Installation von Verbrauchsmessgeräten

  • Hey Leute,

    hab da mal eine Frage und zwar..

    Wohne jetzt seit 1 Jahr mit der Freundin in einer EG - Wohnung mit insgesamt 3 Parteien die Heizkosten werden durch alle 3 geteilt wo auch niemand etwas dagegen hatte.

    Jetzt sind jedoch beide Parteien über uns ausgezogen und die neuen Mieter wollen Messgeräte an den Heizkörpern damit jeder einzeln abgerechnet werden kann.

    Die Probleme die ich mir dabei denke sind folgende ich bin im EG und wenn ich Heize steigt die wärme ja nach oben somit müssen die über mir ja nur weniger Heizen.

    Die Messgeräte müssen wir natürlich auch selbst zahlen.

    In meiner Haustüre ist eine Heizung zur Hälfte im Hausflur und die andere Hälfte in meinem Wohnungsgang, die ich aber trotzdem laufen lassen muss damit sie nicht einfriert und damit ich keine minusgrade in meinem Wohnungsgang habe.

    Für mich sieht es zumindest so aus als würden da nur einfach nochmehr kosten auf mich zukommen.


    Sehe ich das Falsch oder habe ich dadurch nur Nachteile ?

    Wer würde dann die Heizung im Hausgang zahlen ? Heize ja nicht zum spaß den Hausflur ^^

    Vielleicht kennt sich hier ja jemand besser bei sowas aus und kann mir eventuell die Augen öffnen :D

    Ich bedanke mich vorab schonmal :D

  • die neuen Mieter wollen Messgeräte an den Heizkörpern damit jeder einzeln abgerechnet werden kann.

    Dazu ist der Vermieter nach dem Gesetz sogar verpflichtet, auch wenn es keiner fordert.

    bin im EG und wenn ich Heize steigt die wärme ja nach oben somit müssen die über mir ja nur weniger Heizen.

    Aus diesem Grund sollen die Kosten nach dem Gesetz nicht zu 100% nach Verbrauch gerechnet werden, sondern zu 30-50% nach Wohnfläche und nur der Rest nach Verbrauch. Auf diese Weise zahlen alle einen gewissen Anteil an den Kosten, auch die, die weniger heizen.

    Die Messgeräte müssen wir natürlich auch selbst zahlen.

    So selbstverständlich wie du es schreibst ist es nicht.

    In meiner Haustüre ist eine Heizung zur Hälfte im Hausflur und die andere Hälfte in meinem Wohnungsgang

    Ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll. Du müsstest ja ein Loch in deiner Tür haben.

  • Ich hatte einen ähnlichen Fall in unserem Zweifamilienhaus (wo eine Ausnahme gilt und daher nach Wohnfläche abgerechnet werden kann):

    Unsere Mieterin fühlte sich ungerecht behandelt, da sie meinte weniger zu heizen als wir, und hat daher eine Messung des tatsächlichen Verbrauchs gefordert. Ich habe mir ein Angebot von einem bekannten Dienstleister über Miete der Heizkörper-Messgeräte und professionelle Abrechnung geholt - die Kosten dafür werden nach Wohnfläche umgelegt und wären für die Mieterin auf ca. 250€/Jahr gekommen. Zusätzlich würden nur 50% der Heizkosten nach Messung und die anderen 50% weiter nach Wohnfläche umgelegt - so sieht es die Verordnung vor.

    Die Mieterin hat dann eingesehen, dass sie so niemals die 250€ Mehrkosten einsparen kann und es daher für sie (und uns) teurer käme. Sie hat also letztendlich die weitere Abrechnung rein nach Wohnfläche (und ohne Messung) akzeptiert.

    So ähnlich könnte es auch bei Euch sein: Auch wenn die Verordnung in Eurem Fall eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorsieht, ist es nicht unbedingt in Eurem Sinne diese auch einzufordern!

  • So selbstverständlich wie du es schreibst ist es nicht.

    so wurde es mir zumindest gesagt ich bin was das angeht absolut unerfahren ^^

    Ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll. Du müsstest ja ein Loch in deiner Tür haben

    Die Heizung war eben schon da bevor das Erdgeschoss eine eigenständige Wohnung wurde.

    Somit wurde die Tür an den Heizkörper nur angepasst. Aber im endeffekt hab ich einen Rechteckigen ausschnitt in der Tür wo der Heizkörper durchgeht.

  • Wenn die Messgeräte während der Mietzeit angeschafft werden, kann man als Mieter der Kosten der Miete widersprechen gemäß §4 Abs. 2 HeizKV. Der Kauf ist ohnehin nicht umlagefähig.

    Somit wurde die Tür an den Heizkörper nur angepasst.

    Das klingt abenteuerlich und immer noch schwer vorstellbar. Und es ist absolut ungewöhnlich. Deshalb kann man nicht allgemein sagen, wie damit umzugehen ist. Eventuell darf der Heizkörper gar nicht für deine Wohnung mitgerechnet werden oder allenfalls nur mit dem halben Verbrauchswert.