Hallo,
ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und
zur Info: Abrechnungszeitraum ist 01.06.2021 bis 31.05.2022,
am 01.12.2021 war Vermieterwechsel.
Es wurde bei der Heizungsablese Firma und der Gemeinde
eine Zwischenabrechnung gemacht.
Neuer Vermieter hat die Abrechnung vom 01.12.2021 bis
31.05.2022 gemacht.
Nun zu meiner Frage, kann er die Betriebskosten für Wasser, Müll usw. von Januar bis Mai hochrechnen, obwohl er nur eine Rechnung für Dezember 2021 hat?
Die Gemeinde rechnet von Januar bis Dezember ab. Für 2022 hat er nur einen Bescheid der Gemeinde für seine Abschlagszahlungen
Genauso ist es mit den Versicherungen. Darf er die für 1 Jahr berechnen oder anteilig bis 31.05.2022?
Vielen Dank schon mal.