Hallo liebes Forum,
ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung mit Einbauküche vorliegen. Die Küche ist Eigentum des Vermieters und Gegenstand des Mietobjektes. Es gibt eine Zusatzvereinbarung nach welcher die Instandhaltung der Elektrogeräte der Küche auf den Mieter umgelegt wird. Dies betreffe auch das Ersetzen der Küchengeräte bei möglichen Defekten. Im Gegensatz zu Standard-Mietverträgen gibt es bei dieser Klausel keine Ausnahme bei normaler Abnutzung.
Ist eine derartige Klausel rechtens? Muss ich im Falle eines Defekts und nicht-fehlerhafter Benutzung die Geräte ersetzen?
Vielen Dank für Die Hilfe!