Recht oder Unrecht Heizungswechsel Ende November

  • Moin,

    mein Vermieter weiss seit letztem Jahr November, das unsere Gastherme nicht richtig funktioniert.

    Im Januar hiess es es kommt eine neue Heizungsanlage. Dann aufeinmal doch nicht mehr. Im April sollte dann eine Pelletheizung kommen. War dann doch zu teuer. Jetzt soll endlich eine neue Therme verbaut werden. Das ganze soll 4 Tage dauern. Auf meine Frage was in der Zwischenzeit mit Warmwasser oder Heizung ist kam die Antwort: da müssen sie sich eine andere Alternative einfallen lassen. Ich dachte ich höre nicht richtig. Die Heizungsfirma baut nun provesorisch einen Durchlauferhitzer ein und stellt uns vier Heizlüfter. Die Stromkosten soll ich dem Vermieter in Rechnung stellen. Was kann ich ihm noch in Rechnung stellen?

    Gruss

  • na z.b. Auslegware da hier 4 Arbeiter im Haus rum laufen. Putzmittel da ja hinterher auch wieder sauber gemacht werden muss So etwas z.b.

    Auch meine 4 Tage unbezahlten Urlaub den ich mir nehmen muss

  • na z.b. Auslegware da hier 4 Arbeiter im Haus rum laufen. Putzmittel da ja hinterher auch wieder sauber gemacht werden muss So etwas z.b.

    Das so zu hinterlassen wie sie es vorgefunden haben, wäre dann aber ehr Aufgabe der Arbeiter....

    Ansonsten kann du deinen Aufwand durchaus geltend machen, soweit dieser Aufwand das zumutbare übersteigt.


    Auch meine 4 Tage unbezahlten Urlaub den ich mir nehmen muss

    Warum bist du gezwungen dafür Urlaub nehmen? Du hat das keine Anwesenheitspflicht?

  • Da der ganze Einbau nicht ohne Staub stattfinden wird werden die Arbeiter NICHT das Haus wieder so verlassen, das es hinterher wieder sauber ist. Wir reden hier von einer Anlage die ausgebaut wird mit 500 L Tank. NEu kommen ein komplett neues Abgasrohr was durch die Decke gehen wird plus Rohre für eine Warmwasser Aufbereitung auf dem Dach.

    Da wir weiter hier 120 qm Wohnfläche auf der unteren und knappe 90 qm auf der oberen Etage haben, ich hier bestimmt meinen überaus neugierigen Vermieter plus 4 Handwerker nicht alleine im Haus rum laufen lasse bin ich gezwungen hier zu sein. Trau, schau wem.

  • Man kann durchaus Ersatz für diverse Aufwendungen vom Vermieter ersetzt verlangen. Das ergibt sich aus §555a BGB oder §536a Abs. 1 BGB. Damit sind aber echte Aufwendungen gemeint, keine ideellen wie z.b. Urlaubstage, die man nehmen muss. Denn nicht zu vergessen, die Miete ist in der Zeit ohnehin gemindert, was eben auch einen Ausgleich darstellen soll. Die Höhe der Minderung sollte aber mit einem Anwalt besprochen werden.