Nebenkostenabrechnung bei Bruchteilsgemeinschaft

  • Hallo erst mal und danke, dass Ihr Euch die Mühe macht meinen Artikel zu lesen.

    Ich Wohne seit ca. 5 Jahren in einer kleinen Reihenhaussiedlung und bewohne ein kleines Bungalow mit ca. 77qm Wohnfläche und einer Terrasse mit ca. 15qm. Im Mietvertrag wird die ges. Wohnfläche mit ca. 85qm angegeben. Das Mietobjekt befindet sich auf einem Anwesen mit insgesammt 3 Mietparteien. Der große Garten darf nur von einem Mieter genutzt werden, da ich keine Gartennutzung habe. Das wurde auch vertraglich so festgehalten, was auch vollkommen OK ist.

    Es lief alles wunderbar und supergut, bis wir nach 6 Monaten als der Winter vor der Tür stand den Schimmel in der Diele hatten. Hinzu kam auch noch, das alle Fenster des Mietobjekt undicht sind und somit extrem Luftdurchlässig. Als ich meinen Vermieter ordnungsgemäss auf den Schaden hingewiesen habe und um beseitigung gebeten habe, kam nur die barsche Antwort: "Sie sind für den Schaden verantwortlich, weil sie schlecht heizen und lüften, also kümmern sie sich selber darum"! Und die Fenster wären angeblich auch ausreichend dicht. Das ich natürlich in dem Moment platt war, kann sich sicher jeder Mieter vorstellen. Alles reden half auch nichts! Mein Vermieter stellte auf Durchzug und seine Verwaltung meinte nur zu mir, dass sie alles daran setzten wird die Rechte des Vermieters zu wahren, koste es was es wolle.

    Die Sache ging zum Anwalt, der reichte Klage ein und das Gericht bestellte einen unabhängigen Gutachter. Der Gutachter machte div. Tests u. a. Feuchtemessungen die belegten, dass die Wände nass waren, Temperaturmessungen, die belegten das die Wände kalt waren, Wassereindringversuche, die belegten das die Fester völlig undicht waren. Das Gutachten sagt eindeutig aus, dass in der Diele eine Wärmebrücke besteht und diese auch durch übermässiges Heizen der Wohnräume und Lüften nicht beseitigt werden kann. Die Fenster, die mein Vermieter angeblich schon seit eh und je instand hält, sollen angeblich verschlissen sein und durch schlechte oder ausgelassene instandhaltungsmassnahmen hinüber sein. Das alles hält aber meinen Vermieter nicht davon ab trotzdem alles anzuzweifeln und immer wieder gegen alles anzugehen um unfrieden zu stiften.

    Mittlerweile hat er die mangelbehafteten Bauteile in der Diele erneuert. Seit dem haben wir auch mit Schimmel nichts mehr zu tun. Was mit den undichten Fenstern geschehen soll, wird noch in der Berufungsklage geklärt die ansteht.

    Soviel zur Vorgeschichte im Kurzen. Ich könnte jetzt noch viel mehr aufzählen, was alles in der Zeit noch so vorgefallen ist, aber dann würde ich noch Stunden brauchen um diesen Bericht fertig zu stellen. Ausserdem könnte das auch hier geben die AGB verstossen und das Risiko möchte ich nicht eingehen. ;)

    Nachdem das gute Verhältniss gelitten hatte und wir die erste NK-Abrechnung erhalten haben, fielen wir erst recht aus allen Wolken. Unser Vermieter legte uns eine Abrechnung vor, die völlig anders abgerechnet wurde wie im Mietvertag angegeben. Im Mietvertrag steht eindeutig, dass nach Wohnfläche abgerechnet wird. Mein Vermieter legte uns aber eine Abrechnung vor, die überweigend aus Einzelabrechnungen besteht. Diese angeblichen Einzelabrechnungen beinhalten als Bemerkung manchmal die WE3 oder auch Haus 3 oder Wohneinheit 3 oder Hinterhaus oder Mitgleider der WEG oder, oder, oder.....also nichts was eindeutig greifbar ist für mich.

    Ich habe meinen Mietvertrag genausten studiert und dort steht nichts darüber, dass ich die WE3 oder sonstiges bewohne. Auch steht nichts darüber, dass das Anwesen einer Bruchteilsbemeinschaft gehört und dadurch die Anrechnung nach Einzelabrechnungen zu erfolgen hat. Mein Vermieter hat sich beim Einzug als alleiniger Vermieter deklariert.

    Auf mehrfaches bitten und fordern einen Blick in alle Dokumente die das Anwesen betreffen werfen zu dürfen, reagiert mein Vermieter immer wieder nur mit Anwaltsschreiben, wo lapidar erklärt wird, dass die Abrechnung so korekkt ist und ich das zu akzeptieren hätte. Mittlerweile geht das ganze jetzt schon für die Abrechnung 2006 bis 2009 so und die Abrechung 2010 steht zum Jahresende auch wieder in den Startlöchern. Ich kann jetzt schon sagen, dass der Erfolg für 2010 ebenfalls gleich null sein wird.

    Auf dem Bescheid für Grundbesitzabgaben steht, dass mein Vermieter der Abgabenschuldner für die Bruchteilsgemeinschaft WE3 ist. Die Grundsteuer B wird dort mit 165,55 Euro angegeben und mir auch voll angerechnet. Obwohl ich nicht weiss wer oder was die WE3 ist, beharrt mein Vermieter darauf, dass ich das bin. Auch auf der NK-Abrechnung steht nicht, dass ich die WE3 bin. Als ich mir die NK-Abrechnung für 2006 von meiner Nachbarin anschauen durfte, fand ich bei Ihr die Position Grundsteuer B nicht auf der Auflistung. Für mich bedeutet das im umkehrschluss, dass ich der alleinige Träger dieser Summe bin. Auch die Gebäudeversicherung über 234 Euro, welche auf Wohneinheit 3 läuft, wird voll von mir bezahlt. Selbstverständlich sind die anderen Positionen auch sehr fraglich.

    Fakt ist, dass ich diese NK-Abrechnung nicht genau nachvollziehen kann und somit auch nicht anerkenne. Mein Vermieter stellt sich permanent quer um die Einsicht in alle Originalunterlagen zu verhindern.

    Was kann ich tun um meine Rechte durchzusetzten?

    Danke für Eure Unterstützung.

    P.S. Ich möchte im Vorfeld festhalten, dass ich nicht ausziehen werde. (Nur mal so am Rande)

  • Zitat

    Die Grundsteuer B wird dort mit 165,55 Euro angegeben und mir auch voll angerechnet.

    Dieser Betrag für Ihr Haus mit 77 m² erscheint mir plausibel

    Zitat

    Auch die Gebäudeversicherung über 234 Euro, welche auf Wohneinheit 3 läuft, wird voll von mir bezahlt

    Auch das ist eine Summe, die nachvollziehbar ist.

    Zitat

    Was kann ich tun um meine Rechte durchzusetzten?

    Ich bezweifel, dass es Ihnen um Ihr Recht geht, denn das, was Sie da in Summen anführen sind Beträge, die für Ihre Mietsache anfallen. Nur weil Ihr Vermieter mit der nassen Wand vor Gericht verloren hat, darauf zu schließen, dass alles weitere, was von ihm kommt, muss falsch sein, könnte recht teuer für Sie werden.

    Und wenn Sie einen ganzen Bungalow angemietet haben, dann ist eine Abrechnung nach Quadratmetern nicht möglich, da wird das ganze Objekt abgerechnet, weil z.B. Grundsteuern und Versicherungen für das jeweilige Objekt (nämlich Ihr klein Häuschen) im Ganzen abgerechnet werden.

  • Hallo tomtom,

    falls Dich die lang anhaltende Diskussion im Vermieter-Forum noch nicht zufrieden gestellt haben sollte, empfehle ich Dir einen auf Mietrecht spezialisieren Rechtsanwalt zu konsultieren.

  • Hallo Berny,

    die Diskussion im Vermieterforum hat mich überhaupt nicht zufrieden gestellt, weil der Name des Forums es ja schon sagt: "Vermieter" Forum.

    Dort scheinen sich nur Vermieter zu tummeln, die Ihren Eigeninteressen nach gehen. Ehrlich gesagt waren die Aussagen dort sehr pro "Vermieter" und somit überwiegend unbrauchbar.

    Nichts für ungut!

  • Zitat

    Ich bezweifel, dass es Ihnen um Ihr Recht geht,.....

    Also Sie können ja bezweifeln was Sie wollen, denn das interessiert mich herzlich wenig. Das einzige was mich interessiert ist die Wahrheit und die wird mir bewusst vorenthalten. Unqualifizierte Sprüche habe ich über viele Jahre schon zu genüge gehört von meinem Vermieter, da brauche ich nicht noch welche von Ihnen!!!

  • Da muß ich aber nun einiges klarstellen:

    1. Das ist ein Forum für Mietrecht und nicht für Vermieterrecht.

    2. In diesem Forum kann jeder seine Meinung äußern, ob diese immer den Vorstellungen und Wünschen der Fragesteller entspricht, liegt in in der Natur der Sache.

    3. Schlußfolgernd daraus, handelt es sich hier nicht um eine Gerichtsverhandlung, sondern um die Beantwortung einfacher Fragen zum Mietrecht. Allzu umfangreiche Schilderungen führen dann auch oft zu Mißverständnissen und gleiten in Nebensächlichkeiten ab.
    Aktuelles Beispiel: Ihre eigentliche Frage endete dann polemisch darin, ob es nun ein Vermieterforum sei oder keines.

    4. Es obliegt ausschließlich Ihnen, ob die gegebenen Antworten für Sie hilfreich sind oder nicht.
    Die Inanspruchnahme professioneller Hilfe durch einen Anwalt bleibt Ihnen immer noch.

    5. Eine exakte Prüfung der Nebenkostenabrechnung sollten Sie dennoch vornehmen. Dies kann man allerdings nicht nebenbei machen. Das notwendige Wissen finden Sie im Internet haufenweise. Auch ich habe mir das aneignen müssen und weiss nun Bescheid. Ohne Fleiß kein Preis!

  • Wenn das ein Forum für Mietrecht ist, dann sollte man pauschale und anklagende Äusserungen für sich behalten. Mir zu unterstellen, es ginge mir nicht um meine Rechte sondern darum, meinen Vermieter ins schlecht Licht zu stellen ist etwas sehr anmassend.

    Ein prüfung der Unterlagen kann ich nicht vornehmen, weil mein Vermieter die Einsicht verweigert.

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