Vermieter schaltet grundlos die Gasheizung ab

  • Hallo zusammen,

    es bahnt sich wieder Ärger zwischen unserem Vermieter und uns an. Zu Beginn der kalten Jahreszeit (Montag 19. September) wollten wir unsere Heizkörper wieder etwas mehr aufdrehen. Schnell stellten wir fest, dass diese einfach nicht warm werden. Also haben wir unseren Vermieter telefonisch kontaktiert. Er teilte uns darufhin mit, dass er die (Gas)Heizung im Heiungskeller vor Kurzem abgeschaltet habe. Die Frage nach dem "Warum?" begründete er mit "er habe es gut gemeint". Also baten wir ihn, die Heizung wieder schnellstmöglich einzuschalten, da die Raumtemperatur in unserem Haus nur 16°-18° beträgt und wir frieren! Blöderweise befände er sich im Urlaub und komme erst nach 7 Tagen (Montag 26.09.) wieder zurück.

    Ganz schön frustrierend (milde ausgedrückt!) für uns. Hinzu kommt, dass es seit Tagen regnete und ansteigende Temperaturen nicht zu erwarten waren. Ein Zugang zum Heizungskeller bzw. zu unserer Gas-Anlage bleibt uns bis heute leider verwährt, da der Vermieter und keinen Schlüssel aushändigen möchte. Seitdem wir hier wohnen ermahnt er uns übrigens auch ständig regelmäßig(er) zu heizen zwecks Schimmel-Prävention (Widersprüchlich, oder?). Man hört vielleicht schon raus, dass da eine Menge Ärger im Raum steht und wir wissen noch nicht wie wir damit umgehen sollen.

    Primär möchten wir erstmal folgende Fragen geklärt haben:

    1) Darf unser Vermieter einfach so OHNE Rücksprache und OHNE plausiblen Grund die Heizung abschalten?

    2) Darf er uns den Zugang zum abgeschlossenen Heizungskeller verwähren? Wir haben übrigens deswegen ständig Probleme damit Zählerstände zu übermitteln, da sich diese im abgeschlossenen Keller befinden

    3) (und das hätte ich fast vergessen) Hat der Vermieter ein Recht darauf die Heizungsanlage zwischen den Monaten Mai bis Oktober abzuschalten? Das behauptet er nämlich... 🙄

    Ich hoffe ihr könnt unsere Frustration und Ärger nachvollziehen. Über einen sachlichen und fachlichen Rat würden wir uns sehr freuen!

    Liebe Grüße

  • Hallo!

    da die Raumtemperatur in unserem Haus nur 16°-18° beträgt

    Gesetzliche Bestimmungen gibt es in Deutschland nicht, wann eine Heizung funktionieren muss. Die Rechtsprechung hat jedoch durch mehre Urteile eine Heizperiode bestimmt. Die Heizperiode kann regional unterschiedlich bestimmt

    sein. Auch Klauseln im Mietvertrag können den Beginn bestimmen.

    In der Regel wird aber die Zeit zwischen dem 01. Oktober und dem 30. April

    als Heizperiode definiert.

    wollten wir unsere Heizkörper wieder etwas mehr aufdrehen.

    Dreimal überlegen, bevor die Heizung aufgedreht wird. Es drohen

    mit der nächsten Heizkostenabrechnung Nachzahlungen in

    bis zu vierstelliger Höhe je nach Region und Energieversorger. Bereits

    jetzt Geld für die nächsten Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung

    zurücklegen, Vorwarnung und guter Rat.

    Die Heizung ganz abstellen darf der Vermieter nicht. Die Klauseln in

    Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur für die Wohnung bestimmen,

    sind allerdings vorübergehend außer Kraft gesetzt worden.

    Gruß



  • Die festgelegten Mindesttemperaturen betragen weiterhin ca. 21 °C in den Wohnräumen und 18°C in den Nebenräumen.

    Darf er uns den Zugang zum abgeschlossenen Heizungskeller verwähren?

    Ja, das darf er und das ist eigentlich auch üblich, da ein Laie nichts an einer Heizungsanlage verloren hat. Mit einem einfachen Einschalten ist es da meist nicht getan. Viele Mieter spielen da gern auch an der Heizkurve rum

    3) (und das hätte ich fast vergessen) Hat der Vermieter ein Recht darauf die Heizungsanlage zwischen den Monaten Mai bis Oktober abzuschalten?

    Jain....

    Grundsätzlich muss der Vermieter die bereits benannten Mindesttemperaturen in der Wohnung gewährleisten. Von einer Jahreszeit ist das nicht abhängig, auch wenn der Zeitraum von Mai bis Oktober für die Außerbetriebnahme üblich ist.

    Also baten wir ihn, die Heizung wieder schnellstmöglich einzuschalten, da die Raumtemperatur in unserem Haus nur 16°-18° beträgt und wir frieren!

    Das ist jetzt nicht unbedingt ein fachlicher Rat, sondern eher ein gut gemeinter Tipp: Bei den aktuellen Gaspreises würde ich bei ca. 18 °C noch keine Heizung anschalten. Klar, das ist jetzt nicht sonderlich kuschelig, aber schlimmstenfalls kommt dann im nächsten Jahr das böse Erwachen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    Ergänzende Informationen:

    Nach Zustimmung des Bundesrats tritt die Verordnung

    ab 01. Oktober 2022 in Kraft

    (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

     – EnSikuMaV)

    § 3 Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter

    (1) Die Geltung einer Vereinbarung in einem Mietvertrag über Wohnraum,

    nach der der Mieter durch eigene Handlungen eine Mindesttemperatur zu gewährleisten hat, ist für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt. 

    Eine Pflicht des Mieters, die nicht auf einer nach Satz 1 ausgesetzten vertraglichen Vereinbarung beruht, bleibt von dieser Regelung unberührt.

    Dazu zählt insbesondere die Pflicht des Mieters, durch gemessenes Heiz- 

    und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vor zubeugen.

    fakultativ -[1] möglich, aber nicht zwingend erforderlich; freiwillig und

    bei Nichtbeachtung Energieschulden in bis zu vierstelliger Höhe je

    nach Region sind dann auch freiwillig, aber doch zwingend zu

    bezahlen. ;)

    Am Heizungsrad zu drehen sollte sich jeder gut überlegen, der mit

    Gas heizen muss.

    Gruß