Guten Abend,
ich hoffe hier kann uns jemand etwas Klarheit verschaffen.
Wir hatten am 20.06. einen Wasserschaden in der Küche. Das Abflussrohr war weiter
unten verstopft und ist dann hochgelaufen, durch das Syphon und sogar über das
Spülbecken. Ins anliegende Esszimmer lief dann auch Wasser und mein Laminat wurde
beschädigt.
Wir selber waren 20 Minuten weg, Wasser stand ca. 10cm hoch. Am selben Tag wurde
die Verstopfung beseitigt (Vermieter hatte direkt eine Firma geschickt). Da wir PVC über
den normalen Boden gelegt haben (optische Gründe), hat sich darunter Wasser gesammelt.
In der Küche waren also immer Wasserreste, Kabel von Backoben, Spülmaschine, etc. l
agen auf dem feuchten Boden.
Küche wurde natürlich trocken gemacht soweit es ging und auch nicht mehr genutzt.
Dann ca. 3 Wochen später wurde die Küche von einer Firma abgebaut. (12.07.).
Dann kamen irgendwann Trocknungsgeräte für 2 Wochen.Die Firma die die Küche
abgebaut haben, haben auch ein Angebot für meine Versicherung gemacht für eine
neue Küche.
Dies wurde nach einer langen Zeit abgelehnt, weil es eine Wertsteigerung verursacht und
nicht angemessen wäre. Meine Versicherung hat sich sowieso öfters nicht gemeldet und
war nicht kundenorientiert.. aber das ist Nebensache. Das Angebot war über 6000€, da
verstehe ich, dass es abgelehnt wird. Irgendwan nach 2 Monaten hat meine Versicherung
dann jemand von einem Service vorbei geschickt der sich 2-3 Minuten den Wasserschaden
angeschaut hat der über 2 Monate her ist. Ihr könnt euch denken wie viel dabei rum kam.
Mitte September wurde dann endlich entschieden, dass wir pauschal 2000€ bekommen für
die Küche und der Esszimmerboden mit 1600€ veranschlagt wird. Davon erhalten wir dann 50% .
Wir haben die Küche nun selber repariert, 08.10. alles fertig auch mit streichen.
Falls ihr irgendwelche Tipps habt die wir noch umsetzen sollten, könnt ihr uns diese gerne
geben.
Nun kommen wir aber zur Frage wegen der Mietminderung:
Wir dachten eigentlich, dass die Mietminderung ab dem Tag des Schadens gilt, also dem
20.06.2022. Aber in einem kurzen Gebräch mit meinem Vermieter (ein relativ großer
gemeinnütziger Wohnungsbauverein) meinte, dass der Schadenstag keine Rolle spielt weil
die Küche einsatzbereit war. Also ab dem 12.07, das sind dann ca. 3 Wochen Differenz.
Ist das üblich?
Und der Vermieter hat noch die Mietminderung von 20% in den Raum geworfen.
Die ganze Küche musste in unserem Esszimmer gelagert werden, aus Platzmangel.
Also im Prinzip war die Küche und das Esszimmer nicht nutzbar für mehrere Monate.
Wir konnten nicht kochen, backen, spülen aufgrund des Schadens.
Wir haben zwar noch ein zweites Waschbecken aber das ist im Bad und ungeeignet
(schmaler Abfluss).
Würdet ihr sagen 20% sind angemessen oder sollten wir mehr verlangen? Mir wären
am liebsten Gesetzesauszüge oder Vergleiche um das später wirklich durch zu bekommen,
Geld einfach so geben werden die sicher nicht. Wirklich etwas gefunden habe ich leider
nicht. Hoffe es fndet sich jemand der uns Rat geben kann.
Liebe Grüße und Danke vorab.
Tom