Mietminderung wegen Wasserschaden in der Küche

  • Guten Abend,

    ich hoffe hier kann uns jemand etwas Klarheit verschaffen.

    Wir hatten am 20.06. einen Wasserschaden in der Küche. Das Abflussrohr war weiter

    unten verstopft und ist dann hochgelaufen, durch das Syphon und sogar über das

    Spülbecken. Ins anliegende Esszimmer lief dann auch Wasser und mein Laminat wurde

    beschädigt.

    Wir selber waren 20 Minuten weg, Wasser stand ca. 10cm hoch. Am selben Tag wurde

    die Verstopfung beseitigt (Vermieter hatte direkt eine Firma geschickt). Da wir PVC über

    den normalen Boden gelegt haben (optische Gründe), hat sich darunter Wasser gesammelt.

    In der Küche waren also immer Wasserreste, Kabel von Backoben, Spülmaschine, etc. l

    agen auf dem feuchten Boden.

    Küche wurde natürlich trocken gemacht soweit es ging und auch nicht mehr genutzt.

    Dann ca. 3 Wochen später wurde die Küche von einer Firma abgebaut. (12.07.).

    Dann kamen irgendwann Trocknungsgeräte für 2 Wochen.Die Firma die die Küche

    abgebaut haben, haben auch ein Angebot für meine Versicherung gemacht für eine

    neue Küche.

    Dies wurde nach einer langen Zeit abgelehnt, weil es eine Wertsteigerung verursacht und

    nicht angemessen wäre. Meine Versicherung hat sich sowieso öfters nicht gemeldet und

    war nicht kundenorientiert.. aber das ist Nebensache. Das Angebot war über 6000€, da

    verstehe ich, dass es abgelehnt wird. Irgendwan nach 2 Monaten hat meine Versicherung

    dann jemand von einem Service vorbei geschickt der sich 2-3 Minuten den Wasserschaden

    angeschaut hat der über 2 Monate her ist. Ihr könnt euch denken wie viel dabei rum kam.

    Mitte September wurde dann endlich entschieden, dass wir pauschal 2000€ bekommen für

    die Küche und der Esszimmerboden mit 1600€ veranschlagt wird. Davon erhalten wir dann 50% .

    Wir haben die Küche nun selber repariert, 08.10. alles fertig auch mit streichen.

    Falls ihr irgendwelche Tipps habt die wir noch umsetzen sollten, könnt ihr uns diese gerne

    geben.

    Nun kommen wir aber zur Frage wegen der Mietminderung:

    Wir dachten eigentlich, dass die Mietminderung ab dem Tag des Schadens gilt, also dem

    20.06.2022. Aber in einem kurzen Gebräch mit meinem Vermieter (ein relativ großer

    gemeinnütziger Wohnungsbauverein) meinte, dass der Schadenstag keine Rolle spielt weil

    die Küche einsatzbereit war. Also ab dem 12.07, das sind dann ca. 3 Wochen Differenz.

    Ist das üblich?

    Und der Vermieter hat noch die Mietminderung von 20% in den Raum geworfen.

    Die ganze Küche musste in unserem Esszimmer gelagert werden, aus Platzmangel.

    Also im Prinzip war die Küche und das Esszimmer nicht nutzbar für mehrere Monate.

    Wir konnten nicht kochen, backen, spülen aufgrund des Schadens.

    Wir haben zwar noch ein zweites Waschbecken aber das ist im Bad und ungeeignet

    (schmaler Abfluss).

    Würdet ihr sagen 20% sind angemessen oder sollten wir mehr verlangen? Mir wären

    am liebsten Gesetzesauszüge oder Vergleiche um das später wirklich durch zu bekommen,

    Geld einfach so geben werden die sicher nicht. Wirklich etwas gefunden habe ich leider

    nicht. Hoffe es fndet sich jemand der uns Rat geben kann.

    Liebe Grüße und Danke vorab.

    Tom

  • Über die Höhe einer Minderung werden hier keine Angaben gemacht. Es kann große Nachteile bringen, wenn man zu viel mindert. Bitte wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein.

  • Danke trotzdem.

    Es wäre schön gewesen, wenn man eine Antwort auf die anderen offenen Fragen bekommen hätte.

    Zum Beispiel: Gilt der Schadentag zur Mietminderung oder der Tag andem die Küche offiziell abgebaut wurde?

    Liebe Grüße

  • Im Sinne des §536 BGB kommt es darauf an, ab wann die Tauglichkeit, oder mit anderem Wort die Nutzbarkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Deine Frage lässt sich daher nicht klar beantworten. Am Schadentag war das möglicherweise noch nicht gegeben, es war eventuell alles voll nutzbar trotz des Schadens.

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