Hallo zusammen,
Ich hoffe ich werde hier fündig. Die Frage lautet, ob meine Mutter als Eigentümerin nicht doch der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen kann?
Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung und eine Mieterin darin, welche folgende Klausel im Mietvertrag unterschrieben hat am 01.11.2012:
"Das Mietverhältnis beginnt am: 01.11.2012, es läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe §§ 8, 17 - 22 dieses Vertrages)."
Ich freue mich auf Antworten. Ich lese es so, dass nur die Mieterin kündigen kann oder das Mietverhältnis nur enden würde, sollte diese versterben.
Vielen Dank vorab!