Vermieter und Mieter von selben Wohnung?

  • Vermieter und Mieter von selben Wohnung?
    Vermieter erklagt Urteil bei betreuten Person, und dessen Kostenanteil wurde als Anerkennungsurteil
    im Zeitraum einer Betreuung erhoben, aber nach Betreuung gefordert.
    Nach Aufhebung der Betreuung , ein jahr danach wurde das Urteil mit kostensatz präsentiert(unter 500) ,nachdem Betroffene Widerspruch und Neuverhandlung beantragte,des von dem Betreuer eingestandenen Aushandlung pauschaler Beschuldigung von Vermieter, wurde ohne Rechtsbehelf , Vollstreckung ohne Moeglichkeit Vollstreckungsschutz, gesendet.
    Saemtliche urteilungen ergingen ohne verfahrenspfleger.
    Lange zeit verteidigte Betroffene sich mit tatsaechliche Beweise , und Misstrauens antraege an das Gericht gegenüber den Anwalt-betreuer,da dieser jeden Dialog verweigerte und Anträge verschwinden lies.
    Es ging um Wasserschaden in wohnung von obermieter, und Vermieter hat mieter nie Neu-bzw ersatzwohnung angeboten .
    Vollstreckung-formular war auf Einlass von Handwerker geklagt ausgestellt.Es ist aeltere Dame und 1-zimmer mit kaputten Decken in kueche und Bad kann nicht in deren Beisein gemacht sein,aber Vermieter moechte Mieter auch nur in Misskredit bringen und Versicherung befrieden.frau hat Gutachter eingelassen.handwerker gab es keine termine.betreuer und Vermieter erfand das um klagen zu koennen.
    Vollstreckung-formular war in Vertretung ausgestellt damalige Betreuung.
    Kann auf falscher Voraussetzung
    ( Formular Ausstellung Vertretungsannahme,und fehlende Verfahrens pfleger)
    und Notwendigkeit Prüfung des Erlasses , geklagt werden bzw muss
    Voraussetzung von Strafzahlungen von, in Betreuung ergangenen prozesskosten,dessen Widerspruch erst nach Aufhebung der Betreuung moeglich, geantragt werden.
    Formerfordernis Vertretung falsch, Formular ungültig?
    Vermieter kungeln mit Bezirksamt und benachteiligt aeltere Personen um Akten abzulegen,Gerichte entmündigen bei Kritik bzw versuch von Verteidigung.

    Nennung von Vermieter Namen unzulässig. Bitte Forumregeln beachten!


  • Um etwas zu diesem Sachverhalt sagen zu können bedarf es einer genauen Analyse der Fakten und Details dazu. Dies kann aber ein Forum nicht leisten. Allgemeingültige Aussagen sind in diesem Fall nicht möglich und würden auch nicht helfen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um die juristischen Möglichkeiten zu erarbeiten.