Vermieter lügt vor Vertragsabschluss

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: Unser Vermieter hat uns noch vor Einzug nun das 2. Mal belogen. Dieser gab an, die Warmwasseraufbereitung laufe über die neue Ölheizung.

    Nun noch vor eigentlichem Einzug stellte sich heraus, dass es sich um mehrere Durchlauferhitzer handelt. Ihm war jedoch klar, dass das für uns ein ausschlaggebender (Kosten-) Faktor war, da wir einen relativ hohen Warmwasserverbrauch haben und wir den Vertrag anders wahrscheinlich nicht hätten abgeschlossen.

    Die Aussage des Vermieters bzgl. der Warmwasseraufbereitung ist nachweisbar.

    Handelt es sich hier um arglistige Täuschung? Wie stehen unserer Chancen/Möglichkeiten.

    Anfechtung des Vertrages oder fristlose Kündigung?

    Andere Alternativen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Andere Alternativen?

    Ehrlich gesagt bin ich immer skeptisch wenn Durchlauferhitzer pauschal als viel teurer eingeschätzt werden? Letztendlich liegt das am eigenen Nutzungsverhalten. Wenn ich ständig viel Wasser warmes Wasser verbrauche dann ist der Durchlauferhitzer natürlich teurer (wobei das bei den neuerlichen kosten von Öl evlt. auch schon wieder zu relativieren ist).

    Wenn ich wenig verbrauche ist er allerdings günstiger, weil nicht ständig warmes Wasser im Speicher vorgehalten werden muß.

    Beim Durchlauerhitzer fallen eben nur dann kosten an, wenn Sie den Wasserhahn auch auf drehen.......

    Anfechtung des Vertrages oder fristlose Kündigung?

    Weiß nicht? Ich denke mal das hängt vor allem davon ab was euch vertraglich zugesichert wurde, also was im MV. steht, ob das Aussicht auf Erfolg hat.

  • Pauschal ist ein Durchlauferhitzer nicht in dem Maße teurer. Also für jemanden, der morgens duscht und es dabei sein lässt, macht dies keinen Unterschied. Da allerdings aus gesundheitlichen Gründen mehrmals täglich warmes Wasser läuft und der Warmwasserverbrauch dementsprechend hoch ist, macht dies einen entsprechend großen Unterschied. Vor allem da der Durchlauferhitzer jedes Mal aufs neue erst aufheizen muss und "kalt startet". Daher macht es bei immer wieder benötigten kleinen Mengen einen großen Unterschied und fällt im Vergleich beim Dauerlauf (z.B. Duschen o. Baden) kaum ins Gewicht.


    Wenn ich wenig verbrauche ist er allerdings günstiger, weil nicht ständig warmes Wasser im Speicher vorgehalten werden muß.

    In dem genannten Fall ständig warmes Wasser, dass nur warmgehalten wird ein riesiger Vorteil.

    Bei einem jährlichen Wasserverbrauch von 280-400 m³ (Warmwasseranteil ist leider nicht ermittelbar aber erheblich) macht das eine Menge aus. Gerade weil es eben nicht durch langes Duschen oder Baden entsteht.

    Weiß nicht? Ich denke mal das hängt vor allem davon ab was euch vertraglich zugesichert wurde, also was im MV. steht, ob das Aussicht auf Erfolg hat.

    Im Vertrag ist das nicht geregelt, von daher habe ich mich auf die Aussage des Vermieters verlassen.

    Weiter ist davon auszugehen, dass diesem, auf Grund der Art und Weise wie wir nachgefragt haben, klar war oder er zumindest vermuten musste, dass dies für uns aus oben genannten Gründen für uns ein Ausschlusskriterium war. Der Vertrag wäre mit dem Wissen also nicht zu Stande gekommen.

  • von daher habe ich mich auf die Aussage des Vermieters verlassen

    Auch eine mündliche Absprache kann wirksam sein und ein bindender Bestandteil des Vertrags werden. Nur ist dabei das Problem, wie man es im Streitfall nachweisen soll. Daran scheitert es oftmals. Deshalb wäre es wichtig, elemantare Dinge mit in den Vertag schreiben zu lassen.

    Und ja, deine Ansicht ist nicht verkehrt. Es ist möglich, dass der Vertrag angefochten oder alternativ fristlos gekündigt werden kann, wenn die Art der Wassererwärmung eine Entscheidungskriterium war und der Vermieter das wissen musste. Es ist nur offen, ob du das einem Gericht glaubhaft darlegen kannst. Frage im Zweifel einen Anwalt dazu.

  • m Vertrag ist das nicht geregelt, von daher habe ich mich auf die Aussage des Vermieters verlassen.

    Sind den im Vertrage nicht die Nebenkosten aufgeführt und was da alles dabei ist? Habt ihr nicht nachgefragt wie hoch die Stromkosten des Vormieter waren?


    Weiter ist davon auszugehen, dass diesem, auf Grund der Art und Weise wie wir nachgefragt haben, klar war oder er zumindest vermuten musste, dass dies für uns aus oben genannten Gründen für uns ein Ausschlusskriterium war.

    Na ja, was andere vermuten müssen ist halt immer so eine Sache..... In wie fern das dann juristische folgen hat, oder auch nicht ist eben schwer einzuschätzen.