Hallo zusammen
ich hätte eine Frage bezüglich einer Auseinandersetzung mit meinem Vermieter.
Wir sind vor einem Jahr in diese Wohnung gezogen - in dieser Wohnung befand sich eine kleine Einbauküche (wenn man eine Küchenzeile mit 2 Herdplatten so nennen möchte) und ein Kühlschrank, welcher sichtlich schon ein wenig älter war.
Dieser Kühlschrank hat vor einigen Tagen aufgehört zu kühlen, sprich es liegt hier ein defekt vor.
Als wir den Vermieter anriefen und dies angegeben haben, sagte er uns, dass wir dafür Verantwortlich seien und uns darum zu kümmern haben und verwies uns auf den Mietvertrag.
Im Mietvertrag steht dazu folgendes:
"In der Küche befindet sich eine Einbauküche (inkl. zwei Herdplatten und einer Kühl-Gefrierkombination), die zum Gebrauch überlassen wird. Eventuell anfallende Reparaturen insbesondere an den Elektrogeräten obliegen dem Mieter."
Ist das so korrekt und wir müssen nun einen alten Kühlschrank, welcher schon Jahre vorher von anderen genutzt wurde ersetzten oder teuer reparieren lassen?
Aus recht ähnlichen Threads bin ich leider nicht wirklich schlau geworden. Ich weiß nicht, wie ich da nun weiter vorgehen soll, da wir natürlich einen Kühlschrank brauchen ... Ohne wird die Milch immer so schnell schlecht, wie ihr sicher wisst
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank für eure Antworten!