Vermietung an andere Person trotz Mietvertrag

  • Moin,

    folgende Situation:


    Person A sieht im Internet eine Anzeige für ein WG Zimmer. Person A kommt zu einem Besichtigungstermin. Ebenfalls dort ist Person B, die zufällig den gleichen Namen trägt wie Person A.

    Ein paar Tage nach der Besichtigung meldet sich der Vermieter bei Person A telefonisch und fragt ob sie den Mietvertrag haben möchte, was bejaht wird. Daraufhin verschickt der Vermieter den Vertrag per Email an Person A. Aufgrund der identischen Namen von Person A und Person B wird unbeabsichtigt auch Person B der MV zugeschickt (ohne das Wissen von Person A).

    Nun wurde Person A eine Frist von 48 Stunden für die Rückmeldung gesetzt, die sie auch einhält. Der MV sollte auf einer Website hochgeladen werden. Jedoch war das Portal auf der Website inzwischen gesperrt, da Person B den MV schon unterschrieben hochgeladen hat.

    Auf Nachfrage von Person A beim Vermieter wird gesagt, dass Person B nun das Zimmer bekommt, weil sie schneller war.


    Nun meine Frage:


    Ist das rechtlich in Ordnung, das Zimmer einfach an eine andere Person zu vermieten, obwohl man den gesamten Mietvertrag inkl. Namen hat und als einzige Person eine mündliche Zusage hat?


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    Beste Grüße,

    Max

  • Ich kann keine Zusage bzw. einen mündlichen Mietvertrag erkennen. In deiner Beschreibung ist nur von der Zusendung eines Mietvertrags die Rede, nicht aber von einer Willenserklärung für den Vertrag. Die Ankündigung für die Zusendung des Vertrags bedeutet meistens, dass der Vertrag schriftlich zustande kommen soll, also erst wenn die Unterschrift vorliegt.