Überlassene Einbauküche - Anfallende Reparaturkosten

  • Hallo zusammen

    ich hätte eine Frage bezüglich einer Auseinandersetzung mit meinem Vermieter.

    Wir sind vor einem Jahr in diese Wohnung gezogen - in dieser Wohnung befand sich eine kleine Einbauküche (wenn man eine Küchenzeile mit 2 Herdplatten so nennen möchte) und ein Kühlschrank, welcher sichtlich schon ein wenig älter war.

    Dieser Kühlschrank hat vor einigen Tagen aufgehört zu kühlen, sprich es liegt hier ein defekt vor.
    Als wir den Vermieter anriefen und dies angegeben haben, sagte er uns, dass wir dafür Verantwortlich seien und uns darum zu kümmern haben und verwies uns auf den Mietvertrag.

    Im Mietvertrag steht dazu folgendes:

    "In der Küche befindet sich eine Einbauküche (inkl. zwei Herdplatten und einer Kühl-Gefrierkombination), die zum Gebrauch überlassen wird. Eventuell anfallende Reparaturen insbesondere an den Elektrogeräten obliegen dem Mieter."

    Ist das so korrekt und wir müssen nun einen alten Kühlschrank, welcher schon Jahre vorher von anderen genutzt wurde ersetzten oder teuer reparieren lassen?

    Aus recht ähnlichen Threads bin ich leider nicht wirklich schlau geworden. Ich weiß nicht, wie ich da nun weiter vorgehen soll, da wir natürlich einen Kühlschrank brauchen ... Ohne wird die Milch immer so schnell schlecht, wie ihr sicher wisst :)

    Liebe Grüße und schonmal vielen Dank für eure Antworten!

  • Ob die Kücheneinrichtung als Leihe gilt oder vielleicht doch zur Mietsache gehören muss, lässt sich mit den Informationen nicht so eindeutig sagen. Denn "zum Gebrauch überlassen" muss ja nicht unbedingt "zum kostenlosen Gebrauch überlassen" bedeuten.

    Aber gehen wir mal von einer Leihe aus, dann wäre es zulässig, wenn vereinbart wird, dass der Vermieter keine Reparaturen machen muss. Gleichzeitig kann es der Vermieter aber auch nicht verlangen, dass man als Mieter Reparaturen oder Neubeschaffung veranlassen muss. Das bedeutet, man könnte dem Vermieter das defekte Gerät zurück geben und sich selbst einen Ersatz beschaffen, den man dann beim Auszug natürlich auch wieder mitnehmen kann. Jedenfalls wäre die eigene Anschaffung die einfachste und schnellste Lösung aus Sicht eines Mieters.

  • Mehr Informationen gibt dazu leider nicht, weil nur dieser Satz im Mietvertrag steht. Ich kann dir/euch da leider nicht mehr zu sagen, das wars.. Und ich weiß wirklich beim besten Willen nicht ,wie ich da weiter agieren soll.

    Wenn das so zutrifft, sorge ich natürlich für einen Ersatz´, dann habe ich das so unterschrieben, allerdings habe ich hier das starke Gefühl, dass dies zu unserem/meinem Nachteil ist. 10 Jahre nutzen Menschen das Ding, bei mir gibt er den Geist auf und ich soll es bezahlen? Mein Verständnis sagt da, ne ne ne ..

  • bei mir gibt er den Geist auf und ich soll es bezahlen? Mein Verständnis sagt da, ne ne ne ..

    Das habe ich dir ja indirekt gesagt, dass das nicht der Fall ist. Ein Vermieter kann nicht einen Vorteil dadurch bekommen, indem ihm ein Mieter einen neuen Kühlschrank kaufen muss, der dann das Eigentum des Vermieters ist. Also wenn du selber einen Kühlschrank besorgst, dann kannst du den später auch mitnehmen. Das wäre für dich die einfachste Lösung anstatt dich jetzt mit dem Vermieter zu streiten. Aber hier kann dir niemand die Entscheidung abnehmen, was du machst, das musst du selber überlegen, oder einen Rechtsanwalt befragen.

  • Hallo!

    Hier erneut der Hinweis zum besseren Verständnis.

    bei mir gibt er den Geist auf und ich soll es bezahlen? Mein Verständnis sagt da, ne ne ne ..

    Dazu schrieb Fruggel :

    Das bedeutet, man könnte dem Vermieter das defekte Gerät zurück geben und sich selbst einen Ersatz beschaffen, den man dann beim Auszug natürlich auch wieder mitnehmen kann. Jedenfalls wäre die eigene Anschaffung die einfachste und schnellste Lösung aus Sicht eines Mieters.

    Klar und deutlich, man könnte dem Vermieter die defekten Geräte zur

    Verfügung stellen und selber neue Geräte anschaffen.

    nutzen Menschen das Ding, bei mir gibt er den Geist auf und ich soll es bezahlen?

    Das entfiele, denn der Vermieter müsste bei Neuvermietung zunächst für neue

    Geräte sorgen und die gekauften Geräte bleiben im Besitz des Mieters, weil er

    sie beim Umzug mit nimmt.

    Falls der Vermieter die defekten Geräte in Empfang nimmt, bitte eine schriftliche

    Bestätigung vom Vermieter, dass er sie erhalten hat.

    Gruß