Hallo zusammen,
Annahme:
In der Wohnung ist durch Unwetter (Sturmböen) die Türe von Wohnzimmer zum Flur dermaßen zugeknallt (ein Türstopper war nicht genug), dass es den Glaseinsatz der Türe beschädigt hat.
Der Schaden entstand somit nur indirekt durch den Mieter.
Der Mieter ist diesbzgl. nicht versichert.
1.) Könnte eine ggf. bestehende Glas-/Gebäudeversicherung des Vermieters greifen?
2.) Falls 1. nicht vorhanden ist - wer muss für die Reparatur des Glaseinsatzes und den Einbau aufkommen?
Besten Dank