Energiehilfen - Informationen für betroffene Mieter
Für Nichtleistungsbeziehende ist von zentraler Bedeutung, dass der Antrag auf Übernahme
spätestens im Monat der Fälligkeit gestellt wird, denn in diesem Monat sind die Kosten den
Unterkunfts- und Heizkosten zuzuordnen und es besteht bei Bedürftigkeit ein
Übernahmeanspruch.
Alles anzeigenDie Preise steigen in allen Bereichen und machen unser Leben deutlich teurer. Ganz vorne
mit dabei sind die gestiegenen Kosten für Energie. In manchen Fällen kommt noch dazu,
dass Verbraucher*innen von ihrem Energielieferanten gekündigt wurden und nun in einen
viel teureren Tarif wechseln mussten. Hinzu kommen die steigenden Kosten für tägliche
Bedarfe wie für Lebensmittel oder Benzin, sodass viele Haushalte, in denen das Geld ohnehin
schon knapp ist, nun an ihr Limit kommen. So kann es schnell zu Schulden und Mahnungen
bis hin zur Sperrung von Strom oder Gas kommen.
Doch es gibt Möglichkeiten, sich die Heiz- und Betriebskosten erstatten zu lassen. Wer
berechtigt ist und was man sich erstatten lassen kann, finden Sie hier:
Informationen für Beziehende von Leistungen der Grundsicherung - Energiehilfe.org
Informationen für Angestellte und Selbtständige - Energiehilfe.org
Informationen für Beziehende von Rente, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld - Energiehilfe.og
Informationen für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende - Energiehilfe.org
Unabhängig davon sollten Betriebs- und Heizkosten auf korrekte Abrechnung
durch einen Anwalt für Mietrecht, oder örtliche Mietervereine grundsätzlich
jährlich überprüft werden.