Erhöhung Heizkosten ohne Betriebskosten-Abrechnung?

  • Hallo,
    ich habe vom Vermieter ein Schreiben erhalten, dass auf Grund der Preiserhöhung Gas meine Heizkosten-Vorauszahlung um 335% erhöht wird. Dies ist wohl die Erhöhung des Gaslieferanten.
    Ich habe allerdings noch keine Betriebskostenabrechnung für 2021 erhalten. Auf meine schriftlichen Nachfragen zu dieser oder zumindest erstmal eine Kopie der Ankündigung durch den Gaslieferanten wird leider nicht reagiert.

    Theoretisch ist eine Erhöhung der Betriebskosten ja nur mit der aktuellen BK-Abrechnung möglich. Wie verhält sich das aber jetzt auf Grund der erhöhten Gaspreise? Darf der Vermieter das einfach so erhöhen, ohne jeglichen Nachweis?

    Mit einer Erhöhung habe ich ja gerechnet aber so ganz ohne Nachweis? Die Erhöhung gilt ab 01.10.2022. Muss ich trotzdem erstmal bezahlen oder kann ich auf meinen Widerspruch behaaren bis zum Erhalt der angefragten Unterlagen?

  • Theoretisch ist eine Erhöhung der Betriebskosten ja nur mit der aktuellen BK-Abrechnung möglich. Wie verhält sich das aber jetzt auf Grund der erhöhten Gaspreise? Darf der Vermieter das einfach so erhöhen, ohne jeglichen Nachweis?

    Korrekt, das ist nur über die Betriebskostenabrechnung möglich und auch nur dann, wenn es eine Nachzahlung gegeben hat. Eine Verdreifachung der Vorauszahlung ist im Regelfall auch nicht möglich.

    Zum Thema Nachweis: Es geht ja tagtäglich durch die Medien, dass sich praktisch überall die Kosten für Gas mindestens verdoppeln. Dafür braucht es eigentlich keinen spezifischen Nachweis vom Vermieter.

    Letztendlich geht dir das Geld ja nicht verloren. Sind die Vorauszahlungen doch zu hoch, bekommst Du das über die Betriebskostenabrechnung zurückerstattet. Das dürfte auf jeden Fall besser sein, als eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die (schnelle) Antwort!

    Wie bereits gesagt, mit der Erhöhung habe ich ja gerechnet und klar bekomme ich eventuelle Überzahlungen zurück. Bisher habe ich immer Erstattungen gehabt mit der Betriebskostenabrechnung. Aber mehr als 400 € mehr monatlich nur an HK erscheint mir dann doch sehr extrem. Auch wenn man es später eventuell zurück bekommt, muss es doch erstmal jeden Monat extra da sein =O

  • Ich würde in dem Fall an den Vermieter herantreten und anbieten, dass man einen angemessenen, bzw. für dich machbaren Betrag zahlt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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