Kündigung erhalten nach Todesfall des Vaters

  • Hallo Ihr Lieben,


    Ich wende mich mit folgendem Problem an Euch in diesem Forum:


    Vor gut 1,5 Monaten ist mein Vater gestorben. Er wohnte zur Miete und hatte eine Mitbewohnerin zur Untermiete.

    Ca. 3 Wochen nach seinem Tod (am 25.10.) kam ein Brief mit der Kündigung des Mietverhältnisses. Darin wurde mir, den Erben, zum 01.12.2022 gekündigt. Zudem wurde mir mit einer Räumungsklage gedroht, sollte ich zu dem genannten Datum die Wohnung nicht übergeben haben.


    Dieses Schreiben nahmen wir dann erstmal nur zur Kenntnis, da es uns eh gelegen kam, die Wohnung bis zum 01.12. zu leeren und zu übergeben und folglich auch keine Miete mehr zahlen zu müssen.
    Die Mitbewohnerin suchte sich eine neue Wohnung zum 01.12. und ich begann die Wohnung leerzuräumen.


    Gute 2 Wochen später bekam ich dann einen Anruf vom Eigentümer des Hauses. Er entschuldigte sich, dass seine Verwaltung mir eine so kurze Kündigungsfrist gegeben hatte. Jedoch sagte ich ihm, dass es mir eh ganz gelegen kam.
    Wenig später bekam ich dann einen zweiten Anruf, in dem der Vermieter sagte, dass das erste Schreiben mit der Kündigung falsch sei und ich nun noch bis zum 31.03. „Zeit hätte“ (als wäre dies etwas positives für mich, 3 weitere Monate Miete zu zahlen). Naja.


    Daraufhin empfahl meine Mutter mir, die erste Kündigung schriftlich anzunehmen. Dies tat ich dann auch.


    Nun habe ich eben ein neues Schreiben mit der Kündigung zum 31.01.23 bekommen.


    Meine Frage ist nun: Ist trotzdem die erste Kündigung gültig. Ich habe sie ja schließlich schriftlich angenommen. Ich weiß, dass die gesetzliche Frist im Todesfall ja eigentlich 3 Monate sind.
    Jedoch stellten sowohl die Mitbewohnerin als auch ich uns nach der ersten Kündigung auf den 01.12. ein mit unseren Handlungen…


    hinzufügen möchte ich noch, dass der Eigentümer in der Wohnung das Bad, die Toilette und die Küche komplett umbauen möchte in der nächsten Zeit. Meine zweite Frage ist also: Ist das überhaupt zulässig, wenn die Wohnung noch vermietet ist?



    Da ich vermutlich einen Haufen Schulden geerbt habe und nicht noch mehr dazukommen soll, bin ich für jede Hilfe unendlich dankbar!!!
    Da ich noch Student bin, sind meine finanziellen Mittel zudem sehr sehr begrenzt…


    Vielen Dank bereit im Voraus an alle, die Antworten!!‘n


    Liebe Grüße Mika

  • und hatte eine Mitbewohnerin zur Untermiete

    Haben beide einen gemeinsamen Haushalt geführt oder war die Untermieterin eher wie eine Fremde, die für sich selbst gewirtschaftet hat?

    einen Haufen Schulden geerbt habe

    Warum hast du das Erbe dann nicht ausgeschlagen innerhalb von 6 Wochen?

  • Also sie waren nicht zusammen aber sie haben schon alles gemeinsam genutzt usw.


    Das mit den Schulden stellte sich dann erst raus, als ich nach der Kündigung panisch anfing, die Wohnung leerzuräumen...

  • Wenn man einen gemeinsamen Haushalt führt, dann geht ein Mietvertrag nicht auf den Erben über, sondern dann hat §563 BGB Vorrang, nach dem der Mietvertag auf den Mitbewohner über geht, sofern dieser nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht, in das Mietverhältnis einzutreten.


    Aus diesem Grund wäre die Kündigung des Vermieters unwirksam, da es keinen Vertrag zwischen dir als Erben und dem Vermieter gibt. Sondern der Vertrag bestünde zwischen Untermieterin und Eigentümer fort.


    Die falsche Kündigungsfrist wäre insofern unproblematisch als dass es in der Rechtsprechung üblich ist, die Kündigung in eine mit korrekter Kündigungsfrist, also 3 Monate, umzudeuten.


    Daraufhin empfahl meine Mutter mir, die erste Kündigung schriftlich anzunehmen.

    Das ist kein schlechter Gedanke, weil man die Kündigung vielleicht auch als Angebot einer Vertragsaufhebung deuten könnte, welches man annehmen kann wenn man möchte. Dies muss aber dann verhältnismäßig kurzfristig passieren, nicht erst ein paar Wochen später.


    Alles in allem könnte also vielleicht kein besserer Ausgang zu erzielen sein als eine Auflösung zum 31.1. wie zuletzt angeboten wurde. Die Untermieterin hätte aber ihre Verpflichtung auch weiterhin zu erfüllen indem sie ihre Miete zahlt.


    dass der Eigentümer in der Wohnung das Bad, die Toilette und die Küche komplett umbauen möchte in der nächsten Zeit

    Um so besser. Gib ihm die Wohnung bldmöglichst zurück, und schaue ein wenig später nochmal am Haus vorbei, ob die Arbeiten laufen. Wenn ja, wäre der Vermieter nicht mehr imstande, seinen Vertrag zu erfüllen, falls du die Wohnung beanspruchen wollen würdest und du wärst von der Mietzahlung befreit.