Vermieter möchte den Rest der Kaution nicht zeitnah überweisen

  • Guten Abend,

    um mich kurz zu fassen werde ich erst mein Problem beschreiben und dann weitere Dinge welche die Situation für mich unklar machen.

    Mein Problem:

    Ich bin im September 2021 aus meiner letzten Wohnung ausgezogen und damit das Mietverhältnis ab Oktober 2021 beendet gehabt (es ist auch jemand anderes direkt eingezogen).
    Mein Vermieter hat mir die Hälfte meiner Kaution (225€) sofort überwiesen und gesagt der rest würde in einem Jahr kommen (für Betriebskostensicherheit)
    Jetzt sagt er es wird bis Anfang Januar dauern ehe er es überweisen wird. Obwohl dies mehr als 1 Jahr wäre, zum Anfang Oktober wären es 12 Monate.

    Meine Situation:

    Ich bin damals (Oktober 2020) in die Wohnung eingezogen. Es handelte sich um eine 5er (Zweck-) WG. Alle von uns haben die die Miete Warm bezahlt, Betriebskosten, Strom, Heizkosten und sogar Internet miteinbeschlossen. Die Kaution war 450€, meine war Kaltmiete 210€ + 25€ Strom + 37,5€ Heizkosten + 52,5 € Betriebskosten (Wasser, Müll, usw.) + 5€ Internet.

    Ich habe von den 12 Monaten, aufgrund von Corona und andere unannähmlichkeiten, nur 3 Monate dort gewohnt. 3 meiner Mietbewohner waren auch jeder jeweils in dieser Periode ca. 4 Monate insgesammt nicht in der Wohnung. Einer war die ganze Zeit da. Das wird wichtig für die Betriebskostenabrechnung später.

    Das Internet welches wir vertraglich benutzten MUSSTEN, da es keine Option gab eigenes Internet zu beschaffen (kein DSL oder Kabel anschluss in der Wohnung bzw. das Internet auch fester bestandteil der Miete war) ist immer wieder ausgefallen und war sehr langsam zu stoßzeiten, da es von unserer WG, einer 9er WG und einer Einraumwohnungsbeziehenden Person im Haus genutzt wurde.
    Denn das Haus war ursprünglich gar nicht zum Wohnen ausgelegt, der Vermieter hat sich diese gekauft, im Erdgeschoss ein Fitnessstudio installiert und in die oberen Etagen (ehemals eine Alte Bank) zu Wohnungne umfunktioniert. Demnach hat er nur einen DSL anschluss im Haus gehabt und den anderen Mietern Internet über verstärkern zukommen lassen.

    Das und noch mehr höllengeschichten gab es. Er hat immer behauptet er ist Hand-on-Vermieter, wenn es ein Problem gab solle man Ihm einfach nur bescheid geben. Es gab Probleme mit den Toileten, dem Bad, der Waschmaschine, dem Internet, des Brandschutzes... alles Dinge worüber er ausfühllichst infromiert wurde und erst nach mehrmaliger aufforderung überhaupt ein anzeichen gegeben hatte, dass er sich darum kümmern würde. Man durfte sich auch nicht selbst drum kümmern, da er sich Miststände "notieren und ansehen" musste.

    Lange Rede kurzer Sinn, ich habe vor kurzem mit Ihm gesprochen und gefragt ob er sich an unsere VERBALE Abmachung hällt und mir den Rest der Kaution demnächst überweisen würde.
    Er antwortete das, dies er dies Immer im Januar erst machen kann wegen der bearbeitungszeit der Betriebskosten.

    Jetzt habe ich folgende Frage, darf er das überhaupt? Er hat, wie vorhin erwähnt (die Abwesendheit der meisten Vermieter während der 12 Monate), keinen Grund um zu denken das die Betriebskosten ansteigen würden, außerdem wurde im ja im Frühjahr 2022 schon die Auskunft für das letzte Jahr gegeben (2021). Wenn es einen anstieg gebe (was nahezu unmöglich ist) müsste er diesen von der Kaution aller Mieter abheben und den Rest zurückzahlen.

    Außerdem eine weiter Frage, darf ein Mieter überhaupt die Kaution für Betriebskosten vorraussichtlich behalten, wenn es sich um eine WG handelt in der all einen Pauschalbetrag zahlen? Angenommen wir hätten alle weniger verbraucht aber ein WG Mitbewohner hätte Strom andauernd verschwendet (Heizung an Fenster an 24/7). Warum fällt das den restlichen Bewohnern zur last? Wäre das überhaupt legal? Soweit ich weiß wird dann einfach die Miete angehoben ab dem Zeitpunkt wo er diesen Kostensprung spührt. D.h. selbst WENN die Betriebskosten ansteigen würden müsste er diese Von den neuen Mietern verlangen und dürfte dazu nicht meine Kaution einbeziehen oder?

    Außerdem, warum ich weiß das er nur für die Betriebskosten die Kaution noch einbehält:

    2 Tage nach dem ich umgezogen bin (ende September 2021), hatte ich gemerkt das ich meine Staubsauger noch in der alten Wohnung liegen lassen hatte. Als ich zurückgekommen war um Ihn abzuholen, war in meinem Zimmer der Bodern Weg und es wurden Brandschutzplaten installiert (etwas was er schon während meines Mietverhältnisses mit ihm im Frühjahr machen wollte). Das heißt an dem Zimmer waren keine Schäden die er mir anlassten könnten den er hat angefangen es praktisch zu renovieren. Ich meine das Zimmer war sowieso genauso hinterlassen wie ich es vorgefunden hatte, aber dadurch das er selber neue Dinge installiert hat, ist es außerhalb meiner Verantwortung.
    Und das war alles noch vor der schlüsselübergabe welche weniger Tage dannach passiert ist.

    Meine Befürchtung jetzt ist das er sich bis zum Ende des Jahren irgendetwas überlegen wird um mir die Kaution nicht zurückzuzahlen (er steckt offenbar auch in finanziellen Schwierigkeiten und ich befürchte das er die Kautionen auch als Investitionskapital benutzt, weshalb er diese komische Regel mit der Kaution rückzahlung hat)

    Per Gesetz, soweit ich weiß, darf er die Kaution maximal 1 Jahr behalten, bei Betriebskosten und Schadensverdacht. Darüber hinaus muss er einen nachbelegbaren Grund haben. In meinem Mietvertrag mit ihm ist diese Reglung der Rückzahlung auch nicht festgeschrieben, weshalb er sich da ma Rande des Gesetztes befindet.

    Rückblickend wäre ich da niemals eingezogen aber ich war frischer Student und hatte keine Ahnung von Mietverhältnissen.

    Lohnt es sich überhaupt dagegen rechtlich vorzugehen? Bei 225€ wäre der Anwalt teuerer und ich glaube das weiß er. Deshalb sind seine einzigen Mieter, Leute die es nicht besser wissen...

    Ich hoffe jemand hier kann mir mehr klarheit über meine Situation verschaffen, es tut mir leid für den langen Forumbeitrag. Ich werde alle Fragen beantworten sofern ich dazu fähig bin.

    MfG
    Stefan

  • Ein Teil der Kaution kann tatsächlich für die Nebenkostenabrechnung einbehalten werden, wenn mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Mit einer solchen ist in der Regel zu rechnen, wenn die bisherigen Betriebskostenabrechnungen eine Nachzahlung ergeben haben.

    Wenn hier eine Pauschale bezahlt worden ist, also keine Abrechnung erstellt wird, dann gibt es keinen Grund die Kaution zurückzuhalten.

    Per Gesetz, soweit ich weiß, darf er die Kaution maximal 1 Jahr behalten, bei Betriebskosten und Schadensverdacht.

    Nö, im Gesetz steht gar nichts zur Rückzahlung der Kaution, alles nur Rechtsprechung und die sagt eben auch das oben genannte. Die Abrechnung für das Jahr 2021, kann bis zum Ende von 2022 erfolgen und solange ist auch die Einbehaltung möglich.

    Lohnt es sich überhaupt dagegen rechtlich vorzugehen?

    Kommt immer auf den Einzelfall an und die Chancen, Risiko ist auch immer mit dabei. Darum lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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