Nebenkostenabrechnung vom neuem Vermieter

  • Hallo,

    ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und

    zur Info: Abrechnungszeitraum ist 01.06.2021 bis 31.05.2022,

    am 01.12.2021 war Vermieterwechsel.

    Es wurde bei der Heizungsablese Firma und der Gemeinde

    eine Zwischenabrechnung gemacht.

    Neuer Vermieter hat die Abrechnung vom 01.12.2021 bis

    31.05.2022 gemacht.

    Nun zu meiner Frage, kann er die Betriebskosten für Wasser, Müll usw. von Januar bis Mai hochrechnen, obwohl er nur eine Rechnung für Dezember 2021 hat?

    Die Gemeinde rechnet von Januar bis Dezember ab. Für 2022 hat er nur einen Bescheid der Gemeinde für seine Abschlagszahlungen

    Genauso ist es mit den Versicherungen. Darf er die für 1 Jahr berechnen oder anteilig bis 31.05.2022?


    Vielen Dank schon mal.

  • Der Vermieter kann alles das abrechnen, was er anhand von Belegen/Rechnungen nachweisen kann.

    Belege über künftige Abschlagszahlungen sind hier nicht ausreichend, da die Abschläge nichts über tatsächliche Kosten aussagen.

    Bei der Versicherung oder Grundsteuer kann es sein, dass er Anfang des Jahres eine Rechnung für das gesamte Jahr 2022 erhalten hat. Hier kann er die anteiligen Kosten bis einschließlich Mai umlegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nach dem Gesetz muss eine Nebenkostenabrechnung über einen Zeitraum von 12 Monaten gehen. Es gibt ein paar wenige Ausnahmen, bei denen von diesem Zeitraum abgewichen werden darf. Ein Vermieterwechsel gehört aber nicht zu diesen Ausnahmen. Nach dem Gesetz ist der Vermieter erst nach Ende des 12-monatigen Zeitraums verpflichtet, die Abrechnung zu erstellen, vorher nicht, und zweitens darf sich gemäß §566 BGB für den Mieter nichts ändern, es hat also alles weiter zu laufen wie wenn es keinen Vermieterwechsel gegeben hätte.

    Solche Teilabrechnungen sind daher formell unwirksam, gegenstandslos. Und sie können in vielen Fällen auch gar nicht korrekt sein, da man meistens alle Belege des Jahres benötigt, wobei manche ja erst im Folgejahr eintreffen könnten.

  • Vielen Dank, für eure Antworten.

    Ich war mir nicht sicher, ob er die Abschlagszahlungen von der Gemeinde hochrechnen kann.

    Das einzige , was bei der Abrechnung stimmt ist der Warmwasser und Heizungsverbrauch.

    Selbst die Kosten für die Heizungsanlage stimmen nicht, weil er Kosten für Grünflächenplege

    als Reinigungskosten für die Heizung berechnet hat.

    Am Mittwoch hab ich ein Treffen mit dem Vermieter, falls das nichts ergibt, werde ich wohl zum

    Mieterverein gehen müssen.

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