Guten Abend,
mal angenommen Person A erhält von der Hausverwaltung ein Schreiben zur Mieterhöhung zum 01.01.2023.
Es scheint so weit in Ordnung zu sein, das, dass Schreiben von der Hausverwaltung kommt und nicht vom Vermieter selbst, oder?
Person A hat den Brief als normale Briefsendung erhalten, was passiert eigentlich, wenn Person A einfach sagt, diesen nicht erhalten zu haben?
Weiterhin wird die Mieterhöhung mit folgender Formulierung begründet:
Zitat..... Die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichsweisen Wohnraum beträgt mehr als 8,50 € pro qm. Dieses ist dem Mietspiel der Stadt Musterstadt und (Hier steht dann lediglich der Name einer bekannten Immobilienseite) zu entnehmen. Somit möchten wir den Preis mit 8,00 € pro qm festlegen.
Problem, die Stadt Musterstadt weißt auf Ihrer Homepage selbst darauf hin, dass für die Musterstadt kein Mietspiegel vorliegt. Dort steht lediglich, dass man für die Berechnung den Mietspiegel der Nachbarstadt B unter Abzug von 10% nutzen könne.
Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, da hier mit einem Mietspiegel der Musterstadt argumentiert wird, den es gar nicht gibt bzw. irgendeinem für mich nicht nachvollziehbaren Mietspiegel auf oben erwähnter Immobilien Seite im Internet. Auf den scheinbar vorhandenen Mietspiegel der Nachbarstadt B wird keinerlei Bezug genommen.
Dann gibt es in dem Schreiben auch noch einen Rechenfehler. Die Wohnung wird mit 55 qm angegeben, man möchte ja 8,00 Euro pro qm haben, kommt dann aber auf einen neuen Mietpreis von 450 Euro. Das passt ja nicht zusammen.
Irgendwie habe ich das Gefühl, die absendende Hausverwaltung hat keine Ahnung, was Sie da tut.
Was sollte Person A am besten tun?