Hallo ihr alle, ich hab da mal eine kurze Frage!
Und zwar gehts da um meine Nebenkostenabrechnung. Ich wohne im ersten Stock eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses. Nun verfügt das Haus über einen Aufzug, den ich aber nie nutze. Warum auch, denn den ersten Stock erreiche ich auch noch so ganz gut zu Fuss... Muss ich denn die Kosten des Aufzuges, die in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet und abgerechnet werden, zahlen, auch wenn ich mich nie einer solchen Leistung bedient habe?
Nebenkosten & Aufzug: muss ich zahlen?
- Bernhard
- Erledigt
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Ja, auch du musst generell diese Kosten mittragen. Denn jeder Vermieter darf und muss sogar die Kosten, die für den Betrieb eines Aufzugs anfallen, als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses zu gleichen Teilen umlegen.
Das gilt aber auch nur bei einer entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag! -
Es darf keine Rolle spielen, ob Sie als Erdgeschoss-Mieter oder als Mieter einer höher gelegenen Etage den Fahrstuhl bzw. Aufzug nutzen oder theoretisch überhaupt gar nutzen können. Auch wenn Sie als Mieter mit dem Aufzug weder Keller noch Dachboden erreichen können, müssen Sie anteilige Kosten, die in den Nebenkosten für den Aufzug abgerechnet werden, zahlen.