßiger Besucher der stets mit dem Auto hier war und dieses bislang immer auf der Straße geparkt hatte, parkte an einem Abend (ohne mein Wissen) in der Einfahrt. Natürlich dauerte es nicht lange bis der Vermieter in der Tür stand und drohte die Polizei zu rufen wenn das Fahrzeug nicht umgehend vom Grundstück entfernt wird.

    Die ganze Geschichte gipfelte in der mündlichen (natürlich nicht rechtsgültigen) Kündigung im März, gefolgt von einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung zum 31. Mai mit Anmerkung einer ersatzweisen ordentlichen Kündigungsfrist zum 31. August aus oben genannten Gründen.
    Ein Auszug innerhalb von 2 Tagen war mir natürlich vollkommen unmöglich, weshalb ich mich darauf berief, dass die fristlose Kündigung unwirksam sein, ich allerdings die Frist zum 31. August aus beiderseitigem Interesse aktzeptiere.
    Am 28.06. erfolgte nun eine zweite fristlose Kündigung, und dass das Zimmer zum 30.06. zu räumen sei.
    Weiterhin wird in dieser Kündigung angeführt, dass ich bzw. meine Besucher wiederrechtlich in das zweite, zur Zeit nicht vermietete, Zimmer eingedrungen sind um einen Stuhl zu holen, was auch der Fall war. Wieder argumentiert der Vermieter hier mit Hausfriedensbruch.
    Letztenendes droht mir nun die Räumungsklage.
    Durch mein sehr begrenztes finanzielles Budget und die allgemein schwierige Wohnungslage für Stundenten hier, habe ich bisher kein neues Zimmer finden können. Hinzu kommt weiterer Zeitverlust durch Projektarbeiten und Klausuren, sodass ich nicht ständig auf Wohnungsbesichtigung gehen kann. Auch hierauf habe ich den Vermieter mehrfach hingewiesen.
    Ich habe für diesen Monat weiterhin die Miete gezahlt obwohl, laut Kündigung, das Mietverhältnis bereits nicht mehr besteht. Ein Kommilitone sagte mir, dass die kommentarlose Annahme der Miete durch den Vermieter automatisch zu einem Mietverhältnis führt. Ist das korrekt?
    Die einzige Möglichkeit die ich momentan habe, ist bei einem Freund unterzukommen bis ich etwas neues gefunden habe.
    Worauf muss ich mich jetzt einstellen? Welche Kosten könnten hierbei auf mich zukommen und wie lange dauert es etwa bis die Räumungsklage durchgesetzt ist?
    Bei Bedarf kann ich die Kündigungen auch einscannen und hier reinstellen, falls der genaue Wortlaut von Interesse sein sollte.

    Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann und mir zumindest sagen kann, wo ich rechtlich zu Zeit stehe und wie ich mich hier am besten verhalte.

    Beste Grüße
    der Hesse

  • Achja, ich hätte noch eine Anmerkung. Wollte den Beitrag eigentlich bearbeiten aber finde die Funktion irgendwie nicht.
    Ich hab mich gefragt ob die vorrangehende Kündigung als Abmahnung gelten kann, da ja diese schon eigentlich fristlos war, es aber keine schriftliche vorrangehende Abmahnung gab.

  • Nach Ihren Schilderungen könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die vermieterseits ausgesprochenen Kündigungen nicht gerechtfertigt waren.

    Sie sollten Sie aber anwaltliche Hilfe suchen

  • ...außerordentlichen schriftlichen Kündigung zum 31. Mai mit Anmerkung einer ersatzweisen ordentlichen Kündigungsfrist zum 31. August aus oben genannten Gründen.
    ...ich allerdings die Frist zum 31. August aus beiderseitigem Interesse aktzeptiere.


    Ich würde dem VM diesen Termin schriftlich lapidar bestätigen.

  • Angenommen, die Räumungsklage wird eingereicht aber bevor es soweit ist, ziehe ich aus. Wer muss dann die Kosten tragen?


    Wenn Du ausziehst, könnte/müsste der Kläger die Klage zurückziehen. Er könnte dann jedoch versuchen, die ihm entstandenen Kosten bei Dir geltend zu machen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!