Liebes Mietrecht-Forum,
vor 7,5 Jahren sind wir in eine Mietwohnung eingezogen, die uns frisch gestrichen und mit gereinigtem Teppich übergeben wurde. Anmerkung dazu: die Wohnung war sehr schludrig gestrichen (unregelmäßiger und meist viel zu dicker Farbauftrag, Farbflecken auf dem Boden) und der Teppich ist bereits damals augenscheinlich sehr verschlissen gewesen, die alten Flecken kamen schon nach 1-2 Monaten wieder durch.
Als uns der Mietvertrag (Standard-Vordruck eines bekannten Eigentümer-Vereins) vorgelegt wurde, enthielt dieser unter dem Punkt "Individualvereinbarungen" den handschriftlich vom Vermieter vorgenommenen Vermerk: "Die Wohnung wird frisch renoviert übergeben. Die Parteien vereinbaren, dass anstelle der regelmäßigen Schönheitsreparaturen lediglich die Verpflichtung der Mieter besteht, die Wohnung beim Ende des Mietverhältnisses frisch gestrichen zurückzugeben und den Teppichboden zu reinigen."
Meine Frage ist nun, ob diese Klausel wirksam ist? Soweit mir bekannt, sind wir gesetzlich ja nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren?
Jetzt sind Recht haben und Recht bekommen natürlich zwei verschiedene Paar Schuhe und eventuell würde ich die Wohnung sogar renovieren ohne die Pflicht dazu zu haben, einfach um unseren Auszug so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Aber ich würde schon gerne wissen, wie die Rechtslage ist, da ich hier einen Streitpunkt mit dem Vermieter befürchte (unser Verhältnis ist leider nicht das beste).
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende
Masticore