Liebes Forum,
vor geraumer Zeit ging eine nachträgliche Änderung der Hausordnung zu, mit dem Hinweis auf § 18 Nr. 2 des Mietrechts.
Unter anderem geht es um den Pool, siehe Anhang.
Was, wenn der Pool schon längst steht, da dies die alte Hausordnung so nicht vorsah bzw. es keinen Hinweis diesbezüglich gab? In dem Schreiben wird keine Frist zur Rücksendung der neuen Hausordnung genannt, nur um Bitte der Zustimmung. Was, wenn man nicht Unterzeichnet?
Vielen Dank für eure Rückmeldung.