Untermiete Bedeutung einer Vereinbarung zu einer ermäßigten Verwandtenmiete

  • Hallo Foris,

    ich wohne zur Untermiete und mein Untermietvertrag nimmt Bezug auf den Hauptmietvertrag, weswegen ich auch eine Kopie vom Hauptmietvertrag bekommen habe. Im Hauptmietvertrag ist eine ortsübliche Miete vereinbart. Pro m2 sind im Hauptmietvertrag 7,50€m2 kalt vereinbart (stimmt mit dem Mietspiegel überein), ich zahle für meinen Nutzungsanteil allerdings schon mal einen Euro mehr pro m2. Damit kann ich leben.
    Allerdings weiß ich nun, dass die Hauptmieterin mit dem Vermieter verwandt ist und daher seit vorletztem Monat eine Reduktion auf die ortsübliche Miete bekommt.
    Nun habe ich folgende Fragen:
    Gehört diese Vereinbarung zwischen Hauptmieterin und Vermieter mit zum Hauptmietvertrag (quasi als Addendum)? Also müsste mir diese Vereinbarung auch zur Verfügung gestellt werden?
    Und müsste ich als Untermieter nicht auch von der ermäßigten Verwandtenmiete profitieren? Also müsste die Hauptmieterin nicht auch die Ermäßigung, die sie bekommt, an mich als Untermieter weitergeben?

    Hat da jemand ein Idee?
    Viele Grüße
    Binu22

  • mein Untermietvertrag nimmt Bezug auf den Hauptmietvertrag

    An welcher Stelle und wie ist das dort formuliert?


    Und im April hattest du eine Frage, wo du einen Kellerraum untervermieten wolltest. Und jetzt bist du selber Untermieter. Wie passt das zusammen?

  • Hallo Fruggel,

    danke, dass du dich an mich erinnerst und nachfragst :). Ich musste leider umziehen :(.

    In meinem Untermietvertrag steht, dass die im Hauptmietvertrag festgelegten Rechte und Pflichten auch für den Untermietvertrag gelten.


    Mich interessiert halt, ob ich auch einen Vorteil an der oben beschriebenen ermäßigten "Verwandtenmiete" habe. Muss die Untermiete nicht anteilig bezahlt werden? Ich meine so als Grundsatz?

  • dass die im Hauptmietvertrag festgelegten Rechte und Pflichten auch für den Untermietvertrag gelten

    Das bedeutet gar nichts. Man hätte schon genauer definieren müssen, auf welche Punkte sich das bezieht. Als Untermieter weiß man so ja nicht ganz eindeutig, welche Pflichten man hat.

    Muss die Untermiete nicht anteilig bezahlt werden?

    In jeden Vertrag kann eine Miete individuell vereinbart werden. Ein Vermieter des Untermieters darf mehr verlangen als er an den Eigentümer zu zahlen hat. Dagegen spricht nichts. Man hätte es im Mietvertrag einschränken können, wie weit Mieterhöhungen eventuell ausgeschlossen sind.