Guten Tag,
unser Mietverhältnis endet am 30.09.2022. Übergabe wird am Mittwoch den 28.09. sein.
Unsere Vermieterin hat uns informiert, das sie einen Teil der Kaution wegen Ausstehender Nebenkostenabrechnung 2021 ( sonst war die immer schon Anfang des Sommers da) und für das Jahr 2022 einbehalten wird.
Wenn ich mich richtig belesen habe, hat sie dazu auch das Recht. Aber halt nur wenn Nachzahlungen zu erwarten sind. Wir haben in den 7 Jahren Mietverhältnis immer eine Rückzahlung von 200 + von unserer Vermieterin erhalten. Ich hatte den Abschlag extra etwas höher angesetzt um keine Überraschungen zu erleben.
Für mich als Laie sind dadurch keine Nachzahlungen an die Vermieterin von unserer Seite zu erwarten. Spätestens nach der Nebenkostenabrechnung von 2021, sollte es wie jedes Jahr eine Rückzahlung unserer Vermieterin an uns geben, empfinde ich ein Einbehalten von Teilen der Kaution als nicht mehr verhältnismäßig. Im Abrechnungsjahr 2022 fällt ja für uns das letzte Quartal und damit eine Heizperiode weck. Ich finde ja schon auf Grund der Tatsache, das wir immer von ihr Rückzahlungen erhalten haben, das Einbehalten überhaupt schon als etwas unangebracht. Aber ich würde ihr da noch entgegen kommen, aber sollte 2021 es wie erwartet kommen, würde ich gerne auf die Rückzahlung der restlichen Kaution bestehen.
Ich habe bisher zu dem Thema nichts gesagt und möchte das am Kommenden Mittwoch bei der Übergabe ansprechen. Bin mir aber nicht sicher ob ich mit meiner Einschätzung das dies nicht ok von meiner Vermieterin ist, richtig liege. Und in welcher Art und Weise ich mein Meinung ihr gegenüber darlegen soll.
Mit freundlichen Grüßen
René