Hallo,
Ich würde gerne mal eure Sicht hören.
Stellen wir uns mal folgendes vor: der VM stellt die Zentralheizung eines 3 Parteien Hauses auf einen Stundenweisen betrieb ein um kosten zu sparen.
Alles würde aber nur über 1 Zähler laufen, was ja schon etwas heikel ist bei 3 Parteien, wovon 2 familiäre Verbindungen hätten.
Stellen wir uns mal vor, dass der VM jetzt vom M wissen will, wie seine Arbeitszeiten sind, damit er morgens weitere Stunden die Heizung abstellen kann wenn dieser mal nicht im homeoffice wäre (als Randnotiz, die Heizung ist jetzt schon nur morgens 3 Stunden an von 7-10 und abends von 5-9. vor und nach den Zeiten bleiben die Heizkörper komplett kalt)
M würde aber individuell im Homeoffice arbeiten und entscheidet dies auch spontan.
Das wäre doch überhaupt nicht verlangbar bzw. müsste M sich nicht rechtfertigen wie und wann er zuhause ist.
zudem wäre doch möglich, dass dieser Vorgang doch viel mehr energieaufwändiger wäre als eine Konstante Tempera einzustellen?
Ich bin gespannt auf eure Sicht der Dinge
Vermieter stellt Heizung stundenweise ab
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Der Vermieter kann allenfalls die Temperatur drosseln, sofern man trotzdem noch eine gewisse Mindesttemperatur in der Wohnung halten kann. Aber abstellen geht nicht. Man hat als Mieter das Recht zu heizen, wann man es möchte. Natürlich sollte jeder Mieter im eigenen Interesse Energiekosten sparen aufgrund der Preise. Aber das muss der Mieter von selbst tun. Der Vermieter kann es nicht vorschreiben.
dass dieser Vorgang doch viel mehr energieaufwändiger wäre als eine Konstante Tempera einzustellen?
Ja, so ist es. Das kommt noch dazu, weshalb der Vermieter dadurch die Kosten im Endeffekt höher treibt als nötig.
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Ja, so sehe ich das auch.
Die Mieter können die Wohnung garnicht heizen, denn der Vermieter hat die Therme so eingestellt dass sie nur zu bestimmten Stungen angeht. Entweder ist in der Zwischenzeit die Tempera so abgesenkt das im 3 Stock nichts ankommt oder sie ist komplett aus in der Zeit.
Er meinte auch, dass er sie garnicht mehr anmacht und nur noch mit dem Kamin heizt. Was eine Aussage.. bei mehrmaligen bitten die Heizung wieder anzumachen ist es jedes Mal ein Theater. Jetzt will er wissen wann jemand zuhause ist, damit er in der Zeit wo keiner da ist die Heizung wieder ausmachen kann.
Die Räume sind natürlich total runtergekühlt nachts und in der Zeit wo die Heizung abgestellt wird..
das kann doch auch nicht sein. Jedes Mal diskutieren.. -
Er meinte auch, dass er sie garnicht mehr anmacht und nur noch mit dem Kamin heizt.
Wenn damit eine ausreichende Wärme in der Wohnung erreicht werden kann, dürfte man nichts dagegen einwenden können. Es ist dem Vermieter überlasen wie er heizt, außer es würden die Kosten steigen durch seine Umstellung.
das kann doch auch nicht sein. Jedes Mal diskutieren..
Du könntest ihn stattdessen fragen, ob es ihm lieber wäre, wenn du die Miete minderst weil es nicht warm genug wird oder du es gerichtlich bestimmen lässt, dass die Heizung laufen muss.
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Leider würde die Wärme, die sein Kamin erzeugt nicht unsere Wohnung oben drüber erhitzen. Das er dann im warmen sitzt ist schön und gut aber uns dann die Heizung abdrehen weil er sparen will finde ich nicht gut, Vorallem aber auch nicht, dass wir zeitlich gebunden werden, wenn er meint die Heizung anzudrehen. Wir wollen ja auch nicht die Wohnung auf 30 grad erhitzen sondern eine mindestTemperatur erreichen, die halbwegs angenehm ist um auch mal 8 Stunden im Büro zu sitzen.
Wir sind sehr sparsam, aber diese Regelung finde ich nicht ganz ordnungsgemäß. Oder zumindest mal selber bestimmen wann ich die Heizung aufdrehe oder nicht. Aber ich denke solange er keinen Zähler für unsere Wohnung anbringt, wird er nicht einsichtig, denn dann werden die Kosten erstmal weiterhin durch 3 Parteien geteilt, wovon 2 einen Kamin zum heizen haben.
Aber bevor ich einen Rundumschlag mache, wollte ich mehrere Meinungen darüber hören.
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Aber ich denke solange er keinen Zähler für unsere Wohnung anbringt
Da es 3 Wohnungen im Haus gibt, liegt keine Ausnahme vor, nicht nach Verbrauch abrechnen zu müssen. Das bedeutet, man darf die angefallenen Heizkosten um 15% kürzen.
weiterhin durch 3 Parteien geteilt, wovon 2 einen Kamin zum heizen haben.
An den Kosten für den Kamin könnt ihr nicht beteiligt werden, da ihr keinen Nutzen von dem Kamin habt. Es kommt von dem ja keine Wärme zu euch wie du schreibst.