Hallo Zusammen,
hat man als Vermieter Anspruch auf Mietausfall, auch wenn noch keine Mietvertrag zustande gekommen ist?
Ich habe bei einem größeren Möbelhaus eine Bestellung für alle Möbel aufgegeben.
Durch einen Systemfehler, wurden einige Möbel erst 4 Monate Später geliefert u.a. Bett, Couch usw. also Dinge, die fürs Wohnen essentiell sind.
Nachdem der zugesagte Liefertermin überschritten war, habe ich sofort eine Mahnung wegen Lieferverzug verschickt.
Es hat jedoch noch weitere 3 Monate gedauert bis das Bett etc. geliefert wurden.
In dieser Zeit konnte ich natürlich die Wohnung nicht vermieten, hatte jedoch laufende Kosten.
Ich hätte natürlich schon einen Mietvertrag abschließen können, mit dem Wissen, dass beim Einzug nicht alle Möbel für den Mieter zur Verfügung stehen.
Das habe ich natürlich nicht gemacht, jedoch mir damit auch das Recht auf jeglichen Anspruch verwehrt, da ich keinen Nachweis für einen finanziellen Schaden habe.
Ich habe dem Möbelhaus zwar geschrieben, dass ich etwa 6000 Euro Verlust habe, jedoch haben Sie mir lediglich einen 100 Euro Gutschein angeboten, obwohl ich nur um den Ersatz der laufenden Kosten von 1000 Euro gebeten habe. Diese seien aus deren Augen aber nur "Sowieso Kosten", und somit nicht relevant.
Ich gehe davon aus, dass ich keinen Anspruch darauf habe, jedoch frage ich mich generell, wie Ihr mit solch einer Situation umgegangen wärt?